Niederlassungserlaubnis beantragen
Beschreibung
Sie haben eine befristete Aufenthaltserlaubnis? Nach Ablauf einer bestimmten Zeit können Sie eine zeitlich und räumlich nicht beschränkte Niederlassungserlaubnis erhalten.
Mit der Niederlassungserlaubnis dürfen Sie eine Erwerbstätigkeit ausüben. Sie darf nur in Ausnahmefällen Nebenbestimmungen (z.B. politisches Betätigungsverbot) enthalten und schützt besonders vor einer Ausweisung.
Hinweis: Inhaber einer (befristeten) Aufenthaltserlaubnis zum Zweck des Studiums oder der (Berufs-)Ausbildung können keine Niederlassungserlaubnis erhalten.
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Zuständigkeit
An die Ausländerbehörde (Landräte und Oberbürgermeister der Kreisfreien Städte und der Kreisangehörigen Städte mit mehr als 50.000 Einwohnern), in deren Bezirk Ihr Hauptwohnsitz liegt
Hinweise für Waldeck-Frankenberg: Spezielle Hinweise für Kreis Waldeck-Frankenberg
Sachbearbeitung
Zimmer
Vertretung
A, D, FEG + JBangert, Eleni256aGeiseler-MatsudaA, MMüller, Tatjana254FingerB, C, E, F, G FEG + H,I Bergener, Carolina258StenzelB, G, S Schweinsberg, Claudia248SchlömerC, E, L, T, U, V, W, X, Y, Z Atas, Fatine250SchäferD, F, J, K, NFinger, Katharina253MüllerEUSchäfer, Elfi257AtasH, I, J Stöcker, Larissa249HockeH, I, O, P, Q, RSchlömer, Judith248SchweinsbergK, L, S, FEG + Q,RGeiseler-Matsuda, Elke256BangertM, N, T, U, V, W, X, Y, Z FEG + O,PStenzel, Dominik
BergenerO, P, Q, RHocke, Beate245Stöcker
Ansprechpartner
Kreisverwaltung Waldeck-Frankenberg - Ausländerwesen
Adresse
Hausanschrift
Südring 2
34497 Korbach
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Kontakt
Telefon Festnetz: 05631 954-1345
E-Mail: auslaenderwesen@lkwafkb.de
Kontaktperson
Marie Laureen Grabarz
Carolina Bergener
Hausanschrift
Südring 2
35066 KorbachE-Mail: carolina.bergener@lkwafkb.de
Telefon Festnetz: 05631 954-1292
Monika Plathe
Jenta Sesselmann
Hausanschrift
Südring 2
34497 KorbachE-Mail: jenta.sesselmann@lkwafkb.de
Telefon Festnetz: 05631 954-1346
Claudia Jellen
Hausanschrift
Südring 2
34497 KorbachE-Mail: claudia.jellen@lkwafkb.de
Telefon Festnetz: 05631 954-1369
Elfi Schäfer
Judith Schlömer
Hausanschrift
Südring 2
34497 KorbachE-Mail: judith.schloemer@lkwafkb.de
Telefon Festnetz: 05631 954-1344
Jörg Jordan
Fatine Atas
Sabine Schlüter
Hausanschrift
Südring 2
34497 KorbachE-Mail: sabine.schlueter@lkwafkb.de
Telefon Festnetz: 05631 954-1348
Franziska Brücher
Hausanschrift
Südring 2
34497 KorbachE-Mail: franziska.bruecher@lkwafkb.de
Telefon Festnetz: 05631 954-1347
Larissa Berger
Hausanschrift
Südring 2
34497 KorbachE-Mail: larissa.berger@lkwafkb.de
Telefon Festnetz: 05631 954-1339
Beate Hocke
Dominik Stenzel
Hausanschrift
Südring 2
35066 KorbachE-Mail: dominik.stenzel@lkwafkb.de
Telefon Festnetz: 05631 954-1789
Andreas Hartmann
Hausanschrift
Südring 2
34497 KorbachE-Mail: andreas.hartmann@lkwafkb.de
Telefon Festnetz: 05631 954-1788
Eleni Bangert
Formulare
Online Terminvergabe Fachdienst Ausländerwesen
Voraussetzungen
Voraussetzungen für die Niederlassungserlaubnis sind:
- Ihre Identität ist geklärt und Sie erfüllen die Passpflicht.
Für die Passpflicht reicht es, wenn Sie einen Ausweisersatz besitzen. - Ihr Lebensunterhalt ist gesichert, ohne dass Sie öffentliche Mittel in Anspruch nehmen.
Der Lebensunterhalt gilt als gesichert, wenn Sie- Einkünfte in Höhe des einfachen Sozialhilferegelsatzes zuzüglich
- Kosten für Unterkunft und Heizung sowie
- etwaiger Krankenversicherungsbeiträge erzielen.
- Es liegt kein Ausweisungsgrund gegen Sie vor.
- Sie haben keine Vorstrafen.
- Ihr Aufenthalt gefährdet oder beeinträchtigt nicht die Interessen der Bundesrepublik Deutschland.
- Sie haben seit 5 Jahren eine Aufenthaltserlaubnis.
