Bioabfall Entsorgung

    Abfall: Bioabfall entsorgen

    Die Abfallentsorgung privater Haushalte und somit auch von Bioabfällen aus privaten Haushalten obliegt den Landkreisen und kreisfreien Städte als öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger.

    Beschreibung

    Die Entsorgung von Bioabfällen aus privaten Haushalten ist Aufgabe der Landkreise und kreisfreien Städte. Regelungen zur Bewirtschaftung des Bioabfalls sind in den einzelnen Abfallentsorgungssatzungen sowie Gebührensatzungen festgeschrieben.
    Dazu gehören u. a. Informationen über die Abfallgebühren, Müllbehälter (Biotonne, Bestellmöglichkeit), Abfallkalender (Abfuhrintervalle), vorhandene Hol- und Bringsysteme für Bioabfälle (z. B. Grünschnitt).
    Soweit von Seiten des öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgers noch keine Biotonne angeboten wird, bestehen alternative Entsorgungsangebote im Bringsystem (wie die Abgabemöglichkeiten von Gartenabfall bei Recyclinghöfen oder Containerdienste) sowie teilweise die Nutzung einer Biotonne von privaten Anbietern (gewerbliche oder gemeinnützige Sammlung).
    Neben der Entsorgung von Bioabfall durch die Biotonne ist in den meisten Satzungen die Eigenkompostierung als Option zur Eigenverwertung des Bioabfalls genannt. Bei nachgewiesener Möglichkeit der Eigenverwertung durch Kompostierung auf dem eigenen Grundstück kann der Bürger von der Anschlusspflicht an die Biotonne befreit werden.
    Die getrennte Sammlung und spätere Verwertung von biologisch abbaubaren Abfällen (organische Küchenabfälle und Gartenabfälle) hat mehrere Vorteile für die Umwelt: Sie reduziert die Restabfallmenge und vereinfacht die Behandlung des Restabfalls. Die getrennte Sammlung vereinfacht die hochwertige Verwertung des Bioabfalls durch Vergärung. Außerdem können die in den Bioabfällen enthaltenen Humusbestandteile und Nährstoffe als Gärsubstrat oder Kompost in den natürlichen Kreislauf zurückgeführt werden.

    Hinweise für Marburg: Abfall: Bioabfall entsorgen

    Allgemeine Informationen
    Bioabfälle und Bioabfalleinsammlung

    Die kompostierbaren Abfälle aus den Küchen und Gärten werden in der Universitätsstadt Marburg in den grünen Biotonnen gesammelt, zur Kompostierungsanlage im Stadtteil Cyriaxweimar transportiert. Dort wird aus ihnen Biogas gewonnen bevor sie zu hochwertigem Kompost verarbeitet werden.

    Aus sauberem Bioabfall wird guter Kompost!
    • Obst- und Gemüseschalen
    • verdorbenes Obst oder Gemüse
    • Tee- und Kaffee
    • Speisereste
    • Grasschnitt
    • Baum- und Strauchschnitt
    • Fallobst, Erntereste
    • Unkräuter
    • Moos
    • Laub …

     Nicht kompostierbare Abfälle

    Damit die Kompostierung funktioniert und das Produkt hinterher im Garten- und Landschaftsbau als wertvoller Dünger eingesetzt werden kann, dürfen keine Fremdstoffe enthalten sein - nicht in den Bioabfall / die Biotonne gehören deshalb Stoffe, die nicht verrotten, wie beispielsweise:

    • Plastiktüten
    • Kunststoffe aller Art
    • Steine
    • Dosen
    • Metalle
    • Babywindeln
    • Blumentöpfe
    • Gummi
    • Lederartikel
    • Kehricht
    • Staubsaugerbeutel
    • Kohlenasche
    • Zigarettenkippen

    Diese nicht kompostierbaren Abfälle gehören (bis auf Plastiktüten/Kunststoffe, Dosen und Metalle, welche alle in den Gelben Sack gehören) in den Restmüll!

    Tipps zur Sammlung der Bioabfälle in der Küche:

    Vorsortiergefäße - die Stadt Marburg hält für alle Nutzer der Biotonnen ein Vorsortiergefäß für die Sammlung in der Küche kostenlos bereit – diese werden zusammen mit der Biotonne ausgeliefert. Ersatzgefäße gibt es im Kundenzentrum der Stadtwerke (Stückpreis: 4,80 Euro).

