Bioabfall Entsorgung

    Abfall: Bioabfall entsorgen

    Die Abfallentsorgung privater Haushalte und somit auch von Bioabfällen aus privaten Haushalten obliegt den Landkreisen und kreisfreien Städte als öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger.

    Beschreibung

    Die Entsorgung von Bioabfällen aus privaten Haushalten ist Aufgabe der Landkreise und kreisfreien Städte. Regelungen zur Bewirtschaftung des Bioabfalls sind in den einzelnen Abfallentsorgungssatzungen sowie Gebührensatzungen festgeschrieben.
    Dazu gehören u. a. Informationen über die Abfallgebühren, Müllbehälter (Biotonne, Bestellmöglichkeit), Abfallkalender (Abfuhrintervalle), vorhandene Hol- und Bringsysteme für Bioabfälle (z. B. Grünschnitt).
    Soweit von Seiten des öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgers noch keine Biotonne angeboten wird, bestehen alternative Entsorgungsangebote im Bringsystem (wie die Abgabemöglichkeiten von Gartenabfall bei Recyclinghöfen oder Containerdienste) sowie teilweise die Nutzung einer Biotonne von privaten Anbietern (gewerbliche oder gemeinnützige Sammlung).
    Neben der Entsorgung von Bioabfall durch die Biotonne ist in den meisten Satzungen die Eigenkompostierung als Option zur Eigenverwertung des Bioabfalls genannt. Bei nachgewiesener Möglichkeit der Eigenverwertung durch Kompostierung auf dem eigenen Grundstück kann der Bürger von der Anschlusspflicht an die Biotonne befreit werden.
    Die getrennte Sammlung und spätere Verwertung von biologisch abbaubaren Abfällen (organische Küchenabfälle und Gartenabfälle) hat mehrere Vorteile für die Umwelt: Sie reduziert die Restabfallmenge und vereinfacht die Behandlung des Restabfalls. Die getrennte Sammlung vereinfacht die hochwertige Verwertung des Bioabfalls durch Vergärung. Außerdem können die in den Bioabfällen enthaltenen Humusbestandteile und Nährstoffe als Gärsubstrat oder Kompost in den natürlichen Kreislauf zurückgeführt werden.

    Hinweise für Waldeck: Abfallentsorgung Biomüll

    In die Grüne Tonne gehören:

    Küchenabfälle
    Gemüse- und Obstabfälle
    Kaffeesatz und Filtertüten
    Kartoffelschalen und Eierschalen
    Speisereste
    Knochen
    Gartenabfälle  
    angewelkter Rasenschnitt und Laub
    Blumen und Blumenerde
    Wildkräuter und Moos
    Reisig
    Strauchschnitt und Äste

    Nicht in die Grüne Tonne gehören:

    Staubsaugerbeutel mit Inhalt
    Fäkalien
    Tierkadaver
    Hunde- und Katzenstreu
    Glas, Metalle und Textilien
    Windeln, Binden und andere Toilettenartikel
    Müllbeutel aus Kunststoff
    Asche, Steine, Leder und Gummi
    Blumendraht und Blumentöpfe

    Im Sommer bitte das Abfallgefäß an einen schattigen Platz stellen und bei Ungezieferproblemen bitte etwas Kalk oder Gesteinsmehl zugeben.

    Im Winter das Abfallgefäß möglichst frostfrei unterstellen und den Abfall nicht pressen.

    Strauch- und Baumschnitt kann auch ganzjährig am städtischen Bauhof zu den üblichen Öffnungszeiten kostenlos angeliefert werden.

    Dagegen ist für die Anlieferung von Biomüll am Bauhof wie z. Bsp. Moos, Stauden, Laub, Gras und Blumen eine Gebühr zu entrichten.

