Trinkwassergebühr Festsetzung

    Wassergebühr, Wasserpreis

    Beschreibung

    Für die Versorgung der Bevölkerung mit Trinkwasser ist die Gemeinde zuständig. Sie kann ihre Verpflichtung zur Wasserversorgung auf andere Körperschaften des öffentlichen Rechts (z. B. Verbände) oder auf private Dritte übertragen. Privatrechtliche Unternehmen unterliegen dem Preis- und Wettbewerbsrecht. Sie kalkulieren Wasserpreise.
    Öffentlich-rechtliche Wasserversorger unterliegen dem hessischen Gesetz über kommunale Abgaben. Dieses enthält das Prinzip der Kostendeckung. Die danach kalkulierten Entgelte sind Gebühren oder Beiträge.


    Die Wassergebühr bzw. der Wasserpreis kann,  je nach Kalkulation, in ein Grundentgelt und ein Mengenentgelt aufgeteilt oder nur als ein Mengenentgelt dargestellt werden.

    An den Kosten für den Neuanschluss wird der Abnehmer einmalig beteiligt.

    Online-Dienste

    Meldung Wasserzählerstand

    ID: L100001_403833939

    Beschreibung

    Meldung Wasserzählerstand

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    Vertrauensniveau

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    Version

    Technisch erstellt am 22.05.2024 (von: Webservice, Gemeinde Beselich)

    Technisch geändert am 30.10.2024 (von: Webservice, Gemeinde Beselich)

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 26.11.2019 (von: Administrator)

    Wasserzwischenzähler bzw. Gartenwasserzähler anmelden

    ID: L100001_404136968

    Beschreibung

    Antrag auf Einbau eines Wasserzwischenzählers

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    Version

    Technisch erstellt am 27.05.2024 (von: Webservice, Gemeinde Beselich)

    Technisch geändert am 30.10.2024 (von: Webservice, Gemeinde Beselich)

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 26.11.2019 (von: Administrator)

    Zuständigkeit

    Auskünfte zum jeweiligen Wasserversorger erteilt die Gemeinde- oder Stadtverwaltung.

    Ansprechpartner

    Gemeinde Beselich - Finanzabteilung

    Adresse

    Hausanschrift

    Steinbacher Straße 10

    Postfach

    65614 Beselich

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Kontakt

    Kontaktperson

    Version

    Technisch geändert am 06.11.2024

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    Rechtsgrundlage(n)

    Kosten

    Die Höhe der Trinkwasserkosten sowie der Anschlusskosten kann beim Wasserversorger erfragt werden.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Zu allen technischen Fragen rund um die Wasserversorgung (z. B. Ein-, Aus- und Umbau eines Wasserzählers) und die Qualität und Wasserhärten des Trinkwassers können Sie sich an den jeweiligen Wasserversorger wenden.

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz am 17.03.2015

    Version

    Technisch erstellt am 24.03.2015 (von: Schnellbacher, Alexandra)

    Technisch geändert am 08.07.2024 (von: Intern, System)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 26.11.2019 (von: Administrator)