    Kunststofftüten –
    „Bitte nicht!“

    Verwenden Sie bitte unter keinen Umständen Kunststoffbeutel als Sammelbehältnis für ihre Küchenabfälle. Denn Kunststoffbeutel sind zwar wasserdicht und damit praktisch für die Sammlung in der Küche, sie sind aber nicht kompostierbar. Kunststoffbeimengungen haben bereits ganze Wagenladungen mit wertvollen organischen Abfällen für die Kompostierung unbrauchbar gemacht. Denn eine Nachsortierung ist aufwendig, nur durch Handarbeit zu leisten – damit teuer und für das Personal zudem unangenehm. Wann immer möglich sollten Sie aus diesem Grund auch Plastikaufkleber von Obst und Gemüse entfernen, bevor Sie die Schalen in den Biomüll werfen. Denn auch diese führen zu einem Eintrag von Plastik in das Kompostmaterial und langfristig zu einer Entstehung von Mikroplastik.

    Und was ist mit Biobeuteln aus "biologisch abbaubaren Kunststoffen"?

    Auch die im Geschäft angebotenen Biobeutel aus "biologisch abbaubaren Kunststoffen", welche als „kompostierbar“ deklariert werden sind nicht für die Kompostierungsanlage in Cyriaxweimar geeignet.

    Sie haben zwar den Vorteil, Feuchtigkeit einzuschließen und dabei gleichzeitig reißfest zu bleiben. Doch genau diese Stabilität wird in der Kompostierungsanlage zum Problem. Denn das Material zersetzt sich nicht im Laufe des Kompostierungsprozesses. Die Beutel müssen aussortiert werden, was den Ablauf behindert.

    Auch bei der Ökobilanz schneiden die Beutel nicht gut ab: den für den Anbau der Pflanzen aus welchen die Stärke gewonnen wird (z.B.: Kartoffeln oder Mais), werden erneut Ressourcen verbraucht. Gerade der konventionelle Maisanbau ist zudem für seinen hohen Einsatz von Pestiziden bekannt. Aus ökologischer Sicht, ist von Biobeutel aus biologisch abbaubaren Kunststoffen somit generell abzuraten.

    Weitere Infos zum Thema finden Sie auf den Seiten des Umweltbundesamtes unter: 

    https://www.umweltbundesamt.de/biobasierte-biologisch-abbaubare-Kunststoffe 

    Wir empfehlen daher:

    Papierbeutel

    • geeignet sind alle Papierbeutel und Papiereinlagen, z.B.: Papiertüten von Backwaren
    • Zeitungspapier als Einlage im Vorsortiergefäß
    • Werden Bioabfälle in der Küche in einer Plastiktüte oder in einem Kunststoffbeutel gesammelt, entleeren Sie den Inhalt bitte lose in die Biotonne und werfen Sie den Plastikbeutel in den Restmüll!
    Zu wenig Platz in der Biotonne?
    Verwenden Sie doch
    Laubsäcke!

    Wenn Rasenschnitt oder Herbstlaub einmalig oder gelegentlich nicht mehr auf den eigenen Kompost oder in die Biotonne passen, können Sie sogenannte Laubsäcke (100 l) für 0,80 Euro/Stück kaufen. Diese können Sie einfach am Abholtag neben Ihre Biotonne stellen.
    Verkaufsstellen für Laubsäcke:

    • Mobilitätszentrale der Stadtwerke, Weidenhäuser Straße 7
    • Ortsvorsteher*innen
    • Kundenzentrum der Stadtwerke, Am Krekel 55

    Reicht der Platz in der Biotonne regelmäßig nicht aus, können Grundstückseigentümer auch kostenlos weitere Biotonnen beim Fachdienst Finanzservice formlos per Postkarte, Fax oder E-Mail beantragen.

    Fachdienst Finanzservice
    Markt 9, 35037 Marburg
    Fax: (06421)  201-1578
    steuer@marburg-stadt.de

    Tipps und Tricks für alle Jahreszeiten
    Probleme mit der Biotonne im Sommer?

