Weiterbildungsstätten für Pflegeberufe - staatliche Anerkennung beantragen
Beschreibung
Weiterbildungseinrichtungen, die staatlich geregelte Weiterbildungen in folgenden Bereichen anbieten möchten, benötigen eine staatliche Anerkennung:
- Stations-, Gruppen- und Wohnbereichsleitung
- Leitende Pflegefachkraft
- Pflegedienst-, Einrichtungs- und Heimleitung
- Praxisanleitung
- Hygiene
- Psychiatrische Pflege
- Intensivpflege und Anästhesie
- Operationsdienst
- Onkologische Pflege und Palliative Versorgung
- Palliative Versorgung (Palliative Care)
Den angebotenen Weiterbildungen muss eine Verordnung des Landes Hessen zugrunde liegen.
Ihre Weiterbildungsstätte muss vom Regierungspräsidium anerkannt sein. Nur dann dürfen Sie die Weiterbildung nach der jeweiligen Weiterbildungsverordnung durchführen.
Online-Dienst
Dienstleisterportal Hessen
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Vertrauensniveau
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zuständige Stelle
Seit dem 01.01.2023 ist das Hessische Landesamt für Gesundheit und Pflege (HLfGP) zuständig.
Zuständigkeit
Bitte wenden Sie sich an das Hessische Landesamt für Gesundheit und Pflege (HLfGP).
Sie können das Verfahren auch elektronisch über den Einheitlichen Ansprechpartner abwickeln
Ansprechpartner
Hessisches Landesamt für Gesundheit und Pflege - Abteilung IV Gesundheitsberufe
Adresse
Postanschrift
Postfach 120142
64238 Darmstadt
(Zentrale Postanschrift)
Hausanschrift
Kontakt
Internet
erforderliche Unterlagen
- Berufsurkunden und Weiterbildungszeugnisse der Leitungs- und Lehrkräfte in Kopie
- Informationen über die Räumlichkeiten, in denen Sie die Weiterbildungsstätte einrichten möchten (z.B. Mietvertrag oder andere Planungsunterlagen)
- Kooperationsverträge mit Einrichtungen, in denen die praktischen Weiterbildungsanteile stattfinden
- Informationen über
- Lehr- und Stundenpläne
- fachliche Zuordnung der Dozentinnen, Dozenten, Praxisanleiterinnen und Praxisanleiter vor Ort
- Art und Durchführung der erforderlichen Leistungsnachweise
- Form der Kommunikation mit den Praxisanleiterinnen und Praxisanleitern vor Ort
Hinweis: Sie wollen mehrere Weiterbildungen nach den Weiterbildungsverordnungen des Landes anbieten? Dann müssen Sie die Unterlagen für jede Weiterbildung getrennt vorlegen
Formulare
Für die Online-Antragstellung wurde eine separate Plattform entwickelt. Auf der sogenannten Dienstleistungsplattform können Sie Ihre Anträge elektronisch einreichen und vieles mehr! Gerne können Sie sich vorab ein eigenes Bild von der Anwendung machen ohne sich vorher zu registrieren. Nutzen Sie hierzu die Simulation. Um die Online-Antragstellung in vollem Umfang nutzen zu können, müssen Sie sich zunächst beim Online-Antragsverfahren registrieren.
Online Antragsverfahren des Einheitlichen Ansprechpartners Hessen
Voraussetzungen
Voraussetzungen für die staatliche Anerkennung sind:
- Sie müssen über genügend fachlich qualifizierte Leitungs- und Lehrkräfte verfügen.
- Ihre Räume müssen groß genug sein und mit den entsprechenden Lehr- und Lernmitteln ausgestattet sein.
- Um berufspraktische Weiterbildungsanteile sicherzustellen, müssen Sie folgendes nachweisen:
- die Kooperation
- mit einem geeigneten Krankenhaus,
- einem ambulanten Pflegedienst oder
- einer Einrichtung der Alten- oder Behindertenhilfe und
- die Qualifikation der Praxisanleiterinnen und Praxisanleiter vor Ort
- die Kooperation
- Bei der Durchführung der Kurse müssen Sie die Bestimmungen der jeweiligen Weiterbildungsverordnung beachten.
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Reichen Sie Ihren Antrag mit allen erforderlichen Unterlagen beim zuständigen Regierungspräsidium ein. Zuständig ist das Regierungspräsidium, in dessen örtlichen Zuständigkeitsbereich Sie Ihre Weiterbildungseinrichtung betreiben möchten.
Kosten
für die Bearbeitung des Antrags und den abschließenden Bescheid: werden Gebühren erhoben. Erkundigen Sie sich bei der zuständigen Stelle.
Hinweis: Die zuständige Stelle muss die Anerkennungsvoraussetzungen wegen der unterschiedlichen Weiterbildungsinhalte für jede Weiterbildung gesondert prüfen. Daher fallen die Kosten für jedes Weiterbildungsgebiet separat an.
Hinweise (Besonderheiten)
Die Fachaufsicht überprüft Ihre Einrichtung regelmäßig.
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministeriums für Soziales und Integration am 05.06.2014