Trinkwassergebühr Festsetzung

    Wassergebühr, Wasserpreis

    Beschreibung

    Für die Versorgung der Bevölkerung mit Trinkwasser ist die Gemeinde zuständig. Sie kann ihre Verpflichtung zur Wasserversorgung auf andere Körperschaften des öffentlichen Rechts (z. B. Verbände) oder auf private Dritte übertragen. Privatrechtliche Unternehmen unterliegen dem Preis- und Wettbewerbsrecht. Sie kalkulieren Wasserpreise.
    Öffentlich-rechtliche Wasserversorger unterliegen dem hessischen Gesetz über kommunale Abgaben. Dieses enthält das Prinzip der Kostendeckung. Die danach kalkulierten Entgelte sind Gebühren oder Beiträge.


    Die Wassergebühr bzw. der Wasserpreis kann,  je nach Kalkulation, in ein Grundentgelt und ein Mengenentgelt aufgeteilt oder nur als ein Mengenentgelt dargestellt werden.

    An den Kosten für den Neuanschluss wird der Abnehmer einmalig beteiligt.

    Online-Dienste

    Änderung der Vorauszahlung für Wasser und Abwasser

    ID: L100001_395545848

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    Vertrauensniveau

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    Version

    Technisch erstellt am 26.10.2023 (von: Webservice, ekom21)

    Technisch geändert am 30.10.2024 (von: Webservice, ekom21)

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 26.11.2019 (von: Administrator)

    Antrag auf Einbau eines privaten Gartenwasserzählers

    ID: L100001_401088521

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    Technisch erstellt am 12.03.2024 (von: Webservice, ekom21)

    Technisch geändert am 30.10.2024 (von: Webservice, ekom21)

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

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    Technisch erstellt am 07.07.2021 (von: Administrator)

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    Meldung des Wasserzählerstandes

    ID: L100001_401088529

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    Version

    Technisch erstellt am 12.03.2024 (von: Webservice, ekom21)

    Technisch geändert am 19.11.2024 (von: Webservice, ekom21)

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

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    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 26.11.2019 (von: Administrator)

    Zuständigkeit

    Auskünfte zum jeweiligen Wasserversorger erteilt die Gemeinde- oder Stadtverwaltung.

    Ansprechpartner

    Gemeinde Hünfelden - Finanzwesen

    Adresse

    Hausanschrift

    Le Thillay-Platz

    65597 Hünfelden

    Ist rollstuhlgerecht

    Kontakt

    Version

    Technisch geändert am 11.11.2024

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    Rechtsgrundlage(n)

    Kosten

    Die Höhe der Trinkwasserkosten sowie der Anschlusskosten kann beim Wasserversorger erfragt werden.

    Hinweise für Hünfelden: Spezielle Hinweise für Gemeinde Hünfelden

    • Verbrauchsgebühr Wasser (inkl. 7% Umsatzsteuer): 2,47 € / m³
    • Verbrauchsgebühr Kanal: 3,02 € / m³
    • Zählergebühr (inkl. 7% Umsatzsteuer): 12,84 € / Jahr
    • Niederschlagswassergebühr für versiegelte Flächen: 0,69 € / qm
    • Verbrauchsgebühr Wasser (inkl. 7% Umsatzsteuer): 2,47 € / m³
    • Verbrauchsgebühr Kanal: 3,02 € / m³
    • Zählergebühr (inkl. 7% Umsatzsteuer): 12,84 € / Jahr
    • Niederschlagswassergebühr für versiegelte Flächen: 0,69 € / qm

    Hinweise (Besonderheiten)

    Zu allen technischen Fragen rund um die Wasserversorgung (z. B. Ein-, Aus- und Umbau eines Wasserzählers) und die Qualität und Wasserhärten des Trinkwassers können Sie sich an den jeweiligen Wasserversorger wenden.

    Hinweise für Hünfelden: Spezielle Hinweise für Gemeinde Hünfelden

    Zu allen technischen Fragen rund um die Wasserversorgung (z. B. Ein-, Aus- und Umbau eines Wasserzählers) und die Qualität und Wasserhärten des Trinkwassers können Sie sich an die Wasserversorgung und das Bauamt der Gemeinde Hünfelden wenden.

    Zu allen technischen Fragen rund um die Wasserversorgung (z. B. Ein-, Aus- und Umbau eines Wasserzählers) und die Qualität und Wasserhärten des Trinkwassers können Sie sich an die Wasserversorgung und das Bauamt der Gemeinde Hünfelden wenden.

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz am 17.03.2015

    Version

    Technisch erstellt am 24.03.2015 (von: Schnellbacher, Alexandra)

    Technisch geändert am 08.07.2024 (von: Intern, System)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 26.11.2019 (von: Administrator)