Hausmüll Entsorgung

    Abfall: Hausmüll entsorgen

    Die Sammlung und Entsorgung von Abfällen und somit auch von Hausmüll/ Restabfall aus privaten Haushalten sowie von sonstigen Beseitigungsabfällen aus anderen Herkunftsbereichen ist Aufgabe der kreisangehörigen Gemeinden, der kreisfreien Städte und der Landkreise.

    Beschreibung

    Die Sammlung und Entsorgung von Abfällen aus privaten Haushalten und von sonstigen Beseitigungsabfällen aus anderen Herkunftsbereichen ist Aufgabe der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger (die kreisangehörige Gemeinden, die kreisfreien Städte und die Landkreise ). Regelungen zum jeweils geltenden Abfallentsorgungssystem und einzelnen Bestimmungen sind in den Satzungen festgeschrieben. Dazu gehören u. a. Informationen über die Abfallgebühren, Müllbehälter (vorgeschriebene Größe der Mülltonne, Bestellmöglichkeit), Abfallkalender (Abfuhrintervalle, Tourenpläne der Schadstoffmobile), Hol- und Bringsysteme für verschiedene Abfälle (z. B. Grünschnitt, E-Schrott, Papier), Entsorgung von Bioabfällen, Sperrmüllentsorgung und die für die Entsorgung in der grauen Tonne zugelassenen Abfallarten.

    Hinweise für Marburg: Abfall: Hausmüll entsorgen

    Allgemeine Informationen
    Restabfall

    Nicht verwertbare Abfälle werden in der Universitätsstadt Marburg in der grauen Tonne gesammelt und in 14-täglichem oder 4-wöchentlichem Rhythmus abgefahren. Der Restabfall wird zur kreiseigenen Müllumladestation verbracht. Von dort erfolgt der Transport zum Müllheizkraftwerk nach Kassel (seit Juni 2005 per LKW).

    Zusätzliche Abfallmengen:
    Restabfallsäcke kaufen und nutzen

    Reichen Ihre Restabfallsammelgefäße ausnahmsweise nicht aus, so können Sie zusätzliche Abfallsäcke bei folgenden Verkaufsstellen erwerben:

    • Ortsvorsteherinnen und Ortsvorsteher
    • Kundenzentrum der Stadtwerke, Am Krekel 55
    • Mobilitätszentrale, Weidenhäuser Straße 7

    Die Kosten für die Einsammlung und Beseitigung sind im Verkaufspreis von 4,75 Euro enthalten.

    Die gefüllten Restabfallsäcke bitte am Tag der normalen Restmüllabfuhr neben die Restmülltonne stellen. Da die Einsammlungsgebühr im Kaufpreis enthalten ist, werden die Säcke von den Müllwerkern mitgenommen.

    Abgabemöglichkeit für Restmüll und losen Sperrmüll

    Restmüll oder Sperrgüter können Sie auch direkt anliefern:

    • Servicehof des DBM, Am Krekel 17,
      35039 Marburg
      Sperrmüll: nur Kleinmengen (1 Pkw-Kofferraum) Die Abgabe ist kostenlos!
      Restmüll: in Säcken, Mit 4,75 Euro/Sack ist die Abgabe gebührenpflichtig!

    • Entsorgungszentrum Marburg-Biedenkopf, Siemensstraße 5, 35041 Marburg
      Die Abgabe ist gebührenpflichtig!

    Anzahl und Größe der Restabfallgefäße

    Die Größe und die Anzahl der Abfallgefäße, die für eine Liegenschaft zur Verfügung gestellt werden, richtet sich nach der Anzahl der dort gemeldeten Personen. Daher sind Eigentümer/innen verpflichtet, Änderungen bei der Personenanzahl direkt dem Fachdienst Finanzservice mit zu teilen. Dieser veranlasst eine Anpassung der Abfallgefäße und versendet einen neuen Gebührenbescheid. Weitere Informationen dazu finden Sie auf dieser Seite.

