Abfall: Elektroschrott entsorgen
Die Abfallentsorgung privater Haushalte und somit auch die Entsorgung von Elektroschrott aus privaten Haushalten obliegt den Landkreisen und kreisfreien Städte als öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger.
Beschreibung
Gemäß dem Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG) dürfen Elektro- und Elektronikgeräte nicht mit dem üblichen Hausmüll entsorgt werden.
Die öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger (Landkreise und kreisfreien Städte) sind verpflichtet, alte Elektrogeräte von den Bürgerinnen und Bürgern kostenfrei zurück zunehmen und an die zuständigen Hersteller und Vertreiber zur weiteren Behandlung und Verwertung weiterzugeben oder selbst zu verwerten.
In den meisten Landkreisen und kreisfreien Städten werden Großgeräte bei der Sperrmüllsammlung oder separat mitgenommen und die kleinen Elektrogeräte können an den Sammelstellen abgegeben werden. Auch viele Händler nehmen Altgeräte in den Läden zurück.
Die Entsorgung wird von dem Bürger schon beim Kauf des Produktes mit finanziert, so dass die Entsorgung dann für den Bürger kostenfrei sein muss (Produktverantwortung).
Hinweise für Ginsheim-Gustavsburg: Spezielle Hinweise für Stadt Ginsheim-Gustavsburg
Elektro-Großgeräte
In der Stadt Ginsheim-Gustavsburg wird die Einsammlung von Elektro- und Elektronik-Großgeräten von dem Abfall- Wirtschafts-Service GmbH (AWS) organisiert und betreut.
Die Abholung der Geräte kann mit einer Karte (erhältlich in den Bürgerbüros und Rathäusern) oder auch über das Internet www.aws-service.com angemeldet (Privatkunden/Elektroschrott) werden.
Elektroschrott kann auch kostenfrei im Sonnenwerk in Bischofsheim, Am Schindberg 27, abgegeben werden.
Die Elektro-Großgeräte sind wie Sperrmüll an dem zur Fahrbahn liegenden Rand des Gehwegs oder - soweit keine Gehwege vorhanden sind - am äußersten Fahrbahnrand zur Abfuhr bereit zu stellen.
Bei weiteren Fragen zur Anmeldung von Elektronikschrott und/oder Reklamationen stehen Ihnen die Mitarbeiter der AWS gerne zur Verfügung. Tel. 06152/711919
Elektro-Kleingeräte
Ein Sammelcontainer für elektrische und elektronische Kleingeräte steht auf dem Recyclinghof der Stadt bereit.
Zu den Elektro- und Elektronikkleingeräten gehören insbesondere:
- Elektrische und elektronische Haushaltskleingeräte
- Telefone, Toaster, Rasierer, Elektrowerkzeuge
- Beleuchtungskörper einschl. Leuchtstofflampen
- Elektrische und elektronisches Spielzeug, Gameboys, Videospiele
- Fahrradtachos und Pulsuhren
- Überwachungs- und Kontrollinstrumente
Elektro-Großgeräte
In der Stadt Ginsheim-Gustavsburg wird die Einsammlung von Elektro- und Elektronik-Großgeräten von dem Abfall- Wirtschafts-Service GmbH (AWS) organisiert und betreut.
Die Abholung der Geräte kann mit einer Karte (erhältlich in den Bürgerbüros und Rathäusern) oder auch über das Internet www.aws-service.com angemeldet (Privatkunden/Elektroschrott) werden.
Elektroschrott kann auch kostenfrei im Sonnenwerk in Bischofsheim, Am Schindberg 27, abgegeben werden.
Die Elektro-Großgeräte sind wie Sperrmüll an dem zur Fahrbahn liegenden Rand des Gehwegs oder - soweit keine Gehwege vorhanden sind - am äußersten Fahrbahnrand zur Abfuhr bereit zu stellen.
Bei weiteren Fragen zur Anmeldung von Elektronikschrott und/oder Reklamationen stehen Ihnen die Mitarbeiter der AWS gerne zur Verfügung. Tel. 06152/711919
Elektro-Kleingeräte
Ein Sammelcontainer für elektrische und elektronische Kleingeräte steht auf dem Recyclinghof der Stadt bereit.
Zu den Elektro- und Elektronikkleingeräten gehören insbesondere:
- Elektrische und elektronische Haushaltskleingeräte
- Telefone, Toaster, Rasierer, Elektrowerkzeuge
- Beleuchtungskörper einschl. Leuchtstofflampen
- Elektrische und elektronisches Spielzeug, Gameboys, Videospiele
- Fahrradtachos und Pulsuhren
- Überwachungs- und Kontrollinstrumente
Online-Dienst
Abfallmeldung online
Online erledigen
Vertrauensniveau
Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).
weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten
Zuständigkeit
Informieren Sie sich bitte bei der Verwaltung Ihrer Gemeinde oder Landkreises, wo sich in der Nähe Ihres Heimatortes die Sammelstelle für Elektroschrott befindet.
Rücknahmemöglichkeiten für LED- , Energiesparlampen und Leuchtstoffröhren können unter auf der nachfolgenden Web-Site nachgeschlagen werden:
- Die Sammelstelle in Ihrer Nähe(Lightcycle Retourlogistik und Service GmbH)
Ansprechpartner
Stadt Ginsheim-Gustavsburg - Rathaus Ginsheim
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Kontaktperson
Frau Sue-Ellen Duck
Internet
Stadt Ginsheim-Gustavsburg - Abfallwirtschaft
Beschreibung
Für einen Termin in den Rathäusern setzen Sie sich bitte telefonisch oder per E-Mail mit den Mitarbeiter*innen in Verbindung.
Telefonische Erreichbarkeit:
Montag - Freitag: 9.00 Uhr - 12.00 Uhr
Donnerstag: 14.00 Uhr - 18.00 Uhr
Telefonische Erreichbarkeit - Zentrale (06134/585-300):
Montag - Mittwoch: 9.00 Uhr - 14.00 Uhr
Donnerstag: 9.00 Uhr - 12.30 Uhr
13.30 Uhr - 18.00 Uhr
Freitag: 9.00 Uhr - 12.00 Uhr
Adresse
Postanschrift
Schulstraße 12
65462 Ginsheim-Gustavsburg
Kontakt
Kontaktperson
Frau Sue-Ellen Duck
Internet
Formulare
Satzung: Abfallsatzung (inkl. Gebühren)
Satzung: Abfallsatzung - 1. Änderungssatzung
Satzung: Abfallsatzung - 2. Änderungssatzung
erforderliche Unterlagen
Bitte erfragen Sie bei dem für Sie zuständigen öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger, welche Unterlagen Sie einreichen müssen.
Formulare
Abfrage bei den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern erforderlich
Voraussetzungen
Abfrage bei den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern erforderlich
Rechtsgrundlage(n)
Gesetz über das Inverkehrbringen, die Rücknahme und die umweltverträgliche Entsorgung von Elektro- und Elektronikgeräten (Elektro- und Elektronikgerätegesetz - ElektroG)
Abfallentsorgungssatzungen der Landkreise und kreisfreien Städte
Verfahrensablauf
Abfrage bei den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern erforderlich
Fristen
Abfrage bei den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern erforderlich
Bearbeitungsdauer
individuell
Kosten
keine
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz am 15.03.2022
Stichwörter
Produktverantwortung, Altgeräte, E-Schrott, Wertstoffhof, Elektronikschrott entsorgen, Rücknahme, Elektroschrott