Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nach SGB XII
Wenn Ihre Einkünfte im Alter oder bei voller Erwerbsminderung nicht für den notwendigen Lebensunterhalt ausreichen, dann können Sie die Grundsicherung beantragen.
Beschreibung
Wer die Altersgrenze erreicht hat (je nach Einzelfall 65 Jahre und älter) oder als Erwachsener aus gesundheitlichen Gründen auf Dauer voll erwerbsgemindert ist, kann Leistungen der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung erhalten.
Die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung soll - wie die Hilfe zum Lebensunterhalt - den notwendigen Lebensunterhalt sicherstellen. Das betrifft insbesondere die Kosten für Ernährung, Unterkunft, Kleidung, Körperpflege, Hausrat, Heizung sowie für persönliche Bedürfnisse des täglichen Lebens, wie etwa Telefon, Zeitung oder den Konzertbesuch.
Leistung für Heimbewohner
Leben die Betroffenen in einem Pflege-, Behinderten- oder Seniorenheim, so erhalten sie einen Betrag für die Kosten der Unterkunft und Heizung. Berechnungsgrundlage sind die durchschnittlichen Kosten eines Einpersonenhaushaltes im Bereich des jeweiligen Trägers.
Umfang der Grundsicherung
Die Höhe der Leistung hängt von der Bedürftigkeit ab, eigenes Einkommen und Vermögen hat die zuständige Stelle bei der Berechnung zu berücksichtigen.
Angehörige werden bei der Grundsicherung (im Gegensatz zur Hilfe zum Lebensunterhalt) nur dann für etwaige Unterhaltsverpflichtungen herangezogen, wenn ihr Jahreseinkommen über 100.000,00 Euro liegt. Eine so genannte Erbenhaftung hat der Gesetzgeber ausgeschlossen, die Erben sind somit nicht verpflichtet, entstandene Kosten der Grundsicherung zurückzuerstatten.
Diese Regelungen sollen es Betroffenen erleichtern, die Hilfe in Anspruch zu nehmen.
Bedürftigkeit
Die Betroffenen müssen bedürftig sein, das heißt ihr Einkommen und Vermögen (beziehungsweise das ihres Ehegatten/Lebensgefährten) reicht nicht aus, um den notwendigen Lebensunterhalt sicherzustellen.
Haben die Hilfebedürftigen unterhaltspflichtige Eltern oder Kinder, darf deren jährliches Einkommen 100.000,00 Euro nicht übersteigen.
Hinweise für Schwalbach am Taunus: Grundsicherung
Unter den Anwendungsbereich des Sozialgesetzbuches XII fallen die Hilfe in besonderen Lebenslagen und die bisherigen Leistungen nach dem Grundsicherungsgesetz.
Die Grundsicherung ist eine eigenständige soziale Leistung, die den Lebensunterhalt älterer oder dauerhaft voll erwerbsgeminderter Personen sicherstellt.
Wer kann Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch (SGB XII) beantragen?
- Personen, die das 65. Lebensjahr vollendet haben oder
- Personen, die das 18. Lebensjahr vollendet haben und aus medizinischen Gründen dauerhaft voll erwerbsgemindert sind.
Die Leistung ist abhängig von der Bedürftigkeit, daher wird Einkommen und Vermögen berücksichtigt. Anträge und nähere Informationen zur Grundsicherung erhalten Sie im Rathaus.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Zuständig für die Gewährung von Leistungen der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung sind der örtliche und der überörtliche Träger der Sozialhilfe.
Ansprechpartner
Stadt Schwalbach am Taunus - Sozial- und Jugendamt
Beschreibung
Viele städtische Einrichtungen wie Kindertagesstätten, Schulkinderhäuser, Stadtbücherei, Jugendhaus und Spielmobil werden von dort aus verwaltet. Auch die städtische Seniorenarbeit hat ihren Platz im Sozial- und Jugendamt.
Adresse
Hausanschrift
Kein Aufzug vorhanden
Ist nicht rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
von 08:00 bis 12:00 Uhr
Mittwoch:
von 08:00 bis 12:00 Uhr
und 15:00 bis 18:00 Uhr
Donnerstag:
von 08:00 bis 12:00 Uhr
Freitag:
von 07:00 bis 12:00 Uhr
Kontakt
Kontaktperson
Frau Monireh Kazemi
Frau Zekiye Sever
Frau Antonina El Houssaini
Telefon mobil: 06196 804-4148
Telefon Festnetz: 06196 804-148
Internet
Main-Taunus-Kreis - Amt für Soziales
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Montag
vormittags: 08:00 - 12:00 Uhr
nachmittags: nach Vereinbarung
Dienstag
vormittags: 08:00 - 12:00 Uhr
nachmittags: 13:30 - 16:30 Uhr
Mittwoch
vormittags: 08:00 - 12:00 Uhr
nachmittags: nach Vereinbarung
Donnerstag
vormittags: nach Vereinbarung
nachmittags: 13:30 - 17:30 Uhr
Freitag
vormittags: 08:00 - 12:00 Uhr
Kontakt
Internet
Formulare
Mietbescheinigung für Anträge nach SGB II und SGB XII
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Antragstellung
Um Leistungen der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung zu erhalten, müssen Sie als Betroffene/r oder dessen gesetzlicher Vertreter einen schriftlichen Antrag stellen.
Die Antragsformulare erhalten Sie bei der zuständigen Stelle, Vordrucke und Merkblätter stehen je nach Angebot der Behörde auch im Internet bereit (Abruf über "Formulare/Online-Dienste" in der rechten Randspalte oder auf Anfrage bei der zuständigen Stelle).
Den vollständig ausgefüllten Antrag reichen Sie zusammen mit den erforderlichen Nachweisen bei der zuständigen Stelle ein.
Sie erhalten schriftlich Bescheid, ob und in welchem Umfang der Antrag bewilligt ist.
Prüfung der Erwerbsunfähigkeit
Falls zu klären ist, ob eine dauerhafte volle Erwerbsminderung vorliegt, setzt sich die zuständige Stelle mit dem zuständigen Rentenversicherungsträger in Verbindung.
Bemerkungen
- Grundsicherung(Regierungspräsidium Gießen)
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium für Soziales und Integration am 13.04.2022
Stichwörter
Sozialgeld, Unterhaltsleistung, Alterssicherung, soziale Hilfen, Lebensunterhalt, Unterhalt, Sozialamt, Sozialleistungen, Unterhaltstitel