Niederlassungserlaubnis beantragen
Beschreibung
Sie haben eine befristete Aufenthaltserlaubnis? Nach Ablauf einer bestimmten Zeit können Sie eine zeitlich und räumlich nicht beschränkte Niederlassungserlaubnis erhalten.
Mit der Niederlassungserlaubnis dürfen Sie eine Erwerbstätigkeit ausüben. Sie darf nur in Ausnahmefällen Nebenbestimmungen (z.B. politisches Betätigungsverbot) enthalten und schützt besonders vor einer Ausweisung.
Hinweis: Inhaber einer (befristeten) Aufenthaltserlaubnis zum Zweck des Studiums oder der (Berufs-)Ausbildung können keine Niederlassungserlaubnis erhalten.
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Zuständigkeit
An die Ausländerbehörde (Landräte und Oberbürgermeister der Kreisfreien Städte und der Kreisangehörigen Städte mit mehr als 50.000 Einwohnern), in deren Bezirk Ihr Hauptwohnsitz liegt
Hinweise für Waldeck-Frankenberg: Spezielle Hinweise für Kreis Waldeck-Frankenberg
Wohnen Sie im nördlichen Landkreis: Gemeinde Willingen (Upland), Gemeinde Diemelsee, Stadt Diemelstadt, Stadt Volkmarsen, Stadt Bad Arolsen, Stadt Bad Arolsen, Stadt Lichtenfels, Stadt Bad Wildungen, Gemeinde Vöhl oder in der Stadt Waldeck? Dann finden Sie hier hier die richtigen Ansprechpersonen für Ihr Anliegen:
Anfangsbuchstabe NachnameZuständige Sachbearbeitung
Aa – Aln, H, I, S, Y, UMA
Sabine Schlüter
Aa - Aln
Claudia Schweinsberg
Alo - Az, H, I, S
Jenta Sesselmann
B, E, D, Mj – Mz, L, U, V, W, X
Detlef Reimann
B, E, L, Mj - Mz
Jörg Jordan
C, G, Alo – Az
Eleni Bangert
C,G
Judith Schlömer
D,W
Elfi Schäfer
F, J, K, Ma – Mi, N
Elke Geiseler-Matsuda
F, J, Kh - Kz, U, V, Y, X
Franziska Brücher
Ka-Kg, 0, P, Q, Z
Ruslan Kosjan
Ma-Mi, N, UMA
Claudia Jellen
O, P,Q, R, T, Z
Beate Hocke
R,T
Monika Plathe
Wenn Sie im südlichen Landkreis wohnen: Gemeinde Edertal, Stadt Frankenau, Stadt Frankenberg (Eder), Gemeinde Allendorf (Eder), Stadt Hatzfeld (Eder), Gemeinde Burgwald, Gemeinde Haina (Kloster), Stadt Gemünden (Wohra) oder in der Stradt Rosenthal, finden Sie Ihre Ansprechpersonen hier:
Anfangsbuchstabe Nachname
Zuständige Sachbearbeitung
A-K
Carolina Bergener
A-K
Denise Klauke
A-K
Gerlinde Schäfer-Vogel
L-Z
Dominik Stenzel
L-Z
Andreas Hartmann
Wohnen Sie im nördlichen Landkreis: Gemeinde Willingen (Upland), Gemeinde Diemelsee, Stadt Diemelstadt, Stadt Volkmarsen, Stadt Bad Arolsen, Stadt Bad Arolsen, Stadt Lichtenfels, Stadt Bad Wildungen, Gemeinde Vöhl oder in der Stadt Waldeck? Dann finden Sie hier hier die richtigen Ansprechpersonen für Ihr Anliegen:
Anfangsbuchstabe NachnameZuständige Sachbearbeitung
Aa - Aln, H, I, S, Y, UMA
Sabine Schlüter
Aa - Aln
Claudia Schweinsberg
Alo - Az, H, I, S
Jenta Sesselmann
B, E, D, Mj - Mz, L, U, V, W, X
Detlef Reimann
B, E, L, Mj - Mz
Jörg Jordan
