Abfall: Elektroschrott entsorgen
Die Abfallentsorgung privater Haushalte und somit auch die Entsorgung von Elektroschrott aus privaten Haushalten obliegt den Landkreisen und kreisfreien Städte als öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger.
Beschreibung
Gemäß dem Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG) dürfen Elektro- und Elektronikgeräte nicht mit dem üblichen Hausmüll entsorgt werden.
Die öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger (Landkreise und kreisfreien Städte) sind verpflichtet, alte Elektrogeräte von den Bürgerinnen und Bürgern kostenfrei zurück zunehmen und an die zuständigen Hersteller und Vertreiber zur weiteren Behandlung und Verwertung weiterzugeben oder selbst zu verwerten.
In den meisten Landkreisen und kreisfreien Städten werden Großgeräte bei der Sperrmüllsammlung oder separat mitgenommen und die kleinen Elektrogeräte können an den Sammelstellen abgegeben werden. Auch viele Händler nehmen Altgeräte in den Läden zurück.
Die Entsorgung wird von dem Bürger schon beim Kauf des Produktes mit finanziert, so dass die Entsorgung dann für den Bürger kostenfrei sein muss (Produktverantwortung).
Hinweise für Waldeck: Abfallentsorgung Elektro- und Kühlgeräte
Ab dem 01. März 2021 wieder kostenlose Annahme von Elektrogeräten möglich!
In Kooperation mit der Abfallwirtschaft des Landkreises Waldeck-Frankenberg wird die Entsorgung von Elektrogeräten künftig über das EAR-System geregelt, wodurch Transport-und Entsorgungskosten entfallen.
Die Bürgerinnen und Bürger der Nationalparkstadt Waldeck haben daher ab dem 01.03.2021 wieder die Möglichkeit, Elektrogeräte am städtischen Bauhof kostenlos zu entsorgen.
Die Sortierung der Elektrogeräte ist von großer Bedeutung.
Wir möchten daher alle Bürger/innen darum bitten, dass die Elektrogeräte bereits vorsortiert am städtischen Bauhof angeliefert werden.
Es gibt dabei 5 Gruppen, die bei der Sortierung zu beachten sind:
Gruppe 1 Wärmeüberträger
wie z.B. Kühlschränke, Wärmepumpen, Entfeuchter, Klima-Geräte, Gefrierschränke, Wärmepumpentrockner, Ölradiatoren, Geräte zur Ausgabe von Kaltprodukten, Kühlboxen
Gruppe 2 Bildschirme, Monitore und Geräte, die Bildschirme mit einer Oberfläche von mehr als 100 cm² enthalten
wie z.B. TV-Geräte, Monitore, Notebooks, Bildschirme, Laptops, Tablets, e-book reader
Gruppe 3 Leuchtstoffröhren und Leuchtmittel
wie z.B. LED-Lampen, Leuchtstofflampen, Energiesparlampen, HID-Lampen, Speziallampen
Gruppe 4 Haushaltsgroßgeräte
wie z.B. Backofen, elektrische Heizplatte, Durchlauferhitzer, Elektroherd, Dunstabzugshaube, Waschmaschine, elektrische Kochplatte, Mikrowelle, elektrische Heizkörper (ohne Öl), Geschirrspüler, Wäschetrockner
Gruppe 5 Haushaltskleingeräte
wie z.B. Anrufbeantworter, Drucker, elektrische Rasenmäher, Faxgeräte, Leuchten, Taschenrechner, Videokameras, Blutdruckmessgeräte, Wecker, Telefone, elektrische Haushaltsgeräte, elektrische Schreibmaschinen, Hi-Fi-Geräte, Computer und Zubehör, elektrische Küchengeräte, elektrische Sportgeräte, Kameras, Radios, Thermostate, elektrische Werkzeuge, Rauchmelder, elektrische Musikinstrumente, Diaprojektoren, Kopiergeräte
Für Geräte mit fest eingebautem Akku stehen separate Gitterboxen zur Verfügung.
Alle Geräte sind ohne Verpackung anzuliefern.
Ab dem 01. März 2021 wieder kostenlose Annahme von Elektrogeräten möglich!
In Kooperation mit der Abfallwirtschaft des Landkreises Waldeck-Frankenberg wird die Entsorgung von Elektrogeräten künftig über das EAR-System geregelt, wodurch Transport-und Entsorgungskosten entfallen.
Die Bürgerinnen und Bürger der Nationalparkstadt Waldeck haben daher ab dem 01.03.2021 wieder die Möglichkeit, Elektrogeräte am städtischen Bauhof kostenlos zu entsorgen.
Die Sortierung der Elektrogeräte ist von großer Bedeutung.
Wir möchten daher alle Bürger/innen darum bitten, dass die Elektrogeräte bereits vorsortiert am städtischen Bauhof angeliefert werden.
