Abfall: Hausmüll entsorgen
Die Sammlung und Entsorgung von Abfällen und somit auch von Hausmüll/ Restabfall aus privaten Haushalten sowie von sonstigen Beseitigungsabfällen aus anderen Herkunftsbereichen ist Aufgabe der kreisangehörigen Gemeinden, der kreisfreien Städte und der Landkreise.
Beschreibung
Die Sammlung und Entsorgung von Abfällen aus privaten Haushalten und von sonstigen Beseitigungsabfällen aus anderen Herkunftsbereichen ist Aufgabe der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger (die kreisangehörige Gemeinden, die kreisfreien Städte und die Landkreise ). Regelungen zum jeweils geltenden Abfallentsorgungssystem und einzelnen Bestimmungen sind in den Satzungen festgeschrieben. Dazu gehören u. a. Informationen über die Abfallgebühren, Müllbehälter (vorgeschriebene Größe der Mülltonne, Bestellmöglichkeit), Abfallkalender (Abfuhrintervalle, Tourenpläne der Schadstoffmobile), Hol- und Bringsysteme für verschiedene Abfälle (z. B. Grünschnitt, E-Schrott, Papier), Entsorgung von Bioabfällen, Sperrmüllentsorgung und die für die Entsorgung in der grauen Tonne zugelassenen Abfallarten.
Hinweise für Ginsheim-Gustavsburg: Spezielle Hinweise für Stadt Ginsheim-Gustavsburg
In die Graue Tonne (Restmüll) gehören:
- Kehricht
- Staubsaugerbeutel
- Asche
- Windeln
- Binden
- Watte
- verschmutzte Verpackungsabfälle (z.B. Käse-/Wurst-/Fleischpapier, Pizzakartons)
- Dosen oder Becher mit Öl- oder Lebensmittelresten
- Glühbirnen (Energiesparlampen gehören zum Sondermüll)
- Geschirr
- Keramik
- Tongefäße
- verschmutzte Textilien
- Pinsel
- Rollen
- Tapetenabfälle
- gehärtete Dispersions- und Anstrichfarben
- fotosbeschichtete Papiere
- Fußmatten
- Teppichfliesen
- Fußleisten
- Streumittelreste, Hundekot, Katzenstreu
Die Abfuhrtermine sind im Abfallkalender zu finden.
In die Graue Tonne (Restmüll) gehören:
- Kehricht
- Staubsaugerbeutel
- Asche
- Windeln
- Binden
- Watte
- verschmutzte Verpackungsabfälle (z.B. Käse-/Wurst-/Fleischpapier, Pizzakartons)
- Dosen oder Becher mit Öl- oder Lebensmittelresten
- Glühbirnen (Energiesparlampen gehören zum Sondermüll)
- Geschirr
- Keramik
- Tongefäße
- verschmutzte Textilien
- Pinsel
- Rollen
- Tapetenabfälle
- gehärtete Dispersions- und Anstrichfarben
- fotosbeschichtete Papiere
- Fußmatten
- Teppichfliesen
- Fußleisten
- Streumittelreste, Hundekot, Katzenstreu
Die Abfuhrtermine sind im Abfallkalender zu finden.
Online-Dienst
Abfallmeldung online
Online erledigen
Vertrauensniveau
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zuständige Stelle
Der für Sie zuständige öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger ist die kreisangehörige Gemeinde, die kreisfreie Stadt beziehungsweise der Landkreis Ihres Wohnsitzes.
Zuständigkeit
Der für Sie zuständige öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger ist die kreisangehörige Gemeinde, die kreisfreie Stadt beziehungsweise der Landkreis Ihres Wohnsitzes.
Ansprechpartner
Stadt Ginsheim-Gustavsburg - Abfallwirtschaft
Beschreibung
Für einen Termin in den Rathäusern setzen Sie sich bitte telefonisch oder per E-Mail mit den Mitarbeiter*innen in Verbindung.
Telefonische Erreichbarkeit:
Montag - Freitag: 9.00 Uhr - 12.00 Uhr
Donnerstag: 14.00 Uhr - 18.00 Uhr
Telefonische Erreichbarkeit - Zentrale (06134/585-300):
Montag - Mittwoch: 9.00 Uhr - 14.00 Uhr
Donnerstag: 9.00 Uhr - 12.30 Uhr
13.30 Uhr - 18.00 Uhr
Freitag: 9.00 Uhr - 12.00 Uhr
Adresse
Postanschrift
Schulstraße 12
65462 Ginsheim-Gustavsburg
Kontakt
Kontaktperson
Frau Sue-Ellen Duck
Internet
Formulare
Satzung: Abfallsatzung (inkl. Gebühren)
Satzung: Abfallsatzung - 1. Änderungssatzung
Satzung: Abfallsatzung - 2. Änderungssatzung
erforderliche Unterlagen
Bitte erfragen Sie bei dem für Sie zuständigen öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger, welche Unterlagen Sie einreichen müssen.
Formulare
Abfrage bei den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern erforderlich
Voraussetzungen
Abfrage bei den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern erforderlich
Rechtsgrundlage(n)
Örtliche Satzungen der kreisangehörigen Gemeinden, der kreisfreien Städte und der Landkreise (meist getrennt nach Abfallentsorgungssatzung und Abfallgebührensatzung, veröffentlicht im Internet oder dem amtlichen Anzeiger/Kreisblatt)
Verfahrensablauf
Abfrage bei den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern erforderlich
Fristen
Abfrage bei den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern erforderlich
Bearbeitungsdauer
individuell
Kosten
Abfrage bei den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern erforderlich
Wie für die Abfallentsorgung insgesamt gibt es auch für die Sammlung und Entsorgung von Hausmüll/ Restabfall durch die kreisangehörigen Gemeinden, kreisfreien Städte und Landkreise keine landesweit einheitliche Gebührenregelung.
Informationen zu den anfallenden Kosten finden Sie in der jeweiligen Abfallgebührensatzung Ihres öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgers.
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz am 14.12.2022
Stichwörter
Restmüll, Restmülltonne, schwarze Tonne, Restabfall, Müllabfuhr