Niederlassungserlaubnis Erteilung

    Niederlassungserlaubnis beantragen

    Beschreibung

    Sie haben eine befristete Aufenthaltserlaubnis? Nach Ablauf einer bestimmten Zeit können Sie eine zeitlich und räumlich nicht beschränkte Niederlassungserlaubnis erhalten.

    Mit der Niederlassungserlaubnis dürfen Sie eine Erwerbstätigkeit ausüben. Sie darf nur in Ausnahmefällen Nebenbestimmungen (z.B. politisches Betätigungsverbot) enthalten und schützt besonders vor einer Ausweisung.

    Hinweis: Inhaber einer (befristeten) Aufenthaltserlaubnis zum Zweck des Studiums oder der (Berufs-)Ausbildung können keine Niederlassungserlaubnis erhalten.

    Online-Dienste

    Niederlassungserlaubnis Online-Antrag

    ID: L100001_386593681

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    Version

    Technisch erstellt am 01.03.2023 (von: Webservice, Landkreis Waldeck-Frankenberg)

    Technisch geändert am 29.10.2024 (von: Webservice, Landkreis Waldeck-Frankenberg)

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 26.11.2019 (von: Administrator)

    Online Terminvereinbarung

    ID: L100001_374346012

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    Version

    Technisch erstellt am 14.08.2021 (von: Webservice, Landkreis Waldeck-Frankenberg)

    Technisch geändert am 29.10.2024 (von: Webservice, Landkreis Waldeck-Frankenberg)

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 26.11.2019 (von: Administrator)

    Zuständigkeit

    An die Ausländerbehörde (Landräte und Oberbürgermeister der Kreisfreien Städte und der Kreisangehörigen Städte mit mehr als 50.000 Einwohnern), in deren Bezirk Ihr Hauptwohnsitz liegt

    Hinweise für Waldeck-Frankenberg: Spezielle Hinweise für Kreis Waldeck-Frankenberg

    Wohnen Sie im nördlichen Landkreis: Gemeinde Willingen (Upland), Gemeinde Diemelsee, Stadt Diemelstadt, Stadt Volkmarsen, Stadt Bad Arolsen, Stadt Bad Arolsen, Stadt Lichtenfels, Stadt Bad Wildungen, Gemeinde Vöhl oder in der Stadt Waldeck? Dann finden Sie hier hier die richtigen Ansprechpersonen für Ihr Anliegen:

    Anfangsbuchstabe Nachname

    Zuständige Sachbearbeitung

    Aa – Aln, H, I, S, Y, UMA

    Sabine Schlüter

    Aa - Aln

    Claudia Schweinsberg 

    Alo - Az, H, I, S

    Jenta Sesselmann

    B, E, D, Mj – Mz, L, U, V, W, X

    Detlef Reimann

    B, E, L, Mj -  Mz

    Jörg Jordan

    C, G, Alo – Az

    Eleni Bangert

    C,G

    Judith Schlömer

    D,W

    Elfi Schäfer

    F, J, K, Ma – Mi, N 

    Elke Geiseler-Matsuda 

    F, J, Kh - Kz, U, V, Y, X

    Franziska Brücher

    Ka-Kg, 0,  P, Q, Z

    Ruslan Kosjan 

    Ma-Mi, N, UMA

    Claudia Jellen

    O, P,Q, R, T, Z

    Beate Hocke

    R,T

    Monika Plathe

    Wenn Sie im südlichen Landkreis wohnen: Gemeinde Edertal, Stadt Frankenau, Stadt Frankenberg (Eder), Gemeinde Allendorf (Eder), Stadt Hatzfeld (Eder), Gemeinde Burgwald, Gemeinde Haina (Kloster), Stadt Gemünden (Wohra) oder in der Stradt Rosenthal, finden Sie Ihre Ansprechpersonen hier:

    Anfangsbuchstabe Nachname


    Zuständige Sachbearbeitung

    A-K

    Carolina Bergener

    A-K

    Denise Klauke 

    A-K

    Gerlinde Schäfer-Vogel

    L-Z

    Dominik Stenzel

    L-Z

    Andreas Hartmann

    Wohnen Sie im nördlichen Landkreis: Gemeinde Willingen (Upland), Gemeinde Diemelsee, Stadt Diemelstadt, Stadt Volkmarsen, Stadt Bad Arolsen, Stadt Bad Arolsen, Stadt Lichtenfels, Stadt Bad Wildungen, Gemeinde Vöhl oder in der Stadt Waldeck? Dann finden Sie hier hier die richtigen Ansprechpersonen für Ihr Anliegen:

