Insolvenzverfahrensregister Auskunft

    Öffentliche Bekanntmachungen in Insolvenzverfahren

    Dies ist eine Leistung der Justiz.

    Um zu erfahren, ob zu natürlichen oder juristischen Personen Veröf-fentlichungen betreffend Insolvenzverfahren erfolgt sind, kann im zentralen und länderübergreifenden Veröffentlichungsportal mittels Eingabe verschiedener Suchparameter nach Informationen gesucht werden. 

    Beschreibung

    Sie benötigen Informationen, ob über eine natürliche oder juristische Person ein Insolvenzverfahren eröffnet ist oder möchten sich über den Stand eines laufenden Verfahrens erkundigen? 

    Im bundesweiten Internetportal veröffentlichen die Gerichte Bekanntmachungen zu Insolvenzverfahren.

    Im Portal sind öffentliche Bekanntmachungen zu Insolvenzverfahren betreffend beispielsweise

    • die Anordnung und Aufhebung von Sicherungsmaßnahmen durch das Gericht,
    • die Abweisung eines Insolvenzantrags mangels Masse,
    • der Beschluss über die Eröffnung des Insolvenzverfahrens,
    • die Entscheidung über die Aufhebung oder die Einstellung des Insolvenzverfahrens,
    • Beschlüsse über die Festsetzung der Vergütung der Insol-venzverwalterin / des Insolvenzverwalters, der Treuhänderin / des Treuhänders und der Mitglieder des Gläubigeraus-schusses,
    • Terminbestimmungen, 
    • Entscheidungen zur Restschuldbefreiung

    auffindbar.

    Auf der Seite finden Sie die Insolvenzbekanntmachungen aller deutschen Insolvenzge-richte.

    Online-Dienst

    Insolvenzbekanntmachungen

    ID: L100001_356446185

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Zuständigkeit

    An das Insolvenzgericht

    Das zuständige Gericht finden Sie im Orts- und Gerichtsverzeichnis, das der Bund und die Länder gemeinsam pflegen.

    Ansprechpartner

    Ihr zuständiges Amtsgericht finden Sie über das Orts- und Gerichtsverzeichnis

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 21.12.2022

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Für die Onlinerecherche benötigen Sie keine Unterlagen bzw. Nachweise.

    Formulare

    Formulare vorhanden: Nein
    Schriftform erforderlich: Nein
    Formlose Antragsstellung möglich: nein
    Persönliches Erscheinen nötig: Nein
     

    Voraussetzungen

    Für die Onlinerecherche benötigen Sie einen Internetzugang.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Die kostenfreie Recherche im bundesweiten Internetportal ist mittels Eingabe von Suchkriterien möglich.

    Die den Suchkriterien entsprechenden Ergebnisse über allgemein zugängliche Informationen zu Insolvenzverfahren werden im Anschluss in Listenform angezeigt. Aus dieser Auflistung können die konkreten Veröffentlichungstexte aufgerufen werden.

    Fristen

    Es gibt keine Frist.

    Bearbeitungsdauer

    Sie erhalten sofort eine Auskunft. 

    Kosten

    Die Auskunft durch das Insolvenzgericht ist kostenfrei.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium der Justiz am 23.12.2022

    Version

    Technisch geändert am 08.07.2024

    Stichwörter

    Auskunft, Zahlungsunfähigkeit, Konkurs, Insolvenzbekanntmachungen, Überschuldung, Insolvenzauskunft, Gläubiger, Zahlungsfähigkeit, Insolvenzrecht, Restschuldbefreiung, Eröffnung, Förderung, Einsicht, Insolvenzgläubiger, Insolvenzverfahren, Insolvenz, Insolvenzgericht

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de