Hausmüll Entsorgung

    Abfall: Hausmüll entsorgen

    Die Sammlung und Entsorgung von Abfällen und somit auch von Hausmüll/ Restabfall aus privaten Haushalten sowie von sonstigen Beseitigungsabfällen aus anderen Herkunftsbereichen ist Aufgabe der kreisangehörigen Gemeinden, der kreisfreien Städte und der Landkreise.

    Beschreibung

    Die Sammlung und Entsorgung von Abfällen aus privaten Haushalten und von sonstigen Beseitigungsabfällen aus anderen Herkunftsbereichen ist Aufgabe der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger (die kreisangehörige Gemeinden, die kreisfreien Städte und die Landkreise ). Regelungen zum jeweils geltenden Abfallentsorgungssystem und einzelnen Bestimmungen sind in den Satzungen festgeschrieben. Dazu gehören u. a. Informationen über die Abfallgebühren, Müllbehälter (vorgeschriebene Größe der Mülltonne, Bestellmöglichkeit), Abfallkalender (Abfuhrintervalle, Tourenpläne der Schadstoffmobile), Hol- und Bringsysteme für verschiedene Abfälle (z. B. Grünschnitt, E-Schrott, Papier), Entsorgung von Bioabfällen, Sperrmüllentsorgung und die für die Entsorgung in der grauen Tonne zugelassenen Abfallarten.

    Hinweise für Offenbach am Main: Abfallentsorgung (IES:Offenbach am Main, St.)

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    zuständige Stelle

    Der für Sie zuständige öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger ist die kreisangehörige Gemeinde, die kreisfreie Stadt beziehungsweise der Landkreis Ihres Wohnsitzes.

    Zuständigkeit

    Der für Sie zuständige öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger ist die kreisangehörige Gemeinde, die kreisfreie Stadt beziehungsweise der Landkreis Ihres Wohnsitzes.

    Ansprechpartner

    Stadt Offenbach - Wertstoffhof

    Aktuelles

    Auf dem Wertstoffhof können Offenbacher Bürger kleinere Mengen Abfälle (bis zu einem Kubikmeter) kostenfrei abgeben.

    Beschreibung

    Die erste Anlieferung von bis zu einem Kubikmeter innerhalb einer Woche ist für Anlieferer aus privaten Haushalten der Stadt Offenbach am Main kostenfrei. Für Gewerbetreibende und bei Anlieferungen von Nicht-Offenbacher Bürgerinnen und Bürgern ist jede Anlieferung kostenpflichtig.

    Adresse

    Hausanschrift

    Dieselstraße 37

    63071 Offenbach am Main

    Öffnungszeiten

    Montag bis Freitag: 8.30 bis 17.00 Uhr
    Samstag: 8.30 bis 14.00 Uhr.

    Kontakt

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 16.11.2023

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    Stadt Offenbach - ESO Stadtservice GmbH

    Aktuelles

    Die ESO Stadtservice GmbH gehört zum Geschäftsfeld Stadtservice der Stadtwerke Offenbach Unternehmensgruppe.

    Beschreibung

    Sie ist eine hundertprozentige Tochter der Stadtwerke Offenbach Holding. Mit ihren Leistungen sind die Mitarbeiter täglich im Stadtgebiet unterwegs und erbringen wichtige Beiträge zur Lebensqualität in Offenbach. Sie leeren Mülltonnen und kehren rund 130 Kilometer des Offenbacher Straßennetzes. Sie pflegen Grünanlagen, kümmern sich um den Hochwasserschutz, befreien im Winter die Hauptverkehrsstraßen von Eis und Schnee. Darüber hinaus verwaltet der Stadtservice die fünf Stadtteilfriedhöfe und kümmert sich um das etwa 260 Kilometer lange städtische Kanalnetz. 

    Ansprechparnter*innen für Bürger*innen sind die Mitarbeiter*innen des Kundenservice des Stadtservice.

    Adresse

    Hausanschrift

    Daimlerstraße 8

    63071 Offenbach am Main

    (Besucherparkplätze auf dem Firmengelände)

    Besucherparkplätze auf dem Firmengelände

    Öffnungszeiten

    Montag - Freitag:
    08:00 - 16:00 Uhr

    Kontakt

    Internet

    Weitere Informationen

    S-Bahn-Linien 1, 2, 8, 9 (Haltestelle Offenbach-Ost) Buslinie 102 (Haltestelle Heusenstammer Weg)

    Version

    Technisch geändert am 21.02.2024

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    erforderliche Unterlagen

    Bitte erfragen Sie bei dem für Sie zuständigen öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger, welche Unterlagen Sie einreichen müssen.

    Formulare

    Abfrage bei den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern erforderlich

    Voraussetzungen

    Abfrage bei den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern erforderlich

    Rechtsgrundlage(n)

    Örtliche Satzungen der kreisangehörigen Gemeinden, der kreisfreien Städte und der Landkreise (meist getrennt nach Abfallentsorgungssatzung und Abfallgebührensatzung, veröffentlicht im Internet oder dem amtlichen Anzeiger/Kreisblatt)

    Verfahrensablauf

    Abfrage bei den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern erforderlich

    Fristen

    Abfrage bei den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern erforderlich

    Bearbeitungsdauer

    individuell

    Kosten

    Abfrage bei den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern erforderlich

    Wie für die Abfallentsorgung insgesamt gibt es auch für die Sammlung und Entsorgung von Hausmüll/ Restabfall durch die kreisangehörigen Gemeinden, kreisfreien Städte und Landkreise keine landesweit einheitliche Gebührenregelung.
    Informationen zu den anfallenden Kosten finden Sie in der jeweiligen Abfallgebührensatzung Ihres öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgers.

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz am 14.12.2022

    Version

    Technisch geändert am 08.07.2024

    Stichwörter

    Restmülltonne, Restabfall, schwarze Tonne, Müllabfuhr, Restmüll

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English