Es gibt dabei 5 Gruppen, die bei der Sortierung zu beachten sind:
Gruppe 1 Wärmeüberträger
wie z.B. Kühlschränke, Wärmepumpen, Entfeuchter, Klima-Geräte, Gefrierschränke, Wärmepumpentrockner, Ölradiatoren, Geräte zur Ausgabe von Kaltprodukten, Kühlboxen
Gruppe 2 Bildschirme, Monitore und Geräte, die Bildschirme mit einer Oberfläche von mehr als 100 cm² enthalten
wie z.B. TV-Geräte, Monitore, Notebooks, Bildschirme, Laptops, Tablets, e-book reader
Gruppe 3 Leuchtstoffröhren und Leuchtmittel
wie z.B. LED-Lampen, Leuchtstofflampen, Energiesparlampen, HID-Lampen, Speziallampen
Gruppe 4 Haushaltsgroßgeräte
wie z.B. Backofen, elektrische Heizplatte, Durchlauferhitzer, Elektroherd, Dunstabzugshaube, Waschmaschine, elektrische Kochplatte, Mikrowelle, elektrische Heizkörper (ohne Öl), Geschirrspüler, Wäschetrockner
Gruppe 5 Haushaltskleingeräte
wie z.B. Anrufbeantworter, Drucker, elektrische Rasenmäher, Faxgeräte, Leuchten, Taschenrechner, Videokameras, Blutdruckmessgeräte, Wecker, Telefone, elektrische Haushaltsgeräte, elektrische Schreibmaschinen, Hi-Fi-Geräte, Computer und Zubehör, elektrische Küchengeräte, elektrische Sportgeräte, Kameras, Radios, Thermostate, elektrische Werkzeuge, Rauchmelder, elektrische Musikinstrumente, Diaprojektoren, Kopiergeräte
Für Geräte mit fest eingebautem Akku stehen separate Gitterboxen zur Verfügung.
Alle Geräte sind ohne Verpackung anzuliefern.
Hinweise für Waldeck: Elektro- und Kühlgeräte, Abfallentsorgung
Siehe unter
Siehe unter
Hinweise für Waldeck: Abfallentsorgung allgemein
Die Abfallbeseitigung erfolgt durch eine von der Stadt Waldeck beauftragte Firma, wobei die folgenden Abfallarten regelmäßig eingesammelt werden:
Restmüll
Biomüll
Papier
Gelbe Tonne
Die genauen Termine können Sie dem jährlich erscheinenden Abfallkalender entnehmen.
Weitere Abfallentsorgungsmöglichkeiten gibt es für
Altglas
Altkleider
Altreifen
Batterien
Baum- und Strauchschnitt
Bauschutt und Baustellenabfall
Elektro- und Kühlgeräte
Sondermüll
Sperrmüll
Die Abfallbeseitigung erfolgt durch eine von der Stadt Waldeck beauftragte Firma, wobei die folgenden Abfallarten regelmäßig eingesammelt werden:
Restmüll
Biomüll
Papier
Gelbe Tonne
Die genauen Termine können Sie dem jährlich erscheinenden Abfallkalender entnehmen.
Weitere Abfallentsorgungsmöglichkeiten gibt es für
Altglas
Altkleider
Altreifen
Batterien
Baum- und Strauchschnitt
Bauschutt und Baustellenabfall
Elektro- und Kühlgeräte
Sondermüll
Sperrmüll
Online-Dienst
Verwaltung - Abfallsatzung ab 01.01.2022 (pdf)
Online erledigen
Vertrauensniveau
Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).
weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten
Zuständigkeit
Informieren Sie sich bitte bei der Verwaltung Ihrer Gemeinde oder Landkreises, wo sich in der Nähe Ihres Heimatortes die Sammelstelle für Elektroschrott befindet.
Rücknahmemöglichkeiten für LED- , Energiesparlampen und Leuchtstoffröhren können unter auf der nachfolgenden Web-Site nachgeschlagen werden:
- Die Sammelstelle in Ihrer Nähe(Lightcycle Retourlogistik und Service GmbH)
Ansprechpartner
Kreisverwaltung Waldeck-Frankenberg - Abfallwirtschaft
Adresse
Postanschrift
Briloner Landstraße 35b
34497 Korbach
Kontakt
Telefon: 05631 954-1746
E-Mail: abfallberatung@lkwafkb.de
Kontaktperson
Silvia Dietrich
Postanschrift
Briloner Landstraße 35b
34497 Korbach
Telefon Festnetz: 05631 954-1740
E-Mail: silvia.dietrich@lkwafkb.de
Waldeck, Stadt - Steueramt
Adresse
Hausanschrift
Kein Aufzug vorhanden
Ist nicht rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
von 07:00 bis 12:00 Uhr
und 13:00 bis 15:00 Uhr
Dienstag:
von 07:00 bis 12:00 Uhr
und 13:00 bis 15:00 Uhr
Mittwoch:
von 07:00 bis 12:00 Uhr
Donnerstag:
von 07:00 bis 12:00 Uhr
und 13:00 bis 18:00 Uhr
Freitag:
von 07:00 bis 12:00 Uhr
Kontakt
Internet
Formulare
An-, Ab-, Ummeldung eines Müllgefäßes
erforderliche Unterlagen
Bitte erfragen Sie bei dem für Sie zuständigen öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger, welche Unterlagen Sie einreichen müssen.
Formulare
Abfrage bei den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern erforderlich
Voraussetzungen
Abfrage bei den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern erforderlich
Rechtsgrundlage(n)
Gesetz über das Inverkehrbringen, die Rücknahme und die umweltverträgliche Entsorgung von Elektro- und Elektronikgeräten (Elektro- und Elektronikgerätegesetz - ElektroG)
Abfallentsorgungssatzungen der Landkreise und kreisfreien Städte
Verfahrensablauf
Abfrage bei den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern erforderlich
Fristen
Abfrage bei den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern erforderlich
Bearbeitungsdauer
individuell
Kosten
keine
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz am 15.03.2022
Stichwörter
Produktverantwortung, Altgeräte, E-Schrott, Wertstoffhof, Elektronikschrott entsorgen, Rücknahme, Elektroschrott