Kommunales Gebäudemanagement/Liegenschaftsverwaltung
Beschreibung
Kommunen und Kreise verfügen oft über zahlreiche Liegenschaften bzw. Gebäude unterschiedlicher Nutzung. Dies sind hauptsächlich Verwaltungsgebäude, Schulen, Bürgerhäuser, Veranstaltungsräume, aber auch Wohngebäude, Grillhütten, Schwimmbäder, Sport- und Kulturstätten u.v.m.
Die Kommunen sind für die Bewirtschaftung der eigenen und angemieteten Gebäude zuständig.
Die Liegenschaftsverwaltung/das Gebäudemanagement der kommunalen Behörden ist für die vielfältigen Aufgaben im Bereich des Grundstückswesens zuständig.
Zu den Aufgaben der Liegenschaftsverwaltung einer Gemeinde oder eines Landkreise gehört die Verwaltung des bebauten und unbebauten kommunalen Grundbesitzes. Dazu zählen z. B. folgende Bereiche:
- Bewirtschaftung der Liegenschaften
- Verwaltung von unbebauten Grundstücke
- Mietangelegenheiten
- Pachtangelegenheiten
- Erwerb und Verkauf von Grundstücken
- Instandhaltung der im kommunalen Eigentum stehenden Verwaltungs- und Schulgebäude, sowie sonstige Gebäude
- Verwaltung der kommunalen Friedhöfe und der kommunalen Straßen, Wege und Plätze.
In vielen Kommunen bietet sich die Möglichkeit, öffentliche Räume für private, sportliche, kulturelle, politische oder auch gewerbliche Veranstaltungen zu nutzen.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Wenden Sie sich an Ihre Gemeinde-, Stadt- oder Landkreisverwaltung
Ansprechpartner
Stadt Hessisch Lichtenau - Fachbereich 4 - Hochbau, Wohnen und Stadtplanung
Beschreibung
Der Fachbereich 4 - Hochbau, Wohnen und Stadtplanung - ist zuständig für den Verkauf von stadteigenen Wohnbau- und Gewerbegrundstücken und alles was mit Grundstücken und Stadtplanung zusammenhängt. Hier erhält man Auskunft über die Dorfgemeinschaftshäuser und die Mehrzweckhallen, das Bürgerhaus und die Grillhütten, die städtischen Grünanlagen, die Kinderspielplätze sowie die Sportstätten und die Friedhöfe sowie das Bestattungswesen.
Adresse
Postanschrift
Landgrafenstraße 12
37235 Hessisch Lichtenau
Öffnungszeiten
Montag - Donnerstag: 8.30 bis 12.00 Uhr und 14.00 bis 15.30 Uhr, Freitag: 8.30 bis 12.00 Uhr
Kontakt
Kontaktperson
Herr L. Hampel (Baugrundstücke und Stadtwald)
Herr S. Küster (Friedhöfe, städtische Wohnungen und Grundstücke)
Herr M. Scherf (Gebäudeunterhaltung)
Herr P. Eysert (Verkehrsflächen, Gewässerunterhaltung und Winterdienst)
Werra-Meißner-Kreis - Fachbereich 7 - Bauen, Verwaltungsliegenschaften, Wasser- und Klimaschutz
Adresse
Hausanschrift
Parkmöglichkeiten
Parkplatz: ausreichende Zahl vorhanden
Gebührenfrei
Anzahl der Stellplätze: 3
Gebührenfrei
Haltestellen
- Haltestelle: Eschwege-Niederhone
Linien:- Regionalbahn: Linie R 7
- Haltestelle: ESW-Oberhone, Honer Straße
Linien:- Bus: Linie 231.4
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
täglich 9:30 bis 12:00 Uhr und donnerstags von 14:00 bis 17:00 Uhr
Abweichende Sprechzeiten:
Straßenverkehrsbehörde Eschwege
Mo. – Do: 08:30 – 12:00 Uhr
Mo.: 14:00 – 16:00 Uhr
Do.: 14:00 – 17:00 Uhr
Fr.: 08:00 – 12:00 Uhr
Straßenverkehrsbehörde Witzenhausen
Di., Mi., Fr.: 08:30 – 12:00 Uhr
Darüber hinaus können Termine individuell vereinbart werden.
Kontakt
Internet
Bankverbindung
Kreiskasse Werra-Meißner-Kreis
Empfänger: Kreiskasse Werra-Meißner-Kreis
IBAN: DE04 5225 0030 0000 0013 47
BIC: HELADEF1ESW
Bankinstitut: Sparkasse Werra-Meißner
Rechtsgrundlage(n)
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Hessischer Landkreistag
Stichwörter
Bauplätze, Vermietung von Wohnungen, Gebäudebetrieb, Immobilienmanagement, Bürgerhaus, Grillhütten, Anmietung von Bürgerhäusern, Bauplatz