C, G, Alo - Az
Eleni Bangert
C,G
Judith Schlömer
D,W
Elfi Schäfer
F, J, K, Ma - Mi, N
Elke Geiseler-Matsuda
F, J, Kh - Kz, U, V, Y, X
Franziska Brücher
Ka-Kg, 0, P, Q, Z
Ruslan Kosjan
Ma-Mi, N, UMA
Claudia Jellen
O, P,Q, R, T, Z
Beate Hocke
R,T
Monika Plathe
Wenn Sie im südlichen Landkreis wohnen: Gemeinde Edertal, Stadt Frankenau, Stadt Frankenberg (Eder), Gemeinde Allendorf (Eder), Stadt Hatzfeld (Eder), Gemeinde Burgwald, Gemeinde Haina (Kloster), Stadt Gemünden (Wohra) oder in der Stradt Rosenthal, finden Sie Ihre Ansprechpersonen hier:
Anfangsbuchstabe Nachname
Zuständige Sachbearbeitung
A-K
Carolina Bergener
A-K
Denise Klauke
A-K
Gerlinde Schäfer-Vogel
L-Z
Dominik Stenzel
L-Z
Andreas Hartmann
Ansprechpartner
Kreisverwaltung Waldeck-Frankenberg - Ausländerwesen
Adresse
Postanschrift
Südring 2
34497 Korbach
Kontakt
Telefon: 05631 954-1345
E-Mail: auslaenderwesen@lkwafkb.de
Kontaktperson
Fatine Atas
Hausanschrift
Telefon Festnetz: 05631 954-1356
Eleni Bangert
Carolina Bergener
Postanschrift
Südring 2
35066 Korbach
Telefon Festnetz: 05631 954-1292
E-Mail: carolina.bergener@lkwafkb.de
Franziska Brücher
Postanschrift
Südring 2
34497 Korbach
Telefon Festnetz: 05631 954-1347
E-Mail: franziska.bruecher@lkwafkb.de
Marie Laureen Grabarz
Andreas Hartmann
Postanschrift
Südring 2
34497 Korbach
Telefon Festnetz: 05631 954-1788
E-Mail: andreas.hartmann@lkwafkb.de
Beate Hocke
Claudia Jellen
Postanschrift
Südring 2
34497 Korbach
E-Mail: claudia.jellen@lkwafkb.de
Telefon Festnetz: 05631 954-1369
Jörg Jordan
Monika Plathe
Judith Schlömer
Postanschrift
Südring 2
34497 Korbach
Telefon Festnetz: 05631 954-1344
E-Mail: judith.schloemer@lkwafkb.de
Sabine Schlüter
Postanschrift
Südring 2
34497 Korbach
Telefon Festnetz: 05631 954-1348
E-Mail: sabine.schlueter@lkwafkb.de
Elfi Schäfer
Jenta Sesselmann
Postanschrift
Südring 2
34497 Korbach
Telefon Festnetz: 05631 954-1346
E-Mail: jenta.sesselmann@lkwafkb.de
Dominik Stenzel
Postanschrift
Südring 2
35066 Korbach
Telefon Festnetz: 05631 954-1789
E-Mail: dominik.stenzel@lkwafkb.de
Larissa Stöcker
Postanschrift
Südring 2
34497 Korbach
Telefon Festnetz: 05631 954-1339
E-Mail: larissa.stoecker@lkwafkb.de
erforderliche Unterlagen
- Nachweis der Erfüllung der Pass- und Visumpflicht
- Nachweis des gesicherten Lebensunterhalts
- Nachweis, dass kein Ausweisungsgrund gegen Sie vorliegt
- Nachweis, dass Sie die Interessen der Bundesrepublik Deutschland nicht gefährden oder beeinträchtigen
- Nachweis, dass Sie keine Vorstrafen haben
- Nachweis, dass Sie seit 5 Jahren eine Aufenthaltserlaubnis besitzen
- Nachweis über bezahlte Rentenversicherungsbeiträge oder Zahlungen an eine vergleichbare Versorgungseinrichtung
- Nachweis, dass Sie eine Erwerbstätigkeit ausüben dürfen und die dafür erforderlichen Erlaubnisse besitzen
