Bioabfall Entsorgung

    Abfall: Bioabfall entsorgen

    Die Abfallentsorgung privater Haushalte und somit auch von Bioabfällen aus privaten Haushalten obliegt den Landkreisen und kreisfreien Städte als öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger.

    Beschreibung

    Die Entsorgung von Bioabfällen aus privaten Haushalten ist Aufgabe der Landkreise und kreisfreien Städte. Regelungen zur Bewirtschaftung des Bioabfalls sind in den einzelnen Abfallentsorgungssatzungen sowie Gebührensatzungen festgeschrieben.
    Dazu gehören u. a. Informationen über die Abfallgebühren, Müllbehälter (Biotonne, Bestellmöglichkeit), Abfallkalender (Abfuhrintervalle), vorhandene Hol- und Bringsysteme für Bioabfälle (z. B. Grünschnitt).
    Soweit von Seiten des öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgers noch keine Biotonne angeboten wird, bestehen alternative Entsorgungsangebote im Bringsystem (wie die Abgabemöglichkeiten von Gartenabfall bei Recyclinghöfen oder Containerdienste) sowie teilweise die Nutzung einer Biotonne von privaten Anbietern (gewerbliche oder gemeinnützige Sammlung).
    Neben der Entsorgung von Bioabfall durch die Biotonne ist in den meisten Satzungen die Eigenkompostierung als Option zur Eigenverwertung des Bioabfalls genannt. Bei nachgewiesener Möglichkeit der Eigenverwertung durch Kompostierung auf dem eigenen Grundstück kann der Bürger von der Anschlusspflicht an die Biotonne befreit werden.
    Die getrennte Sammlung und spätere Verwertung von biologisch abbaubaren Abfällen (organische Küchenabfälle und Gartenabfälle) hat mehrere Vorteile für die Umwelt: Sie reduziert die Restabfallmenge und vereinfacht die Behandlung des Restabfalls. Die getrennte Sammlung vereinfacht die hochwertige Verwertung des Bioabfalls durch Vergärung. Außerdem können die in den Bioabfällen enthaltenen Humusbestandteile und Nährstoffe als Gärsubstrat oder Kompost in den natürlichen Kreislauf zurückgeführt werden.

    Hinweise für Ginsheim-Gustavsburg: Spezielle Hinweise für Stadt Ginsheim-Gustavsburg


    Folgende kompostierbare Abfälle werden über die 
    Grüne Tonne entsorgt:
    • Gemüseabfälle
    • Kartoffelschalen
    • Fruchtschalen (z. B. von Äpfeln, Bananen)
    • Essens- und Lebensmittelreste (außer Flüssigkeiten wie Soßen oder Suppen)
    • Knochen
    • Fischgräten
    • Eierschalen
    • Küchenpapier
    • Papiertaschentücher
    • Kaffeefilter
    • Teebeutel
    • Blumenerde
    • Rasenschnitt
    • Laub
    • sonstige Pflanzenabfälle

    Kunststoffe gleich welcher Art gehören NICHT in die Grüne Tonne, auch wenn sie angeblich verrottbar sind. Dies gilt auch für Tüten oder Becher, die Stärke oder sonstige organische Bestandteile enthalten, da auch diese Materialien sich während der kurzen Rotte auf der Kompostierungsanlage von drei bis vier Monaten nicht zersetzen.
     
    Die Abfuhrtermine sind im Abfallkalender zu finden.
     
     

    Madenbildung in der Bio-Tonne:

    Bei sommerlichen Temperaturen entwickeln sich im feuchten Milieu der grünen Biotonne sehr schnell Maden, insbesondere, wenn sich in der Tonne viele Wurst-, Fleisch- und sonstige Essensreste befinden. Das ist ein ganz natürlicher, wenn auch unappetitlicher Vorgang.
     
    Um der Madenbildung entgegenzuwirken, beachten Sie bitte folgende Hinweise:

    • Sorgen Sie dafür, dass möglichst wenig Essensreste sowie Fleisch- und Wurstreste als Abfall anfallen.
    • Wickeln Sie alle Essensreste und feuchte Küchenabfälle in Papier ein (Zeitungspapier, Obst- und Bäckertüten etc.; KEIN Hochglanz- und/oder buntbedrucktes Papier verwenden).
    • Mischen Sie Gartenabfälle - falls vorhanden- z. B. Heckenschnitt, Laub, usw. unter die Küchenabfälle.
    • Hygienepapiere, z. B. Tempotaschentücher, Küchenpapier usw. sorgen für ein trockeneres Klima in der Biotonne.
    • Legen Sie den Boden der Tonne mit Zeitungspapier aus.
    • Säubern Sie den Behälter von Zeit zu Zeit mit einem Wasserstrahl

    Folgende kompostierbare Abfälle werden über die 
    Grüne Tonne entsorgt:
    • Gemüseabfälle
    • Kartoffelschalen
    • Fruchtschalen (z. B. von Äpfeln, Bananen)
    • Essens- und Lebensmittelreste (außer Flüssigkeiten wie Soßen oder Suppen)
    • Knochen
    • Fischgräten
    • Eierschalen
    • Küchenpapier
    • Papiertaschentücher
    • Kaffeefilter
    • Teebeutel
    • Blumenerde
    • Rasenschnitt
    • Laub
    • sonstige Pflanzenabfälle

    Kunststoffe gleich welcher Art gehören NICHT in die Grüne Tonne, auch wenn sie angeblich verrottbar sind. Dies gilt auch für Tüten oder Becher, die Stärke oder sonstige organische Bestandteile enthalten, da auch diese Materialien sich während der kurzen Rotte auf der Kompostierungsanlage von drei bis vier Monaten nicht zersetzen.
     