    In die Grüne Tonne gehören:

    Küchenabfälle
    Gemüse- und Obstabfälle
    Kaffeesatz und Filtertüten
    Kartoffelschalen und Eierschalen
    Speisereste
    Knochen
    Gartenabfälle  
    angewelkter Rasenschnitt und Laub
    Blumen und Blumenerde
    Wildkräuter und Moos
    Reisig
    Strauchschnitt und Äste

    Nicht in die Grüne Tonne gehören:

    Staubsaugerbeutel mit Inhalt
    Fäkalien
    Tierkadaver
    Hunde- und Katzenstreu
    Glas, Metalle und Textilien
    Windeln, Binden und andere Toilettenartikel
    Müllbeutel aus Kunststoff
    Asche, Steine, Leder und Gummi
    Blumendraht und Blumentöpfe

    Im Sommer bitte das Abfallgefäß an einen schattigen Platz stellen und bei Ungezieferproblemen bitte etwas Kalk oder Gesteinsmehl zugeben.

    Im Winter das Abfallgefäß möglichst frostfrei unterstellen und den Abfall nicht pressen.

    Strauch- und Baumschnitt kann auch ganzjährig am städtischen Bauhof zu den üblichen Öffnungszeiten kostenlos angeliefert werden.

    Dagegen ist für die Anlieferung von Biomüll am Bauhof wie z. Bsp. Moos, Stauden, Laub, Gras und Blumen eine Gebühr zu entrichten.

    Hinweise für Waldeck: Baum- und Strauchschnitt

    Hinweise für Waldeck: Biomüll, Entsorgung

    Hinweise für Waldeck: Abfallentsorgung allgemein

    Die Abfallbeseitigung erfolgt durch eine von der Stadt Waldeck beauftragte Firma, wobei die folgenden Abfallarten regelmäßig eingesammelt werden:

    Restmüll

    Biomüll

    Papier

    Gelbe Tonne

    Die genauen Termine können Sie dem jährlich erscheinenden Abfallkalender entnehmen.

    Weitere Abfallentsorgungsmöglichkeiten gibt es für

    Altglas

    Altkleider

    Altreifen

    Batterien

    Baum- und Strauchschnitt

    Bauschutt und Baustellenabfall

    Elektro- und Kühlgeräte

    Sondermüll

    Sperrmüll

    Die Abfallbeseitigung erfolgt durch eine von der Stadt Waldeck beauftragte Firma, wobei die folgenden Abfallarten regelmäßig eingesammelt werden:

    Restmüll

    Biomüll

    Papier

    Gelbe Tonne

    Die genauen Termine können Sie dem jährlich erscheinenden Abfallkalender entnehmen.

    Weitere Abfallentsorgungsmöglichkeiten gibt es für

    Altglas

    Altkleider

    Altreifen

    Batterien

    Baum- und Strauchschnitt

    Bauschutt und Baustellenabfall

    Elektro- und Kühlgeräte

    Sondermüll

    Sperrmüll

    Online-Dienst

    Verwaltung - Abfallsatzung ab 01.01.2022 (pdf)

    ID: L100001_384886159

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

    weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

    Version

    Technisch erstellt am 16.01.2023 (von: Webservice, Stadt Waldeck)

    Technisch geändert am 16.01.2023 (von: Webservice, Stadt Waldeck)

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Zuständigkeit

    Für die Abholung der Biotonne ist in Hessen die jeweilige Gemeinde/ Stadt zuständig, soweit diese Aufgabe nicht auf einen Abfallzweckverband übertragen wurde.