    Mit steigenden Temperaturen werden auch die Abfälle in den Biotonnen erwärmt, die Bioabfälle werden teilweise schon in der Biotonne zersetzt und auch die Entwicklungszeit der Maden und Fliegen nimmt deutlich ab, so dass teilweise Maden und Fliegen zu sehen sind.
    Vorbeugen gegen Madenbefall:

    • Wählen Sie einen schattigen Platz für die Biotonne.
    • Feuchte Bioabfälle schon in der Küche in Zeitungspapier einschlagen! Die Abfälle werden trockener und gären nicht so schnell. Auch Fliegen haben sonst leichten Zugang und können ihre Eier leicht auf den Abfällen ablegen.
    • Boden der Biotonne mit mehrlagiger Zeitung, Eierkartons oder Wellpappe auslegen! Wenn Sie die Biotonne nach der Leerung von der Straße holen, reicht ein Griff in die Altpapiertonne! Das Papier saugt die Feuchtigkeit auf und verhindert eine schnelle Gärung. Küchenabfälle schichtweise mit grob strukturierten Gartenabfällen, ersatzweise auch mit Zeitungspapier, einfüllen.
    • Die Bioabfälle im Sortiergefäß und in der Biotonne nicht offen stehen lassen! Fliegen haben sonst leichten Zugang zu den Bioabfällen und können ihre Eier nicht so gut ablegen. Wenn es richtig stinkt, hilft auch kein einfaches „Lüften“ mehr.
    • Die Biotonne regelmäßig leeren lassen! Ganz besonders wichtig in der warmen Jahreszeit und für den Fall, dass die Menge der Speisereste groß ist. Je länger die Abfälle in der Tonne sind, desto mehr fallen sie in sich zusammen und der Sauerstoff fehlt. Warten Sie also nicht, bis die Biotonne ganz gefüllt ist!

    Und wenn es schon zu spät zum Vorbeugen ist ...

    • Die Biotonne ist stark von Maden und Fruchtfliegen bevölkert? In diesem Fall hilft die Zugabe von etwas Gesteinsmehl oder gelöschtem Kalk. Beide Stoffe sind im Gartenfachhandel erhältlich. Auch Gartenerde erfüllt diesen Zweck. Bitte auf keinen Fall ungelöschten Kalk (Chlorkalk) verwenden, da er die Kompostierung behindert.
    • Auch nach der Leerung stinkt die Biotonne noch? Reinigen Sie die Tonnen mit einem Dampfstrahler oder Hochdruckreiniger. Falls nicht vorhanden, spülen Sie Tonne mit Essigwasser aus und Sie werden sehen, dass der Geruch schnell verschwunden ist. Bitte bedenken Sie, dass eine Biotonne niemals ganz sauber sein kann.
    • Starker Schimmelbefall in der Biotonne? Spülen Sie die Tonne mit Essigwasser aus. Sind noch Abfälle in der Tonne, abdecken und den Deckel immer sanft schließen. Allergiker und immungeschwächte Personen sollten die Tonne dann meiden.

    Probleme mit der Biotonne im Winter?

    Im Winter können die Bioabfälle an den Seiten und am Boden der Bioabfallsammelgefäße festfrieren. Das Problem wird noch dadurch verschärft, dass die organischen Abfälle im Winter insgesamt erheblich feuchter als zu den anderen Jahreszeiten sind. Der Grund hierfür liegt in der Zusammensetzung der Bioabfälle, die im Winter eher aus den feuchteren Küchenabfällen, wie Obst-, Gemüse- und Salatreste, gekochten Essensresten, Tee und Kaffeesatz, … besteht. Eher trockenere Gartenabfälle, wie Astwerk, Laub, etc sind dann rar.

    Angefrorene Bioabfälle lösen sich teilweise während des Ladevorgangs nicht. Die mit der Entleerung beauftragten Mitarbeiter des Dienstleistungsbetriebes bedienen dann zwar die Rüttelautomatik des Müllfahrzeuges auch ein weiteres Mal, stark festgefrorene Abfälle lassen sich so aber nicht lösen!

