Hausmüll Entsorgung

    Abfall: Hausmüll entsorgen

    Die Sammlung und Entsorgung von Abfällen und somit auch von Hausmüll/ Restabfall aus privaten Haushalten sowie von sonstigen Beseitigungsabfällen aus anderen Herkunftsbereichen ist Aufgabe der kreisangehörigen Gemeinden, der kreisfreien Städte und der Landkreise.

    Beschreibung

    Die Sammlung und Entsorgung von Abfällen aus privaten Haushalten und von sonstigen Beseitigungsabfällen aus anderen Herkunftsbereichen ist Aufgabe der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger (die kreisangehörige Gemeinden, die kreisfreien Städte und die Landkreise ). Regelungen zum jeweils geltenden Abfallentsorgungssystem und einzelnen Bestimmungen sind in den Satzungen festgeschrieben. Dazu gehören u. a. Informationen über die Abfallgebühren, Müllbehälter (vorgeschriebene Größe der Mülltonne, Bestellmöglichkeit), Abfallkalender (Abfuhrintervalle, Tourenpläne der Schadstoffmobile), Hol- und Bringsysteme für verschiedene Abfälle (z. B. Grünschnitt, E-Schrott, Papier), Entsorgung von Bioabfällen, Sperrmüllentsorgung und die für die Entsorgung in der grauen Tonne zugelassenen Abfallarten.

    Online-Dienste

    Anträge zum Abfallbehälter

    ID: L100001_386572191

    Beschreibung

    Beantragung und Änderung von Abfallgefäßen/Mülltonnen für Hausmüll, Altpapier und Biomüll

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Version

    Technisch erstellt am 28.02.2023 (von: Roß, Sonja)

    Technisch geändert am 27.03.2023 (von: Roß, Sonja)

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 26.11.2019 (von: Administrator)

    Mitteilung an die für Abfall zuständige Abteilung senden

    ID: L100001_386572195

    Beschreibung

    Hierüber können Sie den Verlust oder die Beschädigung einer Abfalltonne melden, oder der für den Abfall zuständigen Abteilung eine Nachricht zukommen lassen.

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Version

    Technisch erstellt am 28.02.2023 (von: Roß, Sonja)

    Technisch geändert am 04.04.2023 (von: Roß, Sonja)

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 26.11.2019 (von: Administrator)

    zuständige Stelle

    Der für Sie zuständige öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger ist die kreisangehörige Gemeinde, die kreisfreie Stadt beziehungsweise der Landkreis Ihres Wohnsitzes.

    Zuständigkeit

    Der für Sie zuständige öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger ist die kreisangehörige Gemeinde, die kreisfreie Stadt beziehungsweise der Landkreis Ihres Wohnsitzes.

    Ansprechpartner

    Stadt Bad Soden am Taunus - Abfallwirtschaft

    Adresse

    Postanschrift

    Königsteiner Straße 73

    Postfach

    65812 Bad Soden am Taunus

    Öffnungszeiten

    Durch die gleitenden Arbeitszeiten stehen Ihnen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Rathaus montags bis donnerstags von 08:30 Uhr bis 12:00 Uhr sowie 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr und freitags von 08:30 Uhr bis 12:00 Uhr gerne zur Verfügung. 

    Darüber hinaus stehen wir Ihnen selbstverständlich auch außerhalb dieser Zeiträume mit Rat und Tat zur Seite. Bitte vereinbaren Sie hierfür vorab einen Termin. So können wir uns bestmöglichst um Ihre Belange kümmern.

    Kontakt

    Stichwörter

    Abfall, Abfallbehörde, Müllbehörde, Sperrmüll Abfallberatung

    Version

    Technisch geändert am 17.03.2023

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    erforderliche Unterlagen

    Bitte erfragen Sie bei dem für Sie zuständigen öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger, welche Unterlagen Sie einreichen müssen.

    Formulare

    Abfrage bei den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern erforderlich

    Voraussetzungen

    Abfrage bei den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern erforderlich

    Rechtsgrundlage(n)

    Örtliche Satzungen der kreisangehörigen Gemeinden, der kreisfreien Städte und der Landkreise (meist getrennt nach Abfallentsorgungssatzung und Abfallgebührensatzung, veröffentlicht im Internet oder dem amtlichen Anzeiger/Kreisblatt)

    Verfahrensablauf

    Abfrage bei den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern erforderlich

    Fristen

    Abfrage bei den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern erforderlich

    Bearbeitungsdauer

    individuell

    Kosten

    Abfrage bei den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern erforderlich

    Wie für die Abfallentsorgung insgesamt gibt es auch für die Sammlung und Entsorgung von Hausmüll/ Restabfall durch die kreisangehörigen Gemeinden, kreisfreien Städte und Landkreise keine landesweit einheitliche Gebührenregelung.
    Informationen zu den anfallenden Kosten finden Sie in der jeweiligen Abfallgebührensatzung Ihres öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgers.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Bad Soden am Taunus: Abfall: Hausmüll entsorgen

    Der Restmüll wird 14-tägig im gesamten Stadtgebiet abgefahren. Die Müllgroßbehälter werden wöchentlich i.d.R. am Dienstag geleert.

    Gegen Gebühr können die 1100 l-Gefäße auch 2 mal wöchentlich geleert werden.

    Nur Einwegmüllsäcke der Stadt Bad Soden am Taunus (Preis pro Sack € 5,00) sind für vorübergehendes Müllmehraufkommen zugelassen. Diese sind im Bürgerbüro, Kronberger Straße 1, erhältlich.
     

    Der Restmüll wird 14-tägig im gesamten Stadtgebiet abgefahren. Die Müllgroßbehälter werden wöchentlich i.d.R. am Dienstag geleert.

    Gegen Gebühr können die 1100 l-Gefäße auch 2 mal wöchentlich geleert werden.

    Nur Einwegmüllsäcke der Stadt Bad Soden am Taunus (Preis pro Sack € 5,00) sind für vorübergehendes Müllmehraufkommen zugelassen. Diese sind im Bürgerbüro, Kronberger Straße 1, erhältlich.
     

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz am 14.12.2022

    Version

    Technisch erstellt am 19.08.2014 (von: Sinner, Annemarie)

    Technisch geändert am 08.07.2024 (von: Intern, System)

    Stichwörter

    Restmüll, Restmülltonne, schwarze Tonne, Restabfall, Müllabfuhr

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 26.11.2019 (von: Administrator)