Wassergebühr, Wasserpreis
Beschreibung
Für die Versorgung der Bevölkerung mit Trinkwasser ist die Gemeinde zuständig. Sie kann ihre Verpflichtung zur Wasserversorgung auf andere Körperschaften des öffentlichen Rechts (z. B. Verbände) oder auf private Dritte übertragen. Privatrechtliche Unternehmen unterliegen dem Preis- und Wettbewerbsrecht. Sie kalkulieren Wasserpreise.
Öffentlich-rechtliche Wasserversorger unterliegen dem hessischen Gesetz über kommunale Abgaben. Dieses enthält das Prinzip der Kostendeckung. Die danach kalkulierten Entgelte sind Gebühren oder Beiträge.
Die Wassergebühr bzw. der Wasserpreis kann, je nach Kalkulation, in ein Grundentgelt und ein Mengenentgelt aufgeteilt oder nur als ein Mengenentgelt dargestellt werden.
An den Kosten für den Neuanschluss wird der Abnehmer einmalig beteiligt.
Hinweise für Kassel: Grundstücksabgaben - Wasser
Online-Dienste
SEPA-Basis-Lastschriftmandat für die Wasser- und Schmutzwassergebühren online erteilen
Beschreibung
Vervollständigen Sie nachfolgende Daten in unserem Online-Service
- Angaben der zahlungspflichtigen Person(en)
- Angaben der kontoinhabenden Personen(en)
- IBAN und BIC des Zahlungskontos
- Kassenzeichen
Online erledigen
Vertrauensniveau
Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).
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Zugang zum Serviceportal Wasser
Beschreibung
Folgende Dinge können Sie bezogen auf die Wasser- und Schmutzwassergebühren online erledigen:
Erfassen von Zählerständen von Wasserzählern, Vorauszahlungsanpassungen beantragen, Bankdatenänderungen hinterlegen, Zwischenabrechnungen (gebührenpflichtig) anfordern
Online erledigen
Vertrauensniveau
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Zuständigkeit
Auskünfte zum jeweiligen Wasserversorger erteilt die Gemeinde- oder Stadtverwaltung.
Ansprechpartner
Stadt Kassel - Grundstücksabgaben
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon: 0561 787-2070
Telefon: 0561 787-2078
E-Mail: grundstuecksabgaben1@kassel.de
E-Mail: grundstuecksabgaben2@kassel.de
Internet
Rechtsgrundlage(n)
- Gesetz zur Ordnung des Wasserhaushaltes (WHG)
- Hessisches Wassergesetz (HWG)
- Gesetz über kommunale Abgaben (KAG)
Hinweise für Kassel: Grundstücksabgaben - Wasser
Kosten
Die Höhe der Trinkwasserkosten sowie der Anschlusskosten kann beim Wasserversorger erfragt werden.
Hinweise (Besonderheiten)
Zu allen technischen Fragen rund um die Wasserversorgung (z. B. Ein-, Aus- und Umbau eines Wasserzählers) und die Qualität und Wasserhärten des Trinkwassers können Sie sich an den jeweiligen Wasserversorger wenden.
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz am 17.03.2015