    Im eigenen Interesse sollten die Nutzer der Bioabfallgefäße deshalb darauf achten, dass die organischen Abfälle erst am Morgen der Abfuhr bereit stehen.
    Vorbeugen gegen Festfrieren:

    • Stellen Sie die Biotonne von Oktober bis März möglichst an einen frostfreien Ort, wie beispielsweise in die Garage oder die Gartenhütte.
    • Ungeziefer (Fliegen, …) oder Gerüche sind zu diesen Zeiten aufgrund der geringen Temperaturen nicht zu befürchten lassen Sie besonders feuchte Abfälle antrocknen und verwenden Sie Zeitungspapier oder Papiertüten, um überschüssiges Wasser zu binden.
    • Zerkleinerte Äste oder angetrocknetes Laub aus dem Garten kann als Bodenschicht das Anfrieren am Tonnengitter verhindern – hierfür lohnt es, im Herbst nicht alle Äste und Zweige direkt zur Kompostierungsanlage zu geben, sondern einen Reisighaufen als Reserve für den Winter anzulegen.
    • Größere Papiertüten, die im Handel und verschiedenen städtischen Einrichtungen als „Laubsack“ angeboten werden, sind als Innenschicht für die Auskleidung der Bioabfallgefäße geeignet und verhindern das Anfrieren der Bioabfälle an den Wandungen.

    Abholungstermine für die Biotonne

    Die Abholungstermine finden Sie auf dem Abfallkalender, der für jedes Jahr an alle Haushalte verteilt wird oder im Internet. Die Suche im Netz ist schnell und einfach.
    Sie geben einfach die ersten Buchstaben des gesuchten Straßennamens ein und wählen aus der aufklappenden Liste aus. Die Abfuhrtermine für die Biotonne und andere Wertstoffe/Abfälle können Sie sich direkt anzeigen lassen, oder als Kalendarium ausdrucken. Sie haben zudem die Möglichkeit für einen E-Mail Service anzumelden, der Sie einen Tag vor einem Abfuhrtermin an das Rausstellen der entsprechenden Behältnisse erinnert. 

    Abfallkalender online

    Bei Reklamationen, z. B. wenn die Biotonne nicht termingerecht abgeholt wurden, wenden Sie sich bitte direkt an den Abfallservice der Stadtwerke Marburg: (06421) 205 850

    Organische Gaststättenabfälle und Speisereste aus der Gastronomie

    Bei der Entsorgung von Speiseabfällen aus der Gastronomie spielen eine Vielzahl von Gesetzen, Verordnungen und Richtlinien eine Rolle. Die wichtigsten Rechtsvorschriften sind das Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz, die Bioabfallverordnung, das tierische Nebenprodukt-Beseitigungs-Gesetz, die tierische Nebenprodukt-Beseitigungsverordnung, die EU-Hygieneverordnung über für den menschlichen Verzehr bestimmte tierische Nebenprodukte, das Abfall- und Hygienerecht auf europäischer und nationaler Ebene, u.a..

    Zum Schutz der Gesundheit von Menschen und Tieren regelt das Hygienerecht den Umgang und die Verarbeitung von tierischen Nebenprodukten. Speiseabfälle der Gastronomie und von Großküchen müssen daher gesondert entsorgt werden. Dies erfolgt in Marburg über private Unternehmen. Zuständig für die Einhaltung dieser Rechtsvorschriften, insbesondere bei Gewerbebetrieben, ist die Kreisverwaltung – Veterinärwesen.

    Zur Verwertung organischer Speiseabfälle aus der Gastronomie zugelassen sind:

    • Küchen- und Speisereste (unverpackt)
    • Fleisch-, Fisch- und Knochenreste
    • Brot und Backwaren
    • Obst und Gemüse
    • Speiseöl und Frittierfette (Kleinmengen)

    Für Informationen und Angebote können Sie sich zum Beispiel wenden an die:

    Marburger Entsorgungs-GmbH (MEG)
    Herr Gärtner
    Am Krekel 55, 35039 Marburg
    Tel.: +49 6421 / 205 700
    Fax: +49 6421 / 201 1774
    Mail: meg@swmr.de
    www.meg-marburg.de

    oder

    Kompostierungsanlage Cyriaxweimar (MEG)
    Herr Bratek
    Cyriaxstrasse 70, 35043 Marburg

    Tel.: +49 6421 / 930 90
    Fax: +49 6421 / 930 91
    www.meg-marburg.de



    Allgemeine Informationen
    Bioabfälle und Bioabfalleinsammlung

    Die kompostierbaren Abfälle aus den Küchen und Gärten werden in der Universitätsstadt Marburg in den grünen Biotonnen gesammelt, zur Kompostierungsanlage im Stadtteil Cyriaxweimar transportiert. Dort wird aus ihnen Biogas gewonnen bevor sie zu hochwertigem Kompost verarbeitet werden.

