Restabfälle Entsorgung
    99001007004000

    Abfall: Hausmüll entsorgen

    Die Sammlung und Entsorgung von Abfällen und somit auch von Hausmüll/ Restabfall aus privaten Haushalten sowie von sonstigen Beseitigungsabfällen aus anderen Herkunftsbereichen ist Aufgabe der kreisangehörigen Gemeinden, der kreisfreien Städte und der Landkreise.

    Beschreibung

    Die Sammlung und Entsorgung von Abfällen aus privaten Haushalten und von sonstigen Beseitigungsabfällen aus anderen Herkunftsbereichen ist Aufgabe der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger (die kreisangehörige Gemeinden, die kreisfreien Städte und die Landkreise ). Regelungen zum jeweils geltenden Abfallentsorgungssystem und einzelnen Bestimmungen sind in den Satzungen festgeschrieben. Dazu gehören u. a. Informationen über die Abfallgebühren, Müllbehälter (vorgeschriebene Größe der Mülltonne, Bestellmöglichkeit), Abfallkalender (Abfuhrintervalle, Tourenpläne der Schadstoffmobile), Hol- und Bringsysteme für verschiedene Abfälle (z. B. Grünschnitt, E-Schrott, Papier), Entsorgung von Bioabfällen, Sperrmüllentsorgung und die für die Entsorgung in der grauen Tonne zugelassenen Abfallarten.

    Online-Dienst

    Antrag Abfallbehälter

    ID: L100001_386672228

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    Version

    Technisch erstellt am 02.03.2023
    Technisch geändert am 02.03.2023

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de
    Technisch erstellt am 07.06.2017
    Technisch geändert am 14.05.2025

    zuständige Stelle

    Der für Sie zuständige öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger ist die kreisangehörige Gemeinde, die kreisfreie Stadt beziehungsweise der Landkreis Ihres Wohnsitzes.

    Zuständigkeit

    Der für Sie zuständige öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger ist die kreisangehörige Gemeinde, die kreisfreie Stadt beziehungsweise der Landkreis Ihres Wohnsitzes.

    Ansprechpartner

    Kreisverwaltung Fulda - Fachdienst - Abfallwirtschaft

    Adresse

    Hausanschrift

    (Eingang Kurfürstenstraße)
    Heinrich-von-Bibra-Platz 5 - 9
    36037 Fulda

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    Parkmöglichkeiten

    Behindertenparkplatz: Haupteingang
    Anzahl der Stellplätze: 2

    Parkplatz: Besucherparkplatz - max. 2 Stunden
    Anzahl der Stellplätze: 36

    Behindertenparkplatz: Eingang Waldschlößchen
    Anzahl der Stellplätze: 1

    Parkplatz: Besucherparkplatz - max. 2 Stunden
    Anzahl der Stellplätze: 36

    Behindertenparkplatz: Eingang Waldschlößchen
    Anzahl der Stellplätze: 1

    Behindertenparkplatz: Haupteingang
    Anzahl der Stellplätze: 2

    Haltestellen

    • Haltestelle: Ochsenwiese
      Bus: Linie Linien 20, 21, 22, 9A und 9B
    • Haltestelle: Wörthstraße
      Bus: Linie Linie 6
    • Haltestelle: Wörthstraße
      Bus: Linie Linie 6
    • Haltestelle: Ochsenwiese
      Bus: Linie Linien 20, 21, 22, 9A und 9B

    Aufzug vorhanden
    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Montag, Dienstag und Donnerstag 8.30 Uhr - 15.30 Uhr
    Mittwoch und Freitag 8.30 Uhr - 12.30 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 0661 60067850

    Fax: 0661 60067870

    E-Mail: abfallwirtschaft@landkreis-fulda.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 25.03.2026

    Sprachversion

    de

    Sprache: de

    Gemeinde Ehrenberg (Rhön) - Gemeindekasse

    Adresse

    Hausanschrift

    Rhönstraße 26
    36115 Ehrenberg (Rhön)

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    Parkmöglichkeiten

    Parkplatz: Rathausparkplatz
    Anzahl der Stellplätze: 10
    Gebührenfrei

    Parkplatz: Parkplatz am Bürgerhaus Wüstensachsen
    Anzahl der Stellplätze: 7
    Gebührenfrei

    Haltestellen

    • Haltestelle: Wüstensachsen, Rathaus
      Bus: Linie Linie 30 und 90

    Kein Aufzug vorhanden
    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Montag 08:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr
    Dienstag 08:00 - 12:00 Uhr
    Mittwoch geschlossen
    Donnerstag 08:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 18:00 Uhr
    Freitag 08:00 - 12:00 Uhr

    Kontakt

    Kontaktperson

    Version

    Technisch geändert am 09.07.2025

    Sprachversion

    de

    Sprache: de

    Formulare

    Abfrage bei den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern erforderlich

    Voraussetzungen

    Abfrage bei den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern erforderlich

    Handlungsgrundlage(n)

    Örtliche Satzungen der kreisangehörigen Gemeinden, der kreisfreien Städte und der Landkreise (meist getrennt nach Abfallentsorgungssatzung und Abfallgebührensatzung, veröffentlicht im Internet oder dem amtlichen Anzeiger/Kreisblatt)

    Verfahrensablauf

    Abfrage bei den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern erforderlich

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz am 14.12.2022

    Version

    Technisch erstellt am 19.08.2014
    Technisch geändert am 08.07.2024

    Stichwörter

    Müllabfuhr, Restabfall, Restmüll, Restmülltonne, schwarze Tonne

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de
    Technisch erstellt am 07.06.2017
    Technisch geändert am 14.05.2025

    Englisch

    Sprache: en
    Sprachbezeichnung nativ: English
    Technisch erstellt am 22.10.2025
    Technisch geändert am 26.11.2019