Trinkwassergebühr Festsetzung

    Wassergebühr, Wasserpreis

    Beschreibung

    Für die Versorgung der Bevölkerung mit Trinkwasser ist die Gemeinde zuständig. Sie kann ihre Verpflichtung zur Wasserversorgung auf andere Körperschaften des öffentlichen Rechts (z. B. Verbände) oder auf private Dritte übertragen. Privatrechtliche Unternehmen unterliegen dem Preis- und Wettbewerbsrecht. Sie kalkulieren Wasserpreise.
    Öffentlich-rechtliche Wasserversorger unterliegen dem hessischen Gesetz über kommunale Abgaben. Dieses enthält das Prinzip der Kostendeckung. Die danach kalkulierten Entgelte sind Gebühren oder Beiträge.


    Die Wassergebühr bzw. der Wasserpreis kann,  je nach Kalkulation, in ein Grundentgelt und ein Mengenentgelt aufgeteilt oder nur als ein Mengenentgelt dargestellt werden.

    An den Kosten für den Neuanschluss wird der Abnehmer einmalig beteiligt.

    Online-Dienst

    Stundung Abgaben und Gebühre

    ID: L100001_383363695

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    Version

    Technisch erstellt am 28.11.2022 (von: Honerkamp, Sarah)

    Technisch geändert am 28.11.2022 (von: Honerkamp, Sarah)

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Zuständigkeit

    Auskünfte zum jeweiligen Wasserversorger erteilt die Gemeinde- oder Stadtverwaltung.

    Ansprechpartner

    Gemeinde Neuental - Finanzabteilung

    Adresse

    Hausanschrift

    Hauptstraße 8

    34599 Neuental

    Parkmöglichkeiten

    Parkplatz: Parkplatz am Rathaus
    Anzahl der Stellplätze: 8
    Gebührenfrei

    Haltestellen

    • Haltestelle: Bahnhof Zimmersrode
      Linien:
      • Bus: Linie AST 416
      • Regionalbahn: Linie RE 30 und RT 9

    Kein Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Nur das Erdgeschoss ist barrierefrei erreichbar. 

    Öffnungszeiten

    Mo. 08:00 - 12:00 Uhr

    Di. geschlossen

    Mi. 08:00 - 12:00 Uhr

    Do. 14:00 - 18:00 Uhr

    Fr. 08:00 - 12:00 Uhr

    Kontakt

    Weitere Informationen

    Außerhalb der Öffnungszeiten können Termine vereinbart werden

    Version

    Technisch geändert am 07.08.2023

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    Rechtsgrundlage(n)

    Kosten

    Die Höhe der Trinkwasserkosten sowie der Anschlusskosten kann beim Wasserversorger erfragt werden.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Zu allen technischen Fragen rund um die Wasserversorgung (z. B. Ein-, Aus- und Umbau eines Wasserzählers) und die Qualität und Wasserhärten des Trinkwassers können Sie sich an den jeweiligen Wasserversorger wenden.

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz am 17.03.2015

    Version

    Technisch erstellt am 24.03.2015 (von: Schnellbacher, Alexandra)

    Technisch geändert am 08.07.2024 (von: Intern, System)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 26.11.2019 (von: Administrator)