    Aus sauberem Bioabfall wird guter Kompost!
    • Obst- und Gemüseschalen
    • verdorbenes Obst oder Gemüse
    • Tee- und Kaffee
    • Speisereste
    • Grasschnitt
    • Baum- und Strauchschnitt
    • Fallobst, Erntereste
    • Unkräuter
    • Moos
    • Laub

    Nicht kompostierbare Abfälle

    Damit die Kompostierung funktioniert und das Produkt hinterher im Garten- und Landschaftsbau als wertvoller Dünger eingesetzt werden kann, dürfen keine Fremdstoffe enthalten sein - nicht in den Bioabfall / die Biotonne gehören deshalb Stoffe, die nicht verrotten, wie beispielsweise:

    • Plastiktüten
    • Kunststoffe aller Art
    • Steine
    • Dosen
    • Metalle
    • Babywindeln
    • Blumentöpfe
    • Gummi
    • Lederartikel
    • Kehricht
    • Staubsaugerbeutel
    • Kohlenasche
    • Zigarettenkippen

    Diese nicht kompostierbaren Abfälle gehören (bis auf Plastiktüten/Kunststoffe, Dosen und Metalle, welche alle in den Gelben Sack gehören) in den Restmüll!

    Tipps zur Sammlung der Bioabfälle in der Küche:

    Vorsortiergefäße - die Stadt Marburg hält für alle Nutzer der Biotonnen ein Vorsortiergefäß für die Sammlung in der Küche kostenlos bereit - diese werden zusammen mit der Biotonne ausgeliefert. Ersatzgefäße gibt es im Kundenzentrum der Stadtwerke (Stückpreis: 4,80 Euro).

    Kunststofftüten -
    "Bitte nicht!"

    Verwenden Sie bitte unter keinen Umständen Kunststoffbeutel als Sammelbehältnis für ihre Küchenabfälle. Denn Kunststoffbeutel sind zwar wasserdicht und damit praktisch für die Sammlung in der Küche, sie sind aber nicht kompostierbar. Kunststoffbeimengungen haben bereits ganze Wagenladungen mit wertvollen organischen Abfällen für die Kompostierung unbrauchbar gemacht. Denn eine Nachsortierung ist aufwendig, nur durch Handarbeit zu leisten - damit teuer und für das Personal zudem unangenehm. Wann immer möglich sollten Sie aus diesem Grund auch Plastikaufkleber von Obst und Gemüse entfernen, bevor Sie die Schalen in den Biomüll werfen. Denn auch diese führen zu einem Eintrag von Plastik in das Kompostmaterial und langfristig zu einer Entstehung von Mikroplastik.

    Und was ist mit Biobeuteln aus "biologisch abbaubaren Kunststoffen"?

    Auch die im Geschäft angebotenen Biobeutel aus "biologisch abbaubaren Kunststoffen", welche als "kompostierbar" deklariert werden sind nicht für die Kompostierungsanlage in Cyriaxweimar geeignet.

    Sie haben zwar den Vorteil, Feuchtigkeit einzuschließen und dabei gleichzeitig reißfest zu bleiben. Doch genau diese Stabilität wird in der Kompostierungsanlage zum Problem. Denn das Material zersetzt sich nicht im Laufe des Kompostierungsprozesses. Die Beutel müssen aussortiert werden, was den Ablauf behindert.

    Auch bei der Ökobilanz schneiden die Beutel nicht gut ab: den für den Anbau der Pflanzen aus welchen die Stärke gewonnen wird (z.B.: Kartoffeln oder Mais), werden erneut Ressourcen verbraucht. Gerade der konventionelle Maisanbau ist zudem für seinen hohen Einsatz von Pestiziden bekannt. Aus ökologischer Sicht, ist von Biobeutel aus biologisch abbaubaren Kunststoffen somit generell abzuraten.

