Öffentliche Bekanntmachungen in Insolvenzverfahren
Dies ist eine Leistung der Justiz.
Um zu erfahren, ob zu natürlichen oder juristischen Personen Veröf-fentlichungen betreffend Insolvenzverfahren erfolgt sind, kann im zentralen und länderübergreifenden Veröffentlichungsportal mittels Eingabe verschiedener Suchparameter nach Informationen gesucht werden.
Beschreibung
Sie benötigen Informationen, ob über eine natürliche oder juristische Person ein Insolvenzverfahren eröffnet ist oder möchten sich über den Stand eines laufenden Verfahrens erkundigen?
Im bundesweiten Internetportal veröffentlichen die Gerichte Bekanntmachungen zu Insolvenzverfahren.
Im Portal sind öffentliche Bekanntmachungen zu Insolvenzverfahren betreffend beispielsweise
- die Anordnung und Aufhebung von Sicherungsmaßnahmen durch das Gericht,
- die Abweisung eines Insolvenzantrags mangels Masse,
- der Beschluss über die Eröffnung des Insolvenzverfahrens,
- die Entscheidung über die Aufhebung oder die Einstellung des Insolvenzverfahrens,
- Beschlüsse über die Festsetzung der Vergütung der Insol-venzverwalterin / des Insolvenzverwalters, der Treuhänderin / des Treuhänders und der Mitglieder des Gläubigeraus-schusses,
- Terminbestimmungen,
- Entscheidungen zur Restschuldbefreiung
auffindbar.
Auf der Seite finden Sie die Insolvenzbekanntmachungen aller deutschen Insolvenzge-richte.
Online-Dienst
Insolvenzbekanntmachungen
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Zuständigkeit
An das Insolvenzgericht
Das zuständige Gericht finden Sie im Orts- und Gerichtsverzeichnis, das der Bund und die Länder gemeinsam pflegen.
Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
Für die Onlinerecherche benötigen Sie keine Unterlagen bzw. Nachweise.
Formulare
Formulare vorhanden: Nein
Schriftform erforderlich: Nein
Formlose Antragsstellung möglich: nein
Persönliches Erscheinen nötig: Nein
Voraussetzungen
Für die Onlinerecherche benötigen Sie einen Internetzugang.
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Die kostenfreie Recherche im bundesweiten Internetportal ist mittels Eingabe von Suchkriterien möglich.
Die den Suchkriterien entsprechenden Ergebnisse über allgemein zugängliche Informationen zu Insolvenzverfahren werden im Anschluss in Listenform angezeigt. Aus dieser Auflistung können die konkreten Veröffentlichungstexte aufgerufen werden.
- Insolvenzbekanntmachungen(Justizportal des Bundes und der Länder)
- Orts-/Gerichtsverzeichnis(Justizportal des Bundes und der Länder)
- Justizportal des Bundes und der Länder
Fristen
Es gibt keine Frist.
Bearbeitungsdauer
Sie erhalten sofort eine Auskunft.
Kosten
Die Auskunft durch das Insolvenzgericht ist kostenfrei.
Hinweise (Besonderheiten)
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium der Justiz am 23.12.2022
Stichwörter
Auskunft, Zahlungsunfähigkeit, Konkurs, Insolvenzbekanntmachungen, Überschuldung, Insolvenzauskunft, Gläubiger, Zahlungsfähigkeit, Insolvenzrecht, Restschuldbefreiung, Eröffnung, Förderung, Einsicht, Insolvenzgläubiger, Insolvenzverfahren, Insolvenz, Insolvenzgericht