Trinkwassergebühr Festsetzung

    Wassergebühr, Wasserpreis

    Beschreibung

    Für die Versorgung der Bevölkerung mit Trinkwasser ist die Gemeinde zuständig. Sie kann ihre Verpflichtung zur Wasserversorgung auf andere Körperschaften des öffentlichen Rechts (z. B. Verbände) oder auf private Dritte übertragen. Privatrechtliche Unternehmen unterliegen dem Preis- und Wettbewerbsrecht. Sie kalkulieren Wasserpreise.
    Öffentlich-rechtliche Wasserversorger unterliegen dem hessischen Gesetz über kommunale Abgaben. Dieses enthält das Prinzip der Kostendeckung. Die danach kalkulierten Entgelte sind Gebühren oder Beiträge.


    Die Wassergebühr bzw. der Wasserpreis kann,  je nach Kalkulation, in ein Grundentgelt und ein Mengenentgelt aufgeteilt oder nur als ein Mengenentgelt dargestellt werden.

    An den Kosten für den Neuanschluss wird der Abnehmer einmalig beteiligt.

    Online-Dienst

    Antrag Anschluss an die städtische Wasserversorgung

    ID: L100001_402938292

    Beschreibung

    Über diesen Prozess können Sie einen Neuanschluss, einen Zweitanschluss, eine Erneuerung/Änderung oder einen Bauwasseranschluss in der Stadt Neukirchen als Privatperson oder gewerbetreibende Person beantragen. Bitte halten Sie Ihre persönlichen Daten bzw. Ihre Zugangsdaten zum Nutzerkonto Bund Hessen bereit. Im Prozess benötigen Sie folgende Angaben: Persönliche Daten der antragstellenden Person Daten des anzuschließenden Grundstücks: Gemarkung Flur Flurstück Straße (optional) Hausnummer (optional) Status des Gebäudes (Bestandsgebäude/Neubau) Art des Gebäudes (Einfamilienhaus;Mehrfamilienhaus;Landwirtschaftliches Gebäude;Gewerbebetrieb) Netzanschluss Trinkwasser Art des Anschlusses (Neuanschluss;Zweitanschluss;Erneuerung/Änderung;Bauwasseranschluss) Wird ein Wasserzähler benötigt (Nur bei Neuanschluss und Zweitanschluss) ggf. Größe des Wasserzählers (Nur bei Neuanschluss und Zweitanschluss) Wasserzählernummer (Nur bei Erneuerung und Änderung)

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Version

    Technisch erstellt am 27.04.2024 (von: Webservice, Stadt Neukirchen)

    Technisch geändert am 20.11.2024 (von: Webservice, Stadt Neukirchen)

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 26.11.2019 (von: Administrator)

    Zuständigkeit

    Auskünfte zum jeweiligen Wasserversorger erteilt die Gemeinde- oder Stadtverwaltung.

    Ansprechpartner

    Stadt Neukirchen - Stadtwerke

    Adresse

    Postanschrift

    Am Rathaus 10

    34626 Neukirchen

    Kontakt

    Formulare

    Formular Antrag Anschluss an die städtische Wasserversorgung

    Version

    Technisch geändert am 02.11.2024

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    Rechtsgrundlage(n)

    Kosten

    Die Höhe der Trinkwasserkosten sowie der Anschlusskosten kann beim Wasserversorger erfragt werden.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Zu allen technischen Fragen rund um die Wasserversorgung (z. B. Ein-, Aus- und Umbau eines Wasserzählers) und die Qualität und Wasserhärten des Trinkwassers können Sie sich an den jeweiligen Wasserversorger wenden.

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz am 17.03.2015

    Version

    Technisch erstellt am 24.03.2015 (von: Schnellbacher, Alexandra)

    Technisch geändert am 08.07.2024 (von: Intern, System)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 26.11.2019 (von: Administrator)