    Die Abfuhrtermine sind im Abfallkalender zu finden.
     
     

    Madenbildung in der Bio-Tonne:

    Bei sommerlichen Temperaturen entwickeln sich im feuchten Milieu der grünen Biotonne sehr schnell Maden, insbesondere, wenn sich in der Tonne viele Wurst-, Fleisch- und sonstige Essensreste befinden. Das ist ein ganz natürlicher, wenn auch unappetitlicher Vorgang.
     
    Um der Madenbildung entgegenzuwirken, beachten Sie bitte folgende Hinweise:

    • Sorgen Sie dafür, dass möglichst wenig Essensreste sowie Fleisch- und Wurstreste als Abfall anfallen.
    • Wickeln Sie alle Essensreste und feuchte Küchenabfälle in Papier ein (Zeitungspapier, Obst- und Bäckertüten etc.; KEIN Hochglanz- und/oder buntbedrucktes Papier verwenden).
    • Mischen Sie Gartenabfälle - falls vorhanden- z. B. Heckenschnitt, Laub, usw. unter die Küchenabfälle.
    • Hygienepapiere, z. B. Tempotaschentücher, Küchenpapier usw. sorgen für ein trockeneres Klima in der Biotonne.
    • Legen Sie den Boden der Tonne mit Zeitungspapier aus.
    • Säubern Sie den Behälter von Zeit zu Zeit mit einem Wasserstrahl

    Online-Dienst

    Abfallmeldung online

    ID: L100001_404695418

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

    weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

    Version

    Technisch erstellt am 10.06.2024 (von: Webservice, Ginsheim-Gustavsburg)

    Technisch geändert am 29.10.2024 (von: Webservice, Ginsheim-Gustavsburg)

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 26.11.2019 (von: Administrator)

    Zuständigkeit

    Für die Abholung der Biotonne ist in Hessen die jeweilige Gemeinde/ Stadt zuständig, soweit diese Aufgabe nicht auf einen Abfallzweckverband übertragen wurde.

    Ansprechpartner

    Stadt Ginsheim-Gustavsburg - Rathaus Ginsheim

    Adresse

    Hausanschrift

    Schulstraße 12

    65462 Ginsheim-Gustavsburg

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Kontakt

    Telefon: 06144 20-0

    Telefax: 06144 20-188

    E-Mail: info@gigu.de

    Kontaktperson

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 15.11.2024

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    Stadt Ginsheim-Gustavsburg - Abfallwirtschaft

    Beschreibung

    Für einen Termin in den Rathäusern setzen Sie sich bitte telefonisch oder per E-Mail mit den Mitarbeiter*innen in Verbindung. 

    Telefonische Erreichbarkeit:
    Montag - Freitag:            9.00 Uhr - 12.00 Uhr
    Donnerstag:                  14.00 Uhr - 18.00 Uhr


    Telefonische Erreichbarkeit - Zentrale (06134/585-300)
    :
    Montag - Mittwoch:        9.00 Uhr - 14.00 Uhr
    Donnerstag:                     9.00 Uhr - 12.30 Uhr
                                            13.30 Uhr - 18.00 Uhr
    Freitag:                             9.00 Uhr - 12.00 Uhr

    Adresse

    Postanschrift

    Schulstraße 12

    65462 Ginsheim-Gustavsburg

    Kontakt

    Kontaktperson

    Internet

    Formulare

    Satzung: Abfallsatzung (inkl. Gebühren)
    Satzung: Abfallsatzung (inkl. Gebühren)
    Satzung: Abfallsatzung - 1. Änderungssatzung
    Satzung: Abfallsatzung - 2. Änderungssatzung

    Version

    Technisch geändert am 15.11.2024

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    erforderliche Unterlagen

    Bitte erfragen Sie bei dem für Sie zuständigen öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger, welche Unterlagen Sie einreichen müssen.

    Formulare

    Abfrage bei den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern erforderlich

    Voraussetzungen

    Abfrage bei den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern erforderlich

    Rechtsgrundlage(n)

    Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG)

    Örtliche Satzungen der Landkreise und kreisfreien Städte (meist getrennt nach Abfallentsorgungssatzung und Abfallgebührensatzung, veröffentlicht im Internet oder dem amtlichen Anzeiger/Kreisblatt)

    Verfahrensablauf

    Abfrage bei den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern erforderlich

    Fristen

    Abfrage bei den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern erforderlich

    Bearbeitungsdauer

    individuell

    Kosten

    Abfrage bei den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern erforderlich

    Wie für die Abfallentsorgung insgesamt gibt es auch für die Entsorgung von Bioabfällen durch die Landkreise und kreisfreien Städte keine landesweit einheitliche Gebührenregelung.
    Informationen zu den etwaigen Kosten finden Sie in der jeweiligen Abfallgebührensatzung Ihres öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgers sowie den Homepages gewerblicher Entsorger.

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz am 14.03.2022

    Version

    Technisch erstellt am 19.08.2014 (von: Sinner, Annemarie)

    Technisch geändert am 08.07.2024 (von: Intern, System)

    Stichwörter

    Eigenkompostierung, braune Tonne, Kompostierungsanlage, Biotonne, Wertstoffhof, Containerdienst

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 26.11.2019 (von: Administrator)