Abfall: Elektroschrott entsorgen
Die Abfallentsorgung privater Haushalte und somit auch die Entsorgung von Elektroschrott aus privaten Haushalten obliegt den Landkreisen und kreisfreien Städte als öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger.
Beschreibung
Gemäß dem Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG) dürfen Elektro- und Elektronikgeräte nicht mit dem üblichen Hausmüll entsorgt werden.
Die öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger (Landkreise und kreisfreien Städte) sind verpflichtet, alte Elektrogeräte von den Bürgerinnen und Bürgern kostenfrei zurück zunehmen und an die zuständigen Hersteller und Vertreiber zur weiteren Behandlung und Verwertung weiterzugeben oder selbst zu verwerten.
In den meisten Landkreisen und kreisfreien Städten werden Großgeräte bei der Sperrmüllsammlung oder separat mitgenommen und die kleinen Elektrogeräte können an den Sammelstellen abgegeben werden. Auch viele Händler nehmen Altgeräte in den Läden zurück.
Die Entsorgung wird von dem Bürger schon beim Kauf des Produktes mit finanziert, so dass die Entsorgung dann für den Bürger kostenfrei sein muss (Produktverantwortung).
Online-Dienst
HAM: Elektroschrott entsorgen
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Zuständigkeit
Informieren Sie sich bitte bei der Verwaltung Ihrer Gemeinde oder Landkreises, wo sich in der Nähe Ihres Heimatortes die Sammelstelle für Elektroschrott befindet.
Rücknahmemöglichkeiten für LED- , Energiesparlampen und Leuchtstoffröhren können unter auf der nachfolgenden Web-Site nachgeschlagen werden:
- Die Sammelstelle in Ihrer Nähe(Lightcycle Retourlogistik und Service GmbH)
Ansprechpartner
Stadt Hattersheim am Main - Wertstoffhof
Adresse
Hausanschrift
Haltestellen
- Haltestelle: Hattersheim am Main (Bahnhof)
Linien:- Bus: Linie 820: Flörsheim – Eddersheim
- Bus: Linie 831: Stadtbus Hattersheim
- Bus: Linie 832: Stadtbus Hattersheim
- Bus: Linie 833: Stadtbus Hattersheim
- Bus: Linie 834: Hofheim am Taunus – Eddersheim
- S-Bahn: Linie S 1
- Bus: Linie X17: Hofheim am Taunus – Neu-Isenburg
Öffnungszeiten
Di. 13:00 - 18:00 Uhr
Mi. 13:00 - 19:00 Uhr
Do. 13:00 - 18:00 Uhr
Fr. 13:00 - 18:00 Uhr
Sa. 09:00 - 13:00 Uhr
Kontakt
Telefon: 06190 970-298
E-Mail: wertstoffhof@hattersheim.de
Internet
Stadt Hattersheim am Main - Referat 8 - Stadtwerke
Beschreibung
Unter anderem Zuständig für:
- Planauskünfte
- Wasserversorgung
- Abwasserbeseitigung
- Abfallbeseitigung
- Planauskünfte
- Wasserversorgung
- Abwasserbeseitigung
- Abfallbeseitigung
- Aufbruchgenehmigung in öffentlichen Verkehrsflächen
- Hausanschluss Abwasser
- Hausanschluss Trinkwasser
- Kanalanschluss
Adresse
Hausanschrift
Parkmöglichkeiten
Parkplatz: Alter Posthof/ Hessendamm (Parkscheibe)
Anzahl der Stellplätze: 40
Gebührenfrei
Behindertenparkplatz: Alter Posthof/ Hessendamm
Anzahl der Stellplätze: 1
Gebührenfrei
Haltestellen
- Haltestelle: Hattersheim am Main (Bahnhof)
Linien:- Bus: Linie 820: Flörsheim – Eddersheim
- Bus: Linie 831: Stadtbus Hattersheim
- Bus: Linie 832: Stadtbus Hattersheim
- Bus: Linie 833: Stadtbus Hattersheim
- Bus: Linie 834: Hofheim am Taunus – Eddersheim
- S-Bahn: Linie S 1
- Bus: Linie X17: Hofheim am Taunus – Neu-Isenburg
Öffnungszeiten
Mo. 08:30 - 12:00 Uhr
Mi. 08:30 - 12:00 Uhr, 15:00 - 18:00 Uhr
Fr. 08:00 - 12:00 Uhr
Kontakt
Telefon: 06190 970191(Straße)
Telefon: 06190 970204(Kanal)
Telefon: 06190 970201(Wasser)
Telefax: 06190 970194
Sonstiges (MOBILE): 0177 6970199(Notdienst-Rufnummer)
E-Mail: stadtwerke@hattersheim.de
Internet
Weitere Informationen
Stadtwerke Hattersheim
Sie hat folgende Betriebsbereiche:
- Planauskünfte
- Wasserversorgung
- Abwasserbeseitigung
- Abfallbeseitigung
- Planauskünfte
- Wasserversorgung
- Abwasserbeseitigung
- Abfallbeseitigung
- Aufbruchgenehmigung in öffentlichen Verkehrsflächen
- Hausanschluss Abwasser
- Hausanschluss Trinkwasser
- Kanalanschluss
Bei Störungen der Wasserversorgung, z. B. Rohrbrüchen stellen die Stadtwerke Hattersheim einen Notdienst außerhalb der Dienstzeiten zur Verfügung. Dieser ist zu erreichen unter der
Notdienst-Rufnummer: 0177 6970199
Stichwörter
Abfallbehörde, Abfallgebühren, Ablagerung von Müll im Außenbereich der Stadt, Abwasser, Abwassergebühren, Badewasserüberwachung, Kanalbau, Müllbehörde, Sperrmüll Abfallberatung, Stadtentwässerung und Wasserbau, Tief- und Straßenbau, Tiefbau, Tiefbauamt, Wasser, Wasserversorgung
erforderliche Unterlagen
Bitte erfragen Sie bei dem für Sie zuständigen öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger, welche Unterlagen Sie einreichen müssen.
Formulare
Abfrage bei den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern erforderlich
Voraussetzungen
Abfrage bei den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern erforderlich
Rechtsgrundlage(n)
Gesetz über das Inverkehrbringen, die Rücknahme und die umweltverträgliche Entsorgung von Elektro- und Elektronikgeräten (Elektro- und Elektronikgerätegesetz - ElektroG)
Abfallentsorgungssatzungen der Landkreise und kreisfreien Städte
Verfahrensablauf
Abfrage bei den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern erforderlich
Fristen
Abfrage bei den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern erforderlich
Bearbeitungsdauer
individuell
Kosten
keine
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz am 15.03.2022
Stichwörter
Produktverantwortung, Altgeräte, E-Schrott, Wertstoffhof, Elektronikschrott entsorgen, Rücknahme, Elektroschrott