Elektroschrott Entsorgung

    Abfall: Elektroschrott entsorgen

    Die Abfallentsorgung privater Haushalte und somit auch die Entsorgung von Elektroschrott aus privaten Haushalten obliegt den Landkreisen und kreisfreien Städte als öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger.

    Beschreibung

    Gemäß dem Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG) dürfen Elektro- und Elektronikgeräte nicht mit dem üblichen Hausmüll entsorgt werden.
    Die öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger (Landkreise und kreisfreien Städte) sind verpflichtet, alte Elektrogeräte von den Bürgerinnen und Bürgern kostenfrei zurück zunehmen und an die zuständigen Hersteller und Vertreiber zur weiteren Behandlung und Verwertung weiterzugeben oder selbst zu verwerten.
    In den meisten Landkreisen und kreisfreien Städten werden Großgeräte bei der Sperrmüllsammlung oder separat mitgenommen und die kleinen Elektrogeräte können an den Sammelstellen abgegeben werden. Auch viele Händler nehmen Altgeräte in den Läden zurück.
    Die Entsorgung wird von dem Bürger schon beim Kauf des Produktes mit finanziert, so dass die Entsorgung dann für den Bürger kostenfrei sein muss (Produktverantwortung).

    Online-Dienst

    Sperrmüllantrag

    ID: L100001_379612137

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Version

    Technisch erstellt am 11.06.2022 (von: Webservice, Stadt Frankenberg (Eder))

    Technisch geändert am 30.10.2024 (von: Webservice, Stadt Frankenberg (Eder))

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 26.11.2019 (von: Administrator)

    Zuständigkeit

    Informieren Sie sich bitte bei der Verwaltung Ihrer Gemeinde oder Landkreises, wo sich in der Nähe Ihres Heimatortes die Sammelstelle für Elektroschrott befindet.

    Rücknahmemöglichkeiten für LED- , Energiesparlampen und Leuchtstoffröhren können unter auf der nachfolgenden Web-Site nachgeschlagen werden:

    Ansprechpartner

    Kreisverwaltung Waldeck-Frankenberg - Abfallwirtschaft

    Adresse

    Postanschrift

    Briloner Landstraße 35b

    34497 Korbach

    Kontakt

    Kontaktperson

    • Silvia Dietrich
      Postanschrift

      Briloner Landstraße 35b

      34497 Korbach

      Telefon Festnetz: 05631 954-1740

      E-Mail: silvia.dietrich@lkwafkb.de

    Version

    Technisch geändert am 14.11.2024

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    Stadt Frankenberg - Fachbereich Finanzen

    Adresse

    Hausanschrift

    Obermarkt 7-13

    Postfach

    35066 Frankenberg (Eder)

    Aufzug vorhanden

    Öffnungszeiten

    Montag - Donnerstag:

    8:30 - 12:00 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr

    Freitag:

    8:30 - 12:30 Uhr

    Kontakt

    Telefon: 06451 505-0

    Telefax: 06451 505-100

    Kontaktperson

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 04.11.2024

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    Stadt Frankenberg - Abfallwirtschaft und Straßenreinigung

    Adresse

    Hausanschrift

    Obermarkt 7-13

    Postfach

    35066 Frankenberg (Eder)

    Aufzug vorhanden

    Öffnungszeiten

    Montag - Donnerstag:

    8:30 - 12:00 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr

    Freitag:

    8:30 - 12:30 Uhr

    Kontakt

    Telefon: 06451 505-0

    Telefax: 06451 505-100

    Kontaktperson

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 04.11.2024

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    erforderliche Unterlagen

    Bitte erfragen Sie bei dem für Sie zuständigen öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger, welche Unterlagen Sie einreichen müssen.

    Formulare

    Abfrage bei den  öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern erforderlich

    Voraussetzungen

    Abfrage bei den  öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern erforderlich

    Rechtsgrundlage(n)

    Gesetz über das Inverkehrbringen, die Rücknahme und die umweltverträgliche Entsorgung von Elektro- und Elektronikgeräten (Elektro- und Elektronikgerätegesetz - ElektroG)

    Abfallentsorgungssatzungen der Landkreise und kreisfreien Städte

    Verfahrensablauf

    Abfrage bei den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern erforderlich

    Hinweise für Frankenberg (Eder): Spezielle Hinweise für Stadt Frankenberg

    • Anträge online
      Termin kommt per E-Mail ca. eine Woche vor der Abholung

    • Anträge Papierform
      Anträge können im Bürgerbüro abgeholt, ausgefüllt und eingereicht werden. Eintragung ins System erfolgt innerhalb von 1-5 Tage.
      Wenn eine E-Mailadresse angegeben wurde, dann erfolgt eine Bestätigung der Erfassung im System per Mail.

    • Der Termin wird ca. 1 Woche vor der Abholung per Email bzw. per Post mitgeteilt.

    • Die Abholung erfolgt im 4 Wochenrythmus. Es besteht auch die Möglichkeit der persönlichen Abgabe auf der Deponie Geismar.
    • Anträge online
      Termin kommt per E-Mail ca. eine Woche vor der Abholung

    • Anträge Papierform
      Anträge können im Bürgerbüro abgeholt, ausgefüllt und eingereicht werden. Eintragung ins System erfolgt innerhalb von 1-5 Tage.
      Wenn eine E-Mailadresse angegeben wurde, dann erfolgt eine Bestätigung der Erfassung im System per Mail.

    • Der Termin wird ca. 1 Woche vor der Abholung per Email bzw. per Post mitgeteilt.

    • Die Abholung erfolgt im 4 Wochenrythmus. Es besteht auch die Möglichkeit der persönlichen Abgabe auf der Deponie Geismar.

    Fristen

    Abfrage bei den  öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern erforderlich

    Bearbeitungsdauer

    individuell

    Kosten

    keine

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Frankenberg (Eder): Spezielle Hinweise für Stadt Frankenberg

    Weitere Informationen finden Sie auf unserer Internetseite zum Thema Abfall.

    Weitere Informationen finden Sie auf unserer Internetseite zum Thema Abfall.

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz am 15.03.2022

    Version

    Technisch erstellt am 19.08.2014 (von: Sinner, Annemarie)

    Technisch geändert am 08.07.2024 (von: Intern, System)

    Stichwörter

    Produktverantwortung, Altgeräte, E-Schrott, Wertstoffhof, Elektronikschrott entsorgen, Rücknahme, Elektroschrott

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 26.11.2019 (von: Administrator)