Abfall: Hausmüll entsorgen
Die Sammlung und Entsorgung von Abfällen und somit auch von Hausmüll/ Restabfall aus privaten Haushalten sowie von sonstigen Beseitigungsabfällen aus anderen Herkunftsbereichen ist Aufgabe der kreisangehörigen Gemeinden, der kreisfreien Städte und der Landkreise.
Beschreibung
Die Sammlung und Entsorgung von Abfällen aus privaten Haushalten und von sonstigen Beseitigungsabfällen aus anderen Herkunftsbereichen ist Aufgabe der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger (die kreisangehörige Gemeinden, die kreisfreien Städte und die Landkreise ). Regelungen zum jeweils geltenden Abfallentsorgungssystem und einzelnen Bestimmungen sind in den Satzungen festgeschrieben. Dazu gehören u. a. Informationen über die Abfallgebühren, Müllbehälter (vorgeschriebene Größe der Mülltonne, Bestellmöglichkeit), Abfallkalender (Abfuhrintervalle, Tourenpläne der Schadstoffmobile), Hol- und Bringsysteme für verschiedene Abfälle (z. B. Grünschnitt, E-Schrott, Papier), Entsorgung von Bioabfällen, Sperrmüllentsorgung und die für die Entsorgung in der grauen Tonne zugelassenen Abfallarten.
Hinweise für Offenbach am Main: Abfallentsorgung (IES:Offenbach am Main, St.)
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
zuständige Stelle
Der für Sie zuständige öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger ist die kreisangehörige Gemeinde, die kreisfreie Stadt beziehungsweise der Landkreis Ihres Wohnsitzes.
Zuständigkeit
Der für Sie zuständige öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger ist die kreisangehörige Gemeinde, die kreisfreie Stadt beziehungsweise der Landkreis Ihres Wohnsitzes.
Ansprechpartner
Stadt Offenbach - Wertstoffhof
Aktuelles
Auf dem Wertstoffhof können Offenbacher Bürger kleinere Mengen Abfälle (bis zu einem Kubikmeter) kostenfrei abgeben.
Beschreibung
Die erste Anlieferung von bis zu einem Kubikmeter innerhalb einer Woche ist für Anlieferer aus privaten Haushalten der Stadt Offenbach am Main kostenfrei. Für Gewerbetreibende und bei Anlieferungen von Nicht-Offenbacher Bürgerinnen und Bürgern ist jede Anlieferung kostenpflichtig.
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Montag bis Freitag: 8.30 bis 17.00 Uhr
Samstag: 8.30 bis 14.00 Uhr.
Kontakt
Telefon: 069 840004545
E-Mail: info.ESO@stadtwerke-of.de
Internet
Stadt Offenbach - ESO Stadtservice GmbH
Aktuelles
Die ESO Stadtservice GmbH gehört zum Geschäftsfeld Stadtservice der Stadtwerke Offenbach Unternehmensgruppe.
Beschreibung
Sie ist eine hundertprozentige Tochter der Stadtwerke Offenbach Holding. Mit ihren Leistungen sind die Mitarbeiter täglich im Stadtgebiet unterwegs und erbringen wichtige Beiträge zur Lebensqualität in Offenbach. Sie leeren Mülltonnen und kehren rund 130 Kilometer des Offenbacher Straßennetzes. Sie pflegen Grünanlagen, kümmern sich um den Hochwasserschutz, befreien im Winter die Hauptverkehrsstraßen von Eis und Schnee. Darüber hinaus verwaltet der Stadtservice die fünf Stadtteilfriedhöfe und kümmert sich um das etwa 260 Kilometer lange städtische Kanalnetz.
Ansprechparnter*innen für Bürger*innen sind die Mitarbeiter*innen des Kundenservice des Stadtservice.
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Montag - Freitag:
08:00 - 16:00 Uhr
Kontakt
Telefon: 069 840004545
E-Mail: info.ESO@stadtwerke-of.de
Internet
Weitere Informationen
erforderliche Unterlagen
Bitte erfragen Sie bei dem für Sie zuständigen öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger, welche Unterlagen Sie einreichen müssen.
Formulare
Abfrage bei den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern erforderlich
Voraussetzungen
Abfrage bei den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern erforderlich
Rechtsgrundlage(n)
Örtliche Satzungen der kreisangehörigen Gemeinden, der kreisfreien Städte und der Landkreise (meist getrennt nach Abfallentsorgungssatzung und Abfallgebührensatzung, veröffentlicht im Internet oder dem amtlichen Anzeiger/Kreisblatt)
Verfahrensablauf
Abfrage bei den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern erforderlich
Fristen
Abfrage bei den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern erforderlich
Bearbeitungsdauer
individuell
Kosten
Abfrage bei den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern erforderlich
Wie für die Abfallentsorgung insgesamt gibt es auch für die Sammlung und Entsorgung von Hausmüll/ Restabfall durch die kreisangehörigen Gemeinden, kreisfreien Städte und Landkreise keine landesweit einheitliche Gebührenregelung.
Informationen zu den anfallenden Kosten finden Sie in der jeweiligen Abfallgebührensatzung Ihres öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgers.
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz am 14.12.2022
Stichwörter
Restmülltonne, Restabfall, schwarze Tonne, Müllabfuhr, Restmüll