    Anfangsbuchstabe Nachname

    Zuständige Sachbearbeitung

    Aa - Aln, H, I, S, Y, UMA

    Sabine Schlüter

    Aa - Aln

    Claudia Schweinsberg 

    Alo - Az, H, I, S

    Jenta Sesselmann

    B, E, D, Mj - Mz, L, U, V, W, X

    Detlef Reimann

    B, E, L, Mj -  Mz

    Jörg Jordan

    C, G, Alo - Az

    Eleni Bangert

    C,G

    Judith Schlömer

    D,W

    Elfi Schäfer

    F, J, K, Ma - Mi, N 

    Elke Geiseler-Matsuda 

    F, J, Kh - Kz, U, V, Y, X

    Franziska Brücher

    Ka-Kg, 0,  P, Q, Z

    Ruslan Kosjan 

    Ma-Mi, N, UMA

    Claudia Jellen

    O, P,Q, R, T, Z

    Beate Hocke

    R,T

    Monika Plathe

    Wenn Sie im südlichen Landkreis wohnen: Gemeinde Edertal, Stadt Frankenau, Stadt Frankenberg (Eder), Gemeinde Allendorf (Eder), Stadt Hatzfeld (Eder), Gemeinde Burgwald, Gemeinde Haina (Kloster), Stadt Gemünden (Wohra) oder in der Stradt Rosenthal, finden Sie Ihre Ansprechpersonen hier:

    Anfangsbuchstabe Nachname


    Zuständige Sachbearbeitung

    A-K

    Carolina Bergener

    A-K

    Denise Klauke 

    A-K

    Gerlinde Schäfer-Vogel

    L-Z

    Dominik Stenzel

    L-Z

    Andreas Hartmann

    Ansprechpartner

    Kreisverwaltung Waldeck-Frankenberg - Ausländerwesen

    Adresse

    Postanschrift

    Südring 2

    34497 Korbach

    Kontakt

    Kontaktperson

    Version

    Technisch geändert am 30.10.2024

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    erforderliche Unterlagen

    • Nachweis der Erfüllung der Pass- und Visumpflicht
    • Nachweis des gesicherten Lebensunterhalts
    • Nachweis, dass kein Ausweisungsgrund gegen Sie vorliegt
    • Nachweis, dass Sie die Interessen der Bundesrepublik Deutschland nicht gefährden oder beeinträchtigen
    • Nachweis, dass Sie keine Vorstrafen haben
    • Nachweis, dass Sie seit 5 Jahren eine Aufenthaltserlaubnis besitzen
    • Nachweis über bezahlte Rentenversicherungsbeiträge oder Zahlungen an eine vergleichbare Versorgungseinrichtung
    • Nachweis, dass Sie eine Erwerbstätigkeit ausüben dürfen und die dafür erforderlichen Erlaubnisse besitzen
    • Nachweis ausreichender Deutschkenntnisse sowie Grundkenntnisse der deutschen Rechts- und Gesellschaftsordnung
    • Nachweis über ausreichenden Wohnraum für sich und Ihre Familie

    Hinweise für Waldeck-Frankenberg: Spezielle Hinweise für Kreis Waldeck-Frankenberg

    • Nachweis der Erfüllung der Pass- und Visumpflicht
    • Nachweis des gesicherten Lebensunterhalts
    • Nachweis, dass Sie keine Vorstrafen haben
    • Nachweis, dass Sie seit 5 Jahren eine Aufenthaltserlaubnis besitzen
    • Nachweis über bezahlte Rentenversicherungsbeiträge oder Zahlungen an eine vergleichbare Versorgungseinrichtung
    • Nachweis, dass Sie eine Erwerbstätigkeit ausüben dürfen und die dafür erforderlichen Erlaubnisse besitzen
    • Nachweis ausreichender Deutschkenntnisse sowie Grundkenntnisse der deutschen Rechts- und Gesellschaftsordnung
    • Nachweis über ausreichenden Wohnraum für sich und Ihre Familie

    Antrag auf Erteilung eines Aufenthaltstitels 

    • Nachweis der Erfüllung der Pass- und Visumpflicht
    • Nachweis des gesicherten Lebensunterhalts
    • Nachweis, dass Sie keine Vorstrafen haben
    • Nachweis, dass Sie seit 5 Jahren eine Aufenthaltserlaubnis besitzen
    • Nachweis über bezahlte Rentenversicherungsbeiträge oder Zahlungen an eine vergleichbare Versorgungseinrichtung
    • Nachweis, dass Sie eine Erwerbstätigkeit ausüben dürfen und die dafür erforderlichen Erlaubnisse besitzen
    • Nachweis ausreichender Deutschkenntnisse sowie Grundkenntnisse der deutschen Rechts- und Gesellschaftsordnung
    • Nachweis über ausreichenden Wohnraum für sich und Ihre Familie