    Weitere Infos zum Thema finden Sie auf den Seiten des Umweltbundesamtes unter:

    https://www.umweltbundesamt.de/biobasierte-biologisch-abbaubare-Kunststoffe

    Wir empfehlen daher:

    Papierbeutel

    • geeignet sind alle Papierbeutel und Papiereinlagen, z.B.: Papiertüten von Backwaren
    • Zeitungspapier als Einlage im Vorsortiergefäß
    • Werden Bioabfälle in der Küche in einer Plastiktüte oder in einem Kunststoffbeutel gesammelt, entleeren Sie den Inhalt bitte lose in die Biotonne und werfen Sie den Plastikbeutel in den Restmüll!
    Zu wenig Platz in der Biotonne?
    Verwenden Sie doch
    Laubsäcke!

    Wenn Rasenschnitt oder Herbstlaub einmalig oder gelegentlich nicht mehr auf den eigenen Kompost oder in die Biotonne passen, können Sie sogenannte Laubsäcke (100 l) für 0,80 Euro/Stück kaufen. Diese können Sie einfach am Abholtag neben Ihre Biotonne stellen.
    Verkaufsstellen für Laubsäcke:

    • Mobilitätszentrale der Stadtwerke, Weidenhäuser Straße 7
    • Ortsvorsteher*innen
    • Kundenzentrum der Stadtwerke, Am Krekel 55

    Reicht der Platz in der Biotonne regelmäßig nicht aus, können Grundstückseigentümer auch kostenlos weitere Biotonnen beim Fachdienst Finanzservice formlos per Postkarte, Fax oder E-Mail beantragen.

    Fachdienst Finanzservice
    Markt 9, 35037 Marburg
    Fax: (06421) 201-1578
    steuer@marburg-stadt.de

    Tipps und Tricks für alle Jahreszeiten
    Probleme mit der Biotonne im Sommer?

    Mit steigenden Temperaturen werden auch die Abfälle in den Biotonnen erwärmt, die Bioabfälle werden teilweise schon in der Biotonne zersetzt und auch die Entwicklungszeit der Maden und Fliegen nimmt deutlich ab, so dass teilweise Maden und Fliegen zu sehen sind.
    Vorbeugen gegen Madenbefall:

    • Wählen Sie einen schattigen Platz für die Biotonne.
    • Feuchte Bioabfälle schon in der Küche in Zeitungspapier einschlagen! Die Abfälle werden trockener und gären nicht so schnell. Auch Fliegen haben sonst leichten Zugang und können ihre Eier leicht auf den Abfällen ablegen.
    • Boden der Biotonne mit mehrlagiger Zeitung, Eierkartons oder Wellpappe auslegen! Wenn Sie die Biotonne nach der Leerung von der Straße holen, reicht ein Griff in die Altpapiertonne! Das Papier saugt die Feuchtigkeit auf und verhindert eine schnelle Gärung. Küchenabfälle schichtweise mit grob strukturierten Gartenabfällen, ersatzweise auch mit Zeitungspapier, einfüllen.
    • Die Bioabfälle im Sortiergefäß und in der Biotonne nicht offen stehen lassen! Fliegen haben sonst leichten Zugang zu den Bioabfällen und können ihre Eier nicht so gut ablegen. Wenn es richtig stinkt, hilft auch kein einfaches "Lüften" mehr.
    • Die Biotonne regelmäßig leeren lassen! Ganz besonders wichtig in der warmen Jahreszeit und für den Fall, dass die Menge der Speisereste groß ist. Je länger die Abfälle in der Tonne sind, desto mehr fallen sie in sich zusammen und der Sauerstoff fehlt. Warten Sie also nicht, bis die Biotonne ganz gefüllt ist!

    Und wenn es schon zu spät zum Vorbeugen ist ...

    • Die Biotonne ist stark von Maden und Fruchtfliegen bevölkert? In diesem Fall hilft die Zugabe von etwas Gesteinsmehl oder gelöschtem Kalk. Beide Stoffe sind im Gartenfachhandel erhältlich. Auch Gartenerde erfüllt diesen Zweck. Bitte auf keinen Fall ungelöschten Kalk (Chlorkalk) verwenden, da er die Kompostierung behindert.
    • Auch nach der Leerung stinkt die Biotonne noch? Reinigen Sie die Tonnen mit einem Dampfstrahler oder Hochdruckreiniger. Falls nicht vorhanden, spülen Sie Tonne mit Essigwasser aus und Sie werden sehen, dass der Geruch schnell verschwunden ist. Bitte bedenken Sie, dass eine Biotonne niemals ganz sauber sein kann.
    • Starker Schimmelbefall in der Biotonne? Spülen Sie die Tonne mit Essigwasser aus. Sind noch Abfälle in der Tonne, abdecken und den Deckel immer sanft schließen. Allergiker und immungeschwächte Personen sollten die Tonne dann meiden.