- Nachweis ausreichender Deutschkenntnisse sowie Grundkenntnisse der deutschen Rechts- und Gesellschaftsordnung
- Nachweis über ausreichenden Wohnraum für sich und Ihre Familie
Hinweise für Waldeck-Frankenberg: Spezielle Hinweise für Kreis Waldeck-Frankenberg
- Nachweis der Erfüllung der Pass- und Visumpflicht
- Nachweis des gesicherten Lebensunterhalts
- Nachweis, dass Sie keine Vorstrafen haben
- Nachweis, dass Sie seit 5 Jahren eine Aufenthaltserlaubnis besitzen
- Nachweis über bezahlte Rentenversicherungsbeiträge oder Zahlungen an eine vergleichbare Versorgungseinrichtung
- Nachweis, dass Sie eine Erwerbstätigkeit ausüben dürfen und die dafür erforderlichen Erlaubnisse besitzen
- Nachweis ausreichender Deutschkenntnisse sowie Grundkenntnisse der deutschen Rechts- und Gesellschaftsordnung
- Nachweis über ausreichenden Wohnraum für sich und Ihre Familie
- Nachweis der Erfüllung der Pass- und Visumpflicht
- Nachweis des gesicherten Lebensunterhalts
- Nachweis, dass Sie keine Vorstrafen haben
- Nachweis, dass Sie seit 5 Jahren eine Aufenthaltserlaubnis besitzen
- Nachweis über bezahlte Rentenversicherungsbeiträge oder Zahlungen an eine vergleichbare Versorgungseinrichtung
- Nachweis, dass Sie eine Erwerbstätigkeit ausüben dürfen und die dafür erforderlichen Erlaubnisse besitzen
- Nachweis ausreichender Deutschkenntnisse sowie Grundkenntnisse der deutschen Rechts- und Gesellschaftsordnung
- Nachweis über ausreichenden Wohnraum für sich und Ihre Familie
Voraussetzungen
Voraussetzungen für die Niederlassungserlaubnis sind:
- Ihre Identität ist geklärt und Sie erfüllen die Passpflicht.
Für die Passpflicht reicht es, wenn Sie einen Ausweisersatz besitzen. - Ihr Lebensunterhalt ist gesichert, ohne dass Sie öffentliche Mittel in Anspruch nehmen.
Der Lebensunterhalt gilt als gesichert, wenn Sie- Einkünfte in Höhe des einfachen Sozialhilferegelsatzes zuzüglich
- Kosten für Unterkunft und Heizung sowie
- etwaiger Krankenversicherungsbeiträge erzielen.
- Es liegt kein Ausweisungsgrund gegen Sie vor.
- Sie haben keine Vorstrafen.
- Ihr Aufenthalt gefährdet oder beeinträchtigt nicht die Interessen der Bundesrepublik Deutschland.
- Sie haben seit 5 Jahren eine Aufenthaltserlaubnis.
Je nach Zweck des Aufenthalts, für den Sie die Aufenthaltserlaubnis erhalten haben, können auch andere Fristen gelten. - Sie haben 5 Jahre lang Beiträge in die gesetzliche Rentenversicherung oder in eine andere Versorgungseinrichtung mit vergleichbaren Leistungen gezahlt.
- Sie dürfen eine Erwerbstätigkeit ausüben und besitzen dafür alle erforderlichen Erlaubnisse.
- Sie haben ausreichende Deutschkenntnisse sowie Grundkenntnisse der deutschen Rechts- und Gesellschaftsordnung.
