Wassergebühr, Wasserpreis
Beschreibung
Für die Versorgung der Bevölkerung mit Trinkwasser ist die Gemeinde zuständig. Sie kann ihre Verpflichtung zur Wasserversorgung auf andere Körperschaften des öffentlichen Rechts (z. B. Verbände) oder auf private Dritte übertragen. Privatrechtliche Unternehmen unterliegen dem Preis- und Wettbewerbsrecht. Sie kalkulieren Wasserpreise.
Öffentlich-rechtliche Wasserversorger unterliegen dem hessischen Gesetz über kommunale Abgaben. Dieses enthält das Prinzip der Kostendeckung. Die danach kalkulierten Entgelte sind Gebühren oder Beiträge.
Die Wassergebühr bzw. der Wasserpreis kann, je nach Kalkulation, in ein Grundentgelt und ein Mengenentgelt aufgeteilt oder nur als ein Mengenentgelt dargestellt werden.
An den Kosten für den Neuanschluss wird der Abnehmer einmalig beteiligt.
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Zuständigkeit
Auskünfte zum jeweiligen Wasserversorger erteilt die Gemeinde- oder Stadtverwaltung.
Ansprechpartner
Gemeinde Neuental - Finanzabteilung
Adresse
Hausanschrift
Parkmöglichkeiten
Parkplatz: Parkplatz am Rathaus
Anzahl der Stellplätze: 8
Gebührenfrei
Haltestellen
- Haltestelle: Bahnhof Zimmersrode
Linien:- Bus: Linie AST 416
- Regionalbahn: Linie RE 30 und RT 9
Kein Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Nur das Erdgeschoss ist barrierefrei erreichbar.
Öffnungszeiten
Mo. 08:00 - 12:00 Uhr
Di. geschlossen
Mi. 08:00 - 12:00 Uhr
Do. 14:00 - 18:00 Uhr
Fr. 08:00 - 12:00 Uhr
Kontakt
Telefon: 06693 80386-15
E-Mail: dreher@neuental.de
Weitere Informationen
Außerhalb der Öffnungszeiten können Termine vereinbart werden
Rechtsgrundlage(n)
Kosten
Die Höhe der Trinkwasserkosten sowie der Anschlusskosten kann beim Wasserversorger erfragt werden.
Hinweise (Besonderheiten)
Zu allen technischen Fragen rund um die Wasserversorgung (z. B. Ein-, Aus- und Umbau eines Wasserzählers) und die Qualität und Wasserhärten des Trinkwassers können Sie sich an den jeweiligen Wasserversorger wenden.
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz am 17.03.2015