    Hinweise für Waldeck-Frankenberg: Spezielle Hinweise für Kreis Waldeck-Frankenberg

    Im Landkreis Waldeck-Frankenberg sind die Kommunen dafür zuständig, die Biomülltonnen abzuholen. Alle Internetseiten der Kommunen des Landkreises finden Sie hier:

    Allendorf (Eder)

    Bad Arolsen

    Bad Wildungen

    Battenberg (Eder)

    Bromskirchen

    Burgwald

    Diemelsee

    Diemelstadt

    Edertal

    Frankenau

    Frankenberg (Eder)

    Gemünden (Wohra)

    Haina (Kloster)

    Hatzfeld (Eder)

    Korbach

    Lichtenfels

    Rosenthal

    Twistetal

    Vöhl

    Volkmarsen

    Waldeck

    Willingen

    Im Landkreis Waldeck-Frankenberg sind die Kommunen dafür zuständig, die Biomülltonnen abzuholen. Alle Internetseiten der Kommunen des Landkreises finden Sie hier:

    Allendorf (Eder)

    Bad Arolsen

    Bad Wildungen

    Battenberg (Eder)

    Bromskirchen

    Burgwald

    Diemelsee

    Diemelstadt

    Edertal

    Frankenau

    Frankenberg (Eder)

    Gemünden (Wohra)

    Haina (Kloster)

    Hatzfeld (Eder)

    Korbach

    Lichtenfels

    Rosenthal

    Twistetal

    Vöhl

    Volkmarsen

    Waldeck

    Willingen

    Ansprechpartner

    Kreisverwaltung Waldeck-Frankenberg - Abfallwirtschaft

    Adresse

    Postanschrift

    Briloner Landstraße 35b

    34497 Korbach

    Kontakt

    Version

    Technisch geändert am 14.11.2024

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    Waldeck, Stadt - Steueramt

    Adresse

    Hausanschrift

    Am Rathaus 1

    Postfach 1140

    34513 Waldeck

    Kein Aufzug vorhanden

    Ist nicht rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Montag:
    von 07:00 bis 12:00 Uhr 
    und 13:00 bis 15:00 Uhr 

    Dienstag:
    von 07:00 bis 12:00 Uhr 
    und 13:00 bis 15:00 Uhr 

    Mittwoch:
    von 07:00 bis 12:00 Uhr 

    Donnerstag:
    von 07:00 bis 12:00 Uhr 
    und 13:00 bis 18:00 Uhr 

    Freitag:
    von 07:00 bis 12:00 Uhr 

    Kontakt

    Telefon: 05634 709-0

    Telefax: 05634 709-38

    E-Mail: stadt@waldeck.de

    Internet

    Formulare

    An-, Ab-, Ummeldung eines Müllgefäßes

    Version

    Technisch geändert am 31.10.2024

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    erforderliche Unterlagen

    Bitte erfragen Sie bei dem für Sie zuständigen öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger, welche Unterlagen Sie einreichen müssen.

    Formulare

    Abfrage bei den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern erforderlich

    Voraussetzungen

    Abfrage bei den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern erforderlich

    Rechtsgrundlage(n)

    Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG)

    Örtliche Satzungen der Landkreise und kreisfreien Städte (meist getrennt nach Abfallentsorgungssatzung und Abfallgebührensatzung, veröffentlicht im Internet oder dem amtlichen Anzeiger/Kreisblatt)

    Verfahrensablauf

    Abfrage bei den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern erforderlich

    Fristen

    Abfrage bei den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern erforderlich

    Bearbeitungsdauer

    individuell

    Kosten

    Abfrage bei den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern erforderlich

    Wie für die Abfallentsorgung insgesamt gibt es auch für die Entsorgung von Bioabfällen durch die Landkreise und kreisfreien Städte keine landesweit einheitliche Gebührenregelung.
    Informationen zu den etwaigen Kosten finden Sie in der jeweiligen Abfallgebührensatzung Ihres öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgers sowie den Homepages gewerblicher Entsorger.

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz am 14.03.2022

    Version

    Technisch erstellt am 19.08.2014 (von: Sinner, Annemarie)

    Technisch geändert am 08.07.2024 (von: Intern, System)

    Stichwörter

    Eigenkompostierung, braune Tonne, Kompostierungsanlage, Biotonne, Wertstoffhof, Containerdienst

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 26.11.2019 (von: Administrator)