    Antrag auf Erteilung eines Aufenthaltstitels 

    Voraussetzungen

    Voraussetzungen für die Niederlassungserlaubnis sind:

    • Ihre Identität ist geklärt und Sie erfüllen die Passpflicht.
      Für die Passpflicht reicht es, wenn Sie einen Ausweisersatz besitzen.
    • Ihr Lebensunterhalt ist gesichert, ohne dass Sie öffentliche Mittel in Anspruch nehmen.
      Der Lebensunterhalt gilt als gesichert, wenn Sie
      • Einkünfte in Höhe des einfachen Sozialhilferegelsatzes zuzüglich
      • Kosten für Unterkunft und Heizung sowie
      • etwaiger Krankenversicherungsbeiträge erzielen.
    • Es liegt kein Ausweisungsgrund gegen Sie vor.
    • Sie haben keine Vorstrafen.
    • Ihr Aufenthalt gefährdet oder beeinträchtigt nicht die Interessen der Bundesrepublik Deutschland.
    • Sie haben seit 5 Jahren eine Aufenthaltserlaubnis.
      Je nach Zweck des Aufenthalts, für den Sie die Aufenthaltserlaubnis erhalten haben, können auch andere Fristen gelten.
    • Sie haben 5 Jahre lang Beiträge in die gesetzliche Rentenversicherung oder in eine andere Versorgungseinrichtung mit vergleichbaren Leistungen gezahlt.
    • Sie dürfen eine Erwerbstätigkeit ausüben und besitzen dafür alle erforderlichen Erlaubnisse.
    • Sie haben ausreichende Deutschkenntnisse sowie Grundkenntnisse der deutschen Rechts- und Gesellschaftsordnung.
    • Sie haben ausreichend großen Wohnraum für sich und Ihre Familie.

    Hinweis: In einigen Fällen gelten andere Voraussetzungen und Aufenthaltsfristen, z.B. für

    • Hochqualifizierte
    • Absolventinnen und Absolventen deutscher Hochschulen
    • Inhaberinnen und Inhaber einer Blauen Karte EU
    • ehemalige Deutsche
    • Selbständige
    • Familienangehörige von Deutschen (Ehemann oder Ehefrau, minderjährige ledige Kinder)
    • Asylberechtigte und Konventionsflüchtlinge

    Hinweise für Waldeck-Frankenberg: Spezielle Hinweise für Kreis Waldeck-Frankenberg

    Voraussetzungen für die Niederlassungserlaubnis sind:

    • Ihre Identität ist geklärt und Sie erfüllen die Passpflicht.
       Ihr Lebensunterhalt ist gesichert, ohne dass Sie öffentliche Mittel in Anspruch nehmen.
       Der Lebensunterhalt gilt als gesichert, wenn Sie
      • Einkünfte in Höhe des einfachen Sozialhilferegelsatzes zuzüglich
      • Kosten für Unterkunft und Heizung sowie
      • etwaiger Krankenversicherungsbeiträge erzielen.
    • Es liegt kein Ausweisungsgrund gegen Sie vor.
    • Sie haben keine Vorstrafen.
    • Ihr Aufenthalt gefährdet oder beeinträchtigt nicht die Interessen der Bundesrepublik Deutschland.
    • Sie haben seit 5 Jahren eine Aufenthaltserlaubnis.
       Je nach Zweck des Aufenthalts, für den Sie die Aufenthaltserlaubnis erhalten haben, können auch andere Fristen gelten.
    • Sie haben 5 Jahre lang Beiträge in die gesetzliche Rentenversicherung oder in eine andere Versorgungseinrichtung mit vergleichbaren Leistungen gezahlt.
    • Sie dürfen eine Erwerbstätigkeit ausüben und besitzen dafür alle erforderlichen Erlaubnisse.
    • Sie haben ausreichende Deutschkenntnisse sowie Grundkenntnisse der deutschen Rechts- und Gesellschaftsordnung. 
    • Sie haben ausreichend großen Wohnraum für sich und Ihre Familie.

    Hinweis: In einigen Fällen gelten andere Voraussetzungen und Aufenthaltsfristen, z.B. für

    • Hochqualifizierte
    • Absolventinnen und Absolventen deutscher Hochschulen
    • Inhaberinnen und Inhaber einer Blauen Karte EU
    • ehemalige Deutsche
    • Selbständige
    • Familienangehörige von Deutschen (Ehemann oder Ehefrau, minderjährige ledige Kinder)
    • Asylberechtigte und Konventionsflüchtlinge

    Aufenthaltserlaubnis

    Voraussetzungen für die Niederlassungserlaubnis sind:

    • Ihre Identität ist geklärt und Sie erfüllen die Passpflicht.
       Ihr Lebensunterhalt ist gesichert, ohne dass Sie öffentliche Mittel in Anspruch nehmen.
       Der Lebensunterhalt gilt als gesichert, wenn Sie
      • Einkünfte in Höhe des einfachen Sozialhilferegelsatzes zuzüglich
      • Kosten für Unterkunft und Heizung sowie
      • etwaiger Krankenversicherungsbeiträge erzielen.
    • Es liegt kein Ausweisungsgrund gegen Sie vor.
    • Sie haben keine Vorstrafen.
    • Ihr Aufenthalt gefährdet oder beeinträchtigt nicht die Interessen der Bundesrepublik Deutschland.
    • Sie haben seit 5 Jahren eine Aufenthaltserlaubnis.
       Je nach Zweck des Aufenthalts, für den Sie die Aufenthaltserlaubnis erhalten haben, können auch andere Fristen gelten.
    • Sie haben 5 Jahre lang Beiträge in die gesetzliche Rentenversicherung oder in eine andere Versorgungseinrichtung mit vergleichbaren Leistungen gezahlt.
    • Sie dürfen eine Erwerbstätigkeit ausüben und besitzen dafür alle erforderlichen Erlaubnisse.
    • Sie haben ausreichende Deutschkenntnisse sowie Grundkenntnisse der deutschen Rechts- und Gesellschaftsordnung. 
    • Sie haben ausreichend großen Wohnraum für sich und Ihre Familie.

    Hinweis: In einigen Fällen gelten andere Voraussetzungen und Aufenthaltsfristen, z.B. für

    • Hochqualifizierte
    • Absolventinnen und Absolventen deutscher Hochschulen
    • Inhaberinnen und Inhaber einer Blauen Karte EU
    • ehemalige Deutsche
    • Selbständige
    • Familienangehörige von Deutschen (Ehemann oder Ehefrau, minderjährige ledige Kinder)
    • Asylberechtigte und Konventionsflüchtlinge

    Aufenthaltserlaubnis

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Waldeck-Frankenberg: Spezielle Hinweise für Kreis Waldeck-Frankenberg

    § 9 Aufenthaltsgesetz (AufenthG) (Niederlassungserlaubnis)

    § 26 Aufenthaltsgesetz (AufenthG) (Niederlassungserlaubnis an Flüchtlinge)

    § 28 Aufenthaltsgesetz (AufenthG) (Niederlassungserlaubnis für Ehegatten deutscher Staatsangehöriger)

    § 35 Aufenthaltsgesetz (AufenthG) (Niederlassungserlaubnis für Minderjährige/minderjährig eingereiste Ausländer)

    § 44 Aufenthaltsverordnung (AufenthV) (Gebühren für die Niederlassungserlaubnis)

    § 50 Aufenthaltsverordnung (AufenthV) (Gebühren für Amtshandlungen zugunsten Minderjähriger)

    § 9 Aufenthaltsgesetz (AufenthG) (Niederlassungserlaubnis)

    § 26 Aufenthaltsgesetz (AufenthG) (Niederlassungserlaubnis an Flüchtlinge)

    § 28 Aufenthaltsgesetz (AufenthG) (Niederlassungserlaubnis für Ehegatten deutscher Staatsangehöriger)

    § 35 Aufenthaltsgesetz (AufenthG) (Niederlassungserlaubnis für Minderjährige/minderjährig eingereiste Ausländer)

    § 44 Aufenthaltsverordnung (AufenthV) (Gebühren für die Niederlassungserlaubnis)

    § 50 Aufenthaltsverordnung (AufenthV) (Gebühren für Amtshandlungen zugunsten Minderjähriger)

    Verfahrensablauf

    Sie müssen die Niederlassungserlaubnis schriftlich bei der Ausländerbehörde Ihres Hauptwohnsitzes beantragen. Ausländerbehörde ist, je nach Wohnort, die Stadtverwaltung oder das Landratsamt.

    Seit 01.09.2011 erhalten Sie die Niederlassungserlaubnis in Form einer Scheckkarte mit elektronischen Zusatzfunktionen. Nähere Informationen dazu erhalten Sie unter "Elektronischen Aufenthaltstitel (eAT) beantragen".

    Kosten

    Erteilung: 113€

    Niederlassungserlaubnis für Selbständige: 124 €

    Niederlassungserlaubnis für Jugendliche ab dem 16. Lebensjahr

    Minderjährige: 55 €

    Volljährige: 113 €

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Version

    Technisch erstellt am 17.09.2014 (von: Sinner, Annemarie)

    Technisch geändert am 08.07.2024 (von: Intern, System)

    Stichwörter

    Aufenthaltsregelung, Aufenthaltsrecht

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 26.11.2019 (von: Administrator)