Elektroschrott Entsorgung

    Abfall: Elektroschrott entsorgen

    Die Abfallentsorgung privater Haushalte und somit auch die Entsorgung von Elektroschrott aus privaten Haushalten obliegt den Landkreisen und kreisfreien Städte als öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger.

    Beschreibung

    Gemäß dem Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG) dürfen Elektro- und Elektronikgeräte nicht mit dem üblichen Hausmüll entsorgt werden.
    Die öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger (Landkreise und kreisfreien Städte) sind verpflichtet, alte Elektrogeräte von den Bürgerinnen und Bürgern kostenfrei zurück zunehmen und an die zuständigen Hersteller und Vertreiber zur weiteren Behandlung und Verwertung weiterzugeben oder selbst zu verwerten.
    In den meisten Landkreisen und kreisfreien Städten werden Großgeräte bei der Sperrmüllsammlung oder separat mitgenommen und die kleinen Elektrogeräte können an den Sammelstellen abgegeben werden. Auch viele Händler nehmen Altgeräte in den Läden zurück.
    Die Entsorgung wird von dem Bürger schon beim Kauf des Produktes mit finanziert, so dass die Entsorgung dann für den Bürger kostenfrei sein muss (Produktverantwortung).

    Online-Dienst

    HAM: Elektroschrott entsorgen

    ID: L100001_395769262

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    Version

    Technisch erstellt am 31.10.2023 (von: Janssen, Achim)

    Technisch geändert am 31.10.2023 (von: Janssen, Achim)

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Zuständigkeit

    Informieren Sie sich bitte bei der Verwaltung Ihrer Gemeinde oder Landkreises, wo sich in der Nähe Ihres Heimatortes die Sammelstelle für Elektroschrott befindet.

    Rücknahmemöglichkeiten für LED- , Energiesparlampen und Leuchtstoffröhren können unter auf der nachfolgenden Web-Site nachgeschlagen werden:

    Ansprechpartner

    Stadt Hattersheim am Main - Wertstoffhof

    Adresse

    Hausanschrift

    Schützenstraße 2a

    65795 Hattersheim am Main

    Haltestellen

    • Haltestelle: Hattersheim am Main (Bahnhof)
      Linien:
      • Bus: Linie 820: Flörsheim – Eddersheim
      • Bus: Linie 831: Stadtbus Hattersheim
      • Bus: Linie 832: Stadtbus Hattersheim
      • Bus: Linie 833: Stadtbus Hattersheim
      • Bus: Linie 834: Hofheim am Taunus – Eddersheim
      • S-Bahn: Linie S 1
      • Bus: Linie X17: Hofheim am Taunus – Neu-Isenburg

    Öffnungszeiten

    Di. 13:00 - 18:00 Uhr

    Mi. 13:00 - 19:00 Uhr

    Do. 13:00 - 18:00 Uhr

    Fr. 13:00 - 18:00 Uhr

    Sa. 09:00 - 13:00 Uhr

    Kontakt

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 01.02.2024

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    Stadt Hattersheim am Main - Referat 8 - Stadtwerke

    Beschreibung

    Unter anderem Zuständig für:

    • Planauskünfte
    • Wasserversorgung
    • Abwasserbeseitigung
    • Abfallbeseitigung
    • Planauskünfte
    • Wasserversorgung
    • Abwasserbeseitigung
    • Abfallbeseitigung
    • Aufbruchgenehmigung in öffentlichen Verkehrsflächen
    • Hausanschluss Abwasser
    • Hausanschluss Trinkwasser
    • Kanalanschluss

    Adresse

    Hausanschrift

    Alter Posthof, Sarceller Straße 1

    65795 Hattersheim am Main

    Parkmöglichkeiten

    Parkplatz: Alter Posthof/ Hessendamm (Parkscheibe)
    Anzahl der Stellplätze: 40
    Gebührenfrei

    Behindertenparkplatz: Alter Posthof/ Hessendamm
    Anzahl der Stellplätze: 1
    Gebührenfrei

    Haltestellen

    • Haltestelle: Hattersheim am Main (Bahnhof)
      Linien:
      • Bus: Linie 820: Flörsheim – Eddersheim
      • Bus: Linie 831: Stadtbus Hattersheim
      • Bus: Linie 832: Stadtbus Hattersheim
      • Bus: Linie 833: Stadtbus Hattersheim
      • Bus: Linie 834: Hofheim am Taunus – Eddersheim
      • S-Bahn: Linie S 1
      • Bus: Linie X17: Hofheim am Taunus – Neu-Isenburg

    Öffnungszeiten

    Mo. 08:30 - 12:00 Uhr

    Mi. 08:30 - 12:00 Uhr, 15:00 - 18:00 Uhr

    Fr. 08:00 - 12:00 Uhr

    Kontakt

    Telefon: 06190 970191(Straße)

    Telefon: 06190 970204(Kanal)

    Telefon: 06190 970201(Wasser)

    Telefax: 06190 970194

    Sonstiges (MOBILE): 0177 6970199(Notdienst-Rufnummer)

    E-Mail: stadtwerke@hattersheim.de

    Internet

    Weitere Informationen

    Stadtwerke Hattersheim

    Sie hat folgende Betriebsbereiche:

    • Planauskünfte
    • Wasserversorgung
    • Abwasserbeseitigung
    • Abfallbeseitigung
    • Planauskünfte
    • Wasserversorgung
    • Abwasserbeseitigung
    • Abfallbeseitigung
    • Aufbruchgenehmigung in öffentlichen Verkehrsflächen
    • Hausanschluss Abwasser
    • Hausanschluss Trinkwasser
    • Kanalanschluss


    Bei Störungen der Wasserversorgung, z. B. Rohrbrüchen stellen die Stadtwerke Hattersheim einen Notdienst außerhalb der Dienstzeiten zur Verfügung. Dieser ist zu erreichen unter der

    Notdienst-Rufnummer: 0177 6970199

    Stichwörter

    Abfallbehörde, Abfallgebühren, Ablagerung von Müll im Außenbereich der Stadt, Abwasser, Abwassergebühren, Badewasserüberwachung, Kanalbau, Müllbehörde, Sperrmüll Abfallberatung, Stadtentwässerung und Wasserbau, Tief- und Straßenbau, Tiefbau, Tiefbauamt, Wasser, Wasserversorgung

    Version

    Technisch geändert am 04.10.2024

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    erforderliche Unterlagen

    Bitte erfragen Sie bei dem für Sie zuständigen öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger, welche Unterlagen Sie einreichen müssen.

    Formulare

    Abfrage bei den  öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern erforderlich

    Voraussetzungen

    Abfrage bei den  öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern erforderlich

    Rechtsgrundlage(n)

    Gesetz über das Inverkehrbringen, die Rücknahme und die umweltverträgliche Entsorgung von Elektro- und Elektronikgeräten (Elektro- und Elektronikgerätegesetz - ElektroG)

    Abfallentsorgungssatzungen der Landkreise und kreisfreien Städte

    Verfahrensablauf

    Abfrage bei den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern erforderlich

    Fristen

    Abfrage bei den  öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern erforderlich

    Bearbeitungsdauer

    individuell

    Kosten

    keine

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz am 15.03.2022

    Version

    Technisch erstellt am 19.08.2014 (von: Sinner, Annemarie)

    Technisch geändert am 08.07.2024 (von: Intern, System)

    Stichwörter

    Produktverantwortung, Altgeräte, E-Schrott, Wertstoffhof, Elektronikschrott entsorgen, Rücknahme, Elektroschrott

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 26.11.2019 (von: Administrator)