- Sie haben ausreichend großen Wohnraum für sich und Ihre Familie.
Hinweis: In einigen Fällen gelten andere Voraussetzungen und Aufenthaltsfristen, z.B. für
- Hochqualifizierte
- Absolventinnen und Absolventen deutscher Hochschulen
- Inhaberinnen und Inhaber einer Blauen Karte EU
- ehemalige Deutsche
- Selbständige
- Familienangehörige von Deutschen (Ehemann oder Ehefrau, minderjährige ledige Kinder)
- Asylberechtigte und Konventionsflüchtlinge
- Aufenthaltserlaubnis(Leistungsbeschreibung im Hessen-Finder)
Hinweise für Waldeck-Frankenberg: Spezielle Hinweise für Kreis Waldeck-Frankenberg
Voraussetzungen für die Niederlassungserlaubnis sind:
- Ihre Identität ist geklärt und Sie erfüllen die Passpflicht.
Ihr Lebensunterhalt ist gesichert, ohne dass Sie öffentliche Mittel in Anspruch nehmen.
Der Lebensunterhalt gilt als gesichert, wenn Sie- Einkünfte in Höhe des einfachen Sozialhilferegelsatzes zuzüglich
- Kosten für Unterkunft und Heizung sowie
- etwaiger Krankenversicherungsbeiträge erzielen.
- Es liegt kein Ausweisungsgrund gegen Sie vor.
- Sie haben keine Vorstrafen.
- Ihr Aufenthalt gefährdet oder beeinträchtigt nicht die Interessen der Bundesrepublik Deutschland.
- Sie haben seit 5 Jahren eine Aufenthaltserlaubnis.
Je nach Zweck des Aufenthalts, für den Sie die Aufenthaltserlaubnis erhalten haben, können auch andere Fristen gelten. - Sie haben 5 Jahre lang Beiträge in die gesetzliche Rentenversicherung oder in eine andere Versorgungseinrichtung mit vergleichbaren Leistungen gezahlt.
- Sie dürfen eine Erwerbstätigkeit ausüben und besitzen dafür alle erforderlichen Erlaubnisse.
- Sie haben ausreichende Deutschkenntnisse sowie Grundkenntnisse der deutschen Rechts- und Gesellschaftsordnung.
- Sie haben ausreichend großen Wohnraum für sich und Ihre Familie.
Hinweis: In einigen Fällen gelten andere Voraussetzungen und Aufenthaltsfristen, z.B. für
- Hochqualifizierte
- Absolventinnen und Absolventen deutscher Hochschulen
- Inhaberinnen und Inhaber einer Blauen Karte EU
- ehemalige Deutsche
- Selbständige
- Familienangehörige von Deutschen (Ehemann oder Ehefrau, minderjährige ledige Kinder)
- Asylberechtigte und Konventionsflüchtlinge
Voraussetzungen für die Niederlassungserlaubnis sind:
- Ihre Identität ist geklärt und Sie erfüllen die Passpflicht.
Ihr Lebensunterhalt ist gesichert, ohne dass Sie öffentliche Mittel in Anspruch nehmen.
Der Lebensunterhalt gilt als gesichert, wenn Sie- Einkünfte in Höhe des einfachen Sozialhilferegelsatzes zuzüglich
- Kosten für Unterkunft und Heizung sowie
- etwaiger Krankenversicherungsbeiträge erzielen.
- Es liegt kein Ausweisungsgrund gegen Sie vor.
- Sie haben keine Vorstrafen.
- Ihr Aufenthalt gefährdet oder beeinträchtigt nicht die Interessen der Bundesrepublik Deutschland.
- Sie haben seit 5 Jahren eine Aufenthaltserlaubnis.
Je nach Zweck des Aufenthalts, für den Sie die Aufenthaltserlaubnis erhalten haben, können auch andere Fristen gelten. - Sie haben 5 Jahre lang Beiträge in die gesetzliche Rentenversicherung oder in eine andere Versorgungseinrichtung mit vergleichbaren Leistungen gezahlt.