Je nach Zweck des Aufenthalts, für den Sie die Aufenthaltserlaubnis erhalten haben, können auch andere Fristen gelten. - Sie haben 5 Jahre lang Beiträge in die gesetzliche Rentenversicherung oder in eine andere Versorgungseinrichtung mit vergleichbaren Leistungen gezahlt.
- Sie dürfen eine Erwerbstätigkeit ausüben und besitzen dafür alle erforderlichen Erlaubnisse.
- Sie haben ausreichende Deutschkenntnisse sowie Grundkenntnisse der deutschen Rechts- und Gesellschaftsordnung.
- Sie haben ausreichend großen Wohnraum für sich und Ihre Familie.
Hinweis: In einigen Fällen gelten andere Voraussetzungen und Aufenthaltsfristen, z.B. für
- Hochqualifizierte
- Absolventinnen und Absolventen deutscher Hochschulen
- Inhaberinnen und Inhaber einer Blauen Karte EU
- ehemalige Deutsche
- Selbständige
- Familienangehörige von Deutschen (Ehemann oder Ehefrau, minderjährige ledige Kinder)
- Asylberechtigte und Konventionsflüchtlinge
Hinweise für Waldeck-Frankenberg: Spezielle Hinweise für Kreis Waldeck-Frankenberg
Voraussetzungen für die Niederlassungserlaubnis sind:
- Ihre Identität ist geklärt und Sie erfüllen die Passpflicht.
Ihr Lebensunterhalt ist gesichert, ohne dass Sie öffentliche Mittel in Anspruch nehmen.
Der Lebensunterhalt gilt als gesichert, wenn Sie- Einkünfte in Höhe des einfachen Sozialhilferegelsatzes zuzüglich
- Kosten für Unterkunft und Heizung sowie
- etwaiger Krankenversicherungsbeiträge erzielen.
- Es liegt kein Ausweisungsgrund gegen Sie vor.
- Sie haben keine Vorstrafen.
- Ihr Aufenthalt gefährdet oder beeinträchtigt nicht die Interessen der Bundesrepublik Deutschland.
- Sie haben seit 5 Jahren eine Aufenthaltserlaubnis.
Je nach Zweck des Aufenthalts, für den Sie die Aufenthaltserlaubnis erhalten haben, können auch andere Fristen gelten. - Sie haben 5 Jahre lang Beiträge in die gesetzliche Rentenversicherung oder in eine andere Versorgungseinrichtung mit vergleichbaren Leistungen gezahlt.
- Sie dürfen eine Erwerbstätigkeit ausüben und besitzen dafür alle erforderlichen Erlaubnisse.
- Sie haben ausreichende Deutschkenntnisse sowie Grundkenntnisse der deutschen Rechts- und Gesellschaftsordnung.
- Sie haben ausreichend großen Wohnraum für sich und Ihre Familie.
Hinweis: In einigen Fällen gelten andere Voraussetzungen und Aufenthaltsfristen, z.B. für
- Hochqualifizierte
- Absolventinnen und Absolventen deutscher Hochschulen
- Inhaberinnen und Inhaber einer Blauen Karte EU
- ehemalige Deutsche
- Selbständige
- Familienangehörige von Deutschen (Ehemann oder Ehefrau, minderjährige ledige Kinder)
- Asylberechtigte und Konventionsflüchtlinge
Handlungsgrundlage(n)
- § 9 Aufenthaltsgesetz (AufenthG) (Niederlassungserlaubnis)
- § 44 Aufenthaltsverordnung (AufenthV) (Gebühren für die Niederlassungserlaubnis)
- § 50 Aufenthaltsverordnung (AufenthV) (Gebühren für Amtshandlungen zugunsten Minderjähriger)
Hinweise für Waldeck-Frankenberg: Spezielle Hinweise für Kreis Waldeck-Frankenberg
§ 9 Aufenthaltsgesetz (AufenthG) (Niederlassungserlaubnis)
§ 26 Aufenthaltsgesetz (AufenthG) (Niederlassungserlaubnis an Flüchtlinge)
§ 28 Aufenthaltsgesetz (AufenthG) (Niederlassungserlaubnis für Ehegatten deutscher Staatsangehöriger)
§ 35 Aufenthaltsgesetz (AufenthG) (Niederlassungserlaubnis für Minderjährige/minderjährig eingereiste Ausländer)
§ 44 Aufenthaltsverordnung (AufenthV) (Gebühren für die Niederlassungserlaubnis)
§ 50 Aufenthaltsverordnung (AufenthV) (Gebühren für Amtshandlungen zugunsten Minderjähriger)
Verfahrensablauf
Sie müssen die Niederlassungserlaubnis schriftlich bei der Ausländerbehörde Ihres Hauptwohnsitzes beantragen. Ausländerbehörde ist, je nach Wohnort, die Stadtverwaltung oder das Landratsamt.
Seit 01.09.2011 erhalten Sie die Niederlassungserlaubnis in Form einer Scheckkarte mit elektronischen Zusatzfunktionen. Nähere Informationen dazu erhalten Sie unter "Elektronischen Aufenthaltstitel (eAT) beantragen".
Kosten
Erteilung: 113€
Niederlassungserlaubnis für Selbständige: 124 €
Niederlassungserlaubnis für Jugendliche ab dem 16. Lebensjahr
Minderjährige: 55 €
Volljährige: 113 €
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Stichwörter
Aufenthaltsrecht, Aufenthaltsregelung