    Probleme mit der Biotonne im Winter?

    Im Winter können die Bioabfälle an den Seiten und am Boden der Bioabfallsammelgefäße festfrieren. Das Problem wird noch dadurch verschärft, dass die organischen Abfälle im Winter insgesamt erheblich feuchter als zu den anderen Jahreszeiten sind. Der Grund hierfür liegt in der Zusammensetzung der Bioabfälle, die im Winter eher aus den feuchteren Küchenabfällen, wie Obst-, Gemüse- und Salatreste, gekochten Essensresten, Tee und Kaffeesatz, besteht. Eher trockenere Gartenabfälle, wie Astwerk, Laub, etc sind dann rar.

    Angefrorene Bioabfälle lösen sich teilweise während des Ladevorgangs nicht. Die mit der Entleerung beauftragten Mitarbeiter des Dienstleistungsbetriebes bedienen dann zwar die Rüttelautomatik des Müllfahrzeuges auch ein weiteres Mal, stark festgefrorene Abfälle lassen sich so aber nicht lösen!

    Im eigenen Interesse sollten die Nutzer der Bioabfallgefäße deshalb darauf achten, dass die organischen Abfälle erst am Morgen der Abfuhr bereit stehen.
    Vorbeugen gegen Festfrieren:

    • Stellen Sie die Biotonne von Oktober bis März möglichst an einen frostfreien Ort, wie beispielsweise in die Garage oder die Gartenhütte.
    • Ungeziefer (Fliegen, ) oder Gerüche sind zu diesen Zeiten aufgrund der geringen Temperaturen nicht zu befürchten lassen Sie besonders feuchte Abfälle antrocknen und verwenden Sie Zeitungspapier oder Papiertüten, um überschüssiges Wasser zu binden.
    • Zerkleinerte Äste oder angetrocknetes Laub aus dem Garten kann als Bodenschicht das Anfrieren am Tonnengitter verhindern - hierfür lohnt es, im Herbst nicht alle Äste und Zweige direkt zur Kompostierungsanlage zu geben, sondern einen Reisighaufen als Reserve für den Winter anzulegen.
    • Größere Papiertüten, die im Handel und verschiedenen städtischen Einrichtungen als "Laubsack" angeboten werden, sind als Innenschicht für die Auskleidung der Bioabfallgefäße geeignet und verhindern das Anfrieren der Bioabfälle an den Wandungen.

    Abholungstermine für die Biotonne

    Die Abholungstermine finden Sie auf dem Abfallkalender, der für jedes Jahr an alle Haushalte verteilt wird oder im Internet. Die Suche im Netz ist schnell und einfach.
    Sie geben einfach die ersten Buchstaben des gesuchten Straßennamens ein und wählen aus der aufklappenden Liste aus. Die Abfuhrtermine für die Biotonne und andere Wertstoffe/Abfälle können Sie sich direkt anzeigen lassen, oder als Kalendarium ausdrucken. Sie haben zudem die Möglichkeit für einen E-Mail Service anzumelden, der Sie einen Tag vor einem Abfuhrtermin an das Rausstellen der entsprechenden Behältnisse erinnert.

    Abfallkalender online

    Bei Reklamationen, z. B. wenn die Biotonne nicht termingerecht abgeholt wurden, wenden Sie sich bitte direkt an den Abfallservice der Stadtwerke Marburg: (06421) 205 850

    Organische Gaststättenabfälle und Speisereste aus der Gastronomie

    Bei der Entsorgung von Speiseabfällen aus der Gastronomie spielen eine Vielzahl von Gesetzen, Verordnungen und Richtlinien eine Rolle. Die wichtigsten Rechtsvorschriften sind das Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz, die Bioabfallverordnung, das tierische Nebenprodukt-Beseitigungs-Gesetz, die tierische Nebenprodukt-Beseitigungsverordnung, die EU-Hygieneverordnung über für den menschlichen Verzehr bestimmte tierische Nebenprodukte, das Abfall- und Hygienerecht auf europäischer und nationaler Ebene, u.a..