    Was darf in die Restabfalltonne?

    In die Restabfalltonne gehört erst einmal alles, was nicht als Wertstoff in die Bio- oder Altpapiertonne darf und auch nicht in den Gelben Säck gehört. Davon ausgenommen sind allerdings z. B. giftige Stoffe und Flüssigkeiten (Sondermüll), flüssige Abfälle (flüssige Wandfarbe, ausgehärtete Wandfarbe darf wiederum in den Restmüll) und Baumaterialien. Wenn sie sich nicht sicher sind hilft das Abfall A-Z weiter.

    Abholungstermine für die Restabfalltonne

    Die Abholungstermine finden Sie auf dem Abfallkalender, der für jedes Jahr an alle Haushalte verteilt wird oder im Internet. Die Suche im Netz ist schnell und einfach.
    Sie geben einfach die ersten Buchstaben des gesuchten Straßennamens ein und wählen aus der aufklappenden Liste aus. Die Abfuhrtermine für die Restabfalltonne und andere Wertstoffe/Abfälle können Sie sich direkt anzeigen lassen, oder als Kalendarium ausdrucken. Sie haben zudem die Möglichkeit für einen E-Mail Service anzumelden, der Sie einen Tag vor einem Abfuhrtermin an das Rausstellen der entsprechenden Behältnisse erinnert.

    Abfallkalender online

    Bei Reklamationen, z. B. wenn die Restabfalltonne nicht termingerecht abgeholt wurden, wenden Sie sich bitte direkt an den Abfallservice der Stadtwerke Marburg: (06421) 205 850



    Online-Dienst

    Anträge zum Abfallbehälter

    ID: L100001_385152702

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

    weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    zuständige Stelle

    Der für Sie zuständige öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger ist die kreisangehörige Gemeinde, die kreisfreie Stadt beziehungsweise der Landkreis Ihres Wohnsitzes.

    Zuständigkeit

    Der für Sie zuständige öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger ist die kreisangehörige Gemeinde, die kreisfreie Stadt beziehungsweise der Landkreis Ihres Wohnsitzes.

    Ansprechpartner

    Fachdienst 69 - Umwelt, Klima- und Naturschutz, Fairer Handel

    Adresse

    Hausanschrift

    Software-Center 5 A

    35037 Marburg

    Öffnungszeiten

    Montag bis Donnerstag von 10-12 Uhr und nach Vereinbarung

    Kontakt

    Version

    Technisch geändert am 22.07.2024

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    erforderliche Unterlagen

    Bitte erfragen Sie bei dem für Sie zuständigen öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger, welche Unterlagen Sie einreichen müssen.

    Formulare

    Abfrage bei den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern erforderlich

    Voraussetzungen

    Abfrage bei den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern erforderlich

    Rechtsgrundlage(n)

    Örtliche Satzungen der kreisangehörigen Gemeinden, der kreisfreien Städte und der Landkreise (meist getrennt nach Abfallentsorgungssatzung und Abfallgebührensatzung, veröffentlicht im Internet oder dem amtlichen Anzeiger/Kreisblatt)

    Verfahrensablauf

    Abfrage bei den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern erforderlich

    Fristen

    Abfrage bei den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern erforderlich

    Bearbeitungsdauer

    individuell

    Kosten

    Abfrage bei den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern erforderlich

    Wie für die Abfallentsorgung insgesamt gibt es auch für die Sammlung und Entsorgung von Hausmüll/ Restabfall durch die kreisangehörigen Gemeinden, kreisfreien Städte und Landkreise keine landesweit einheitliche Gebührenregelung.
    Informationen zu den anfallenden Kosten finden Sie in der jeweiligen Abfallgebührensatzung Ihres öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgers.

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz am 14.12.2022

    Version

    Technisch geändert am 08.07.2024

    Stichwörter

    Restmülltonne, Restabfall, schwarze Tonne, Müllabfuhr, Restmüll

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English