- Sie dürfen eine Erwerbstätigkeit ausüben und besitzen dafür alle erforderlichen Erlaubnisse.
- Sie haben ausreichende Deutschkenntnisse sowie Grundkenntnisse der deutschen Rechts- und Gesellschaftsordnung.
- Sie haben ausreichend großen Wohnraum für sich und Ihre Familie.
Hinweis: In einigen Fällen gelten andere Voraussetzungen und Aufenthaltsfristen, z.B. für
- Hochqualifizierte
- Absolventinnen und Absolventen deutscher Hochschulen
- Inhaberinnen und Inhaber einer Blauen Karte EU
- ehemalige Deutsche
- Selbständige
- Familienangehörige von Deutschen (Ehemann oder Ehefrau, minderjährige ledige Kinder)
- Asylberechtigte und Konventionsflüchtlinge
Rechtsgrundlage(n)
- § 9 Aufenthaltsgesetz (AufenthG) (Niederlassungserlaubnis)
- § 44 Aufenthaltsverordnung (AufenthV) (Gebühren für die Niederlassungserlaubnis)
- § 50 Aufenthaltsverordnung (AufenthV) (Gebühren für Amtshandlungen zugunsten Minderjähriger)
Hinweise für Waldeck-Frankenberg: Spezielle Hinweise für Kreis Waldeck-Frankenberg
§ 9 Aufenthaltsgesetz (AufenthG) (Niederlassungserlaubnis)
§ 26 Aufenthaltsgesetz (AufenthG) (Niederlassungserlaubnis an Flüchtlinge)
§ 28 Aufenthaltsgesetz (AufenthG) (Niederlassungserlaubnis für Ehegatten deutscher Staatsangehöriger)
§ 35 Aufenthaltsgesetz (AufenthG) (Niederlassungserlaubnis für Minderjährige/minderjährig eingereiste Ausländer)
§ 44 Aufenthaltsverordnung (AufenthV) (Gebühren für die Niederlassungserlaubnis)
§ 50 Aufenthaltsverordnung (AufenthV) (Gebühren für Amtshandlungen zugunsten Minderjähriger)
§ 9 Aufenthaltsgesetz (AufenthG) (Niederlassungserlaubnis)
§ 26 Aufenthaltsgesetz (AufenthG) (Niederlassungserlaubnis an Flüchtlinge)
§ 28 Aufenthaltsgesetz (AufenthG) (Niederlassungserlaubnis für Ehegatten deutscher Staatsangehöriger)
§ 35 Aufenthaltsgesetz (AufenthG) (Niederlassungserlaubnis für Minderjährige/minderjährig eingereiste Ausländer)
§ 44 Aufenthaltsverordnung (AufenthV) (Gebühren für die Niederlassungserlaubnis)
§ 50 Aufenthaltsverordnung (AufenthV) (Gebühren für Amtshandlungen zugunsten Minderjähriger)
Verfahrensablauf
Sie müssen die Niederlassungserlaubnis schriftlich bei der Ausländerbehörde Ihres Hauptwohnsitzes beantragen. Ausländerbehörde ist, je nach Wohnort, die Stadtverwaltung oder das Landratsamt.
Seit 01.09.2011 erhalten Sie die Niederlassungserlaubnis in Form einer Scheckkarte mit elektronischen Zusatzfunktionen. Nähere Informationen dazu erhalten Sie unter "Elektronischen Aufenthaltstitel (eAT) beantragen".
- Elektronischen Aufenthaltstitel (eAT) beantragen(Leistungsbeschreibung im Hessen-Finder)
Kosten
Erteilung: 113€
Niederlassungserlaubnis für Selbständige: 124 €
Niederlassungserlaubnis für Jugendliche ab dem 16. Lebensjahr
Minderjährige: 55 €
Volljährige: 113 €
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Stichwörter
Aufenthaltsregelung, Aufenthaltsrecht