    Zum Schutz der Gesundheit von Menschen und Tieren regelt das Hygienerecht den Umgang und die Verarbeitung von tierischen Nebenprodukten. Speiseabfälle der Gastronomie und von Großküchen müssen daher gesondert entsorgt werden. Dies erfolgt in Marburg über private Unternehmen. Zuständig für die Einhaltung dieser Rechtsvorschriften, insbesondere bei Gewerbebetrieben, ist die Kreisverwaltung - Veterinärwesen.

    Zur Verwertung organischer Speiseabfälle aus der Gastronomie zugelassen sind:

    • Küchen- und Speisereste (unverpackt)
    • Fleisch-, Fisch- und Knochenreste
    • Brot und Backwaren
    • Obst und Gemüse
    • Speiseöl und Frittierfette (Kleinmengen)

    Für Informationen und Angebote können Sie sich zum Beispiel wenden an die:

    Marburger Entsorgungs-GmbH (MEG)
    Herr Gärtner
    Am Krekel 55, 35039 Marburg
    Tel.: +49 6421 / 205 700
    Fax: +49 6421 / 201 1774
    Mail: meg@swmr.de
    www.meg-marburg.de

    oder

    Kompostierungsanlage Cyriaxweimar (MEG)
    Herr Bratek
    Cyriaxstrasse 70, 35043 Marburg

    Tel.: +49 6421 / 930 90
    Fax: +49 6421 / 930 91
    www.meg-marburg.de



    Online-Dienst

    Anträge zum Abfallbehälter

    ID: L100001_385152702

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

    weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

    Version

    Technisch erstellt am 25.01.2023 (von: Webservice, Stadt Marburg)

    Technisch geändert am 18.11.2024 (von: Webservice, Stadt Marburg)

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 26.11.2019 (von: Administrator)

    Zuständigkeit

    Für die Abholung der Biotonne ist in Hessen die jeweilige Gemeinde/ Stadt zuständig, soweit diese Aufgabe nicht auf einen Abfallzweckverband übertragen wurde.

    Ansprechpartner

    Fachdienst 69 - Umwelt, Klima- und Naturschutz, Fairer Handel

    Adresse

    Hausanschrift

    Software-Center 5 A

    35037 Marburg

    Öffnungszeiten

    Montag bis Donnerstag von 10 bis 12 Uhr sowie nach Vereinbarung

    Kontakt

    Version

    Technisch geändert am 18.11.2024

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    erforderliche Unterlagen

    Bitte erfragen Sie bei dem für Sie zuständigen öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger, welche Unterlagen Sie einreichen müssen.

    Formulare

    Abfrage bei den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern erforderlich

    Voraussetzungen

    Abfrage bei den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern erforderlich

    Rechtsgrundlage(n)

    Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG)

    Örtliche Satzungen der Landkreise und kreisfreien Städte (meist getrennt nach Abfallentsorgungssatzung und Abfallgebührensatzung, veröffentlicht im Internet oder dem amtlichen Anzeiger/Kreisblatt)

    Verfahrensablauf

    Abfrage bei den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern erforderlich

    Fristen

    Abfrage bei den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern erforderlich

    Bearbeitungsdauer

    individuell

    Kosten

    Abfrage bei den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern erforderlich

    Wie für die Abfallentsorgung insgesamt gibt es auch für die Entsorgung von Bioabfällen durch die Landkreise und kreisfreien Städte keine landesweit einheitliche Gebührenregelung.
    Informationen zu den etwaigen Kosten finden Sie in der jeweiligen Abfallgebührensatzung Ihres öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgers sowie den Homepages gewerblicher Entsorger.

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz am 14.03.2022

    Version

    Technisch erstellt am 19.08.2014 (von: Sinner, Annemarie)

    Technisch geändert am 08.07.2024 (von: Intern, System)

    Stichwörter

    Eigenkompostierung, braune Tonne, Kompostierungsanlage, Biotonne, Wertstoffhof, Containerdienst

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 26.11.2019 (von: Administrator)