Wassergebühr, Wasserpreis
Beschreibung
Für die Versorgung der Bevölkerung mit Trinkwasser ist die Gemeinde zuständig. Sie kann ihre Verpflichtung zur Wasserversorgung auf andere Körperschaften des öffentlichen Rechts (z. B. Verbände) oder auf private Dritte übertragen. Privatrechtliche Unternehmen unterliegen dem Preis- und Wettbewerbsrecht. Sie kalkulieren Wasserpreise.
Öffentlich-rechtliche Wasserversorger unterliegen dem hessischen Gesetz über kommunale Abgaben. Dieses enthält das Prinzip der Kostendeckung. Die danach kalkulierten Entgelte sind Gebühren oder Beiträge.
Die Wassergebühr bzw. der Wasserpreis kann, je nach Kalkulation, in ein Grundentgelt und ein Mengenentgelt aufgeteilt oder nur als ein Mengenentgelt dargestellt werden.
An den Kosten für den Neuanschluss wird der Abnehmer einmalig beteiligt.
Online-Dienste
Änderung der Vorauszahlung für Wasser und Abwasser
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Vertrauensniveau
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Antrag auf Einbau eines privaten Gartenwasserzählers
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Meldung des Wasserzählerstandes
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Zuständigkeit
Auskünfte zum jeweiligen Wasserversorger erteilt die Gemeinde- oder Stadtverwaltung.
Ansprechpartner
Rechtsgrundlage(n)
Kosten
Die Höhe der Trinkwasserkosten sowie der Anschlusskosten kann beim Wasserversorger erfragt werden.
Hinweise für Hünfelden: Spezielle Hinweise für Gemeinde Hünfelden
- Verbrauchsgebühr Wasser (inkl. 7% Umsatzsteuer): 2,47 € / m³
- Verbrauchsgebühr Kanal: 3,02 € / m³
- Zählergebühr (inkl. 7% Umsatzsteuer): 12,84 € / Jahr
- Niederschlagswassergebühr für versiegelte Flächen: 0,69 € / qm
- Verbrauchsgebühr Wasser (inkl. 7% Umsatzsteuer): 2,47 € / m³
- Verbrauchsgebühr Kanal: 3,02 € / m³
- Zählergebühr (inkl. 7% Umsatzsteuer): 12,84 € / Jahr
- Niederschlagswassergebühr für versiegelte Flächen: 0,69 € / qm
Hinweise (Besonderheiten)
Zu allen technischen Fragen rund um die Wasserversorgung (z. B. Ein-, Aus- und Umbau eines Wasserzählers) und die Qualität und Wasserhärten des Trinkwassers können Sie sich an den jeweiligen Wasserversorger wenden.
Hinweise für Hünfelden: Spezielle Hinweise für Gemeinde Hünfelden
Zu allen technischen Fragen rund um die Wasserversorgung (z. B. Ein-, Aus- und Umbau eines Wasserzählers) und die Qualität und Wasserhärten des Trinkwassers können Sie sich an die Wasserversorgung und das Bauamt der Gemeinde Hünfelden wenden.
Zu allen technischen Fragen rund um die Wasserversorgung (z. B. Ein-, Aus- und Umbau eines Wasserzählers) und die Qualität und Wasserhärten des Trinkwassers können Sie sich an die Wasserversorgung und das Bauamt der Gemeinde Hünfelden wenden.
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz am 17.03.2015