• Friedrichsdorf (Landkreis Hochtaunuskreis, Hessen)
Anzeige gemeinnütziger und gewerblicher Abfallsammlungen Entgegennahme

Anzeige gemeinnütziger und gewerblicher Sammlungen von Verwertungsabfällen aus privaten Haushaltungen

Sie möchten gemeinnützig oder gewerblich verwertbare Abfälle, sogenannte Wertstoffe, aus privaten Haushalten sammeln? Dann müssen Sie dies spätestens drei Monate vor Beginn der Sammlung der zuständigen Stelle anzeigen.

Beschreibung

Gemeinnützige und gewerbliche Sammlungen verwertbarer Abfälle, sogenannte Wertstoffe aus privaten Haushalten müssen Sie spätestens drei Monate vor Beginn der Sammlung anzeigen. Anzeigepflichtig sind beispielsweise Straßen- oder Containersammlungen von Textilien und Schuhen, aber auch Ankaufstellen von Altpapier.

Die Sammlung kann durch die zuständige Behörde untersagt, befristet oder mit Auflagen versehen werden.

  • Wertstoffe aus privaten Haushalten sind überlassungspflichtig. Das bedeutet, dass sie grundsätzlich den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern zu überlassen sind.
  • die gewerbliche oder gemeinnützige Sammlung von Wertstoffen (verwertbare Abfälle) ist nur zulässig, wenn diese bei der zuständigen Behörde angezeigt wurde;
  • angezeigte Sammlungen können von der zuständigen Behörde untersagt oder beschränkt werden
  • gemischte Abfälle aus privaten Haushalten dürfen nicht gewerblich oder gemeinnützig gesammelt werden (z. B. Sperrmüll)

Elektroschrott (defekte Elektroaltgeräte) müssen beim öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger oder den zur Rücknahme verpflichteten Händlern zurückgegeben werden.

Hinweise für Hochtaunuskreis: Anzeige gemeinnütziger und gewerblicher Sammlungen von Verwertungsabfällen

Online-Dienst

Anzeige von Abfallsammlungen

ID: L100001_418331108

Beschreibung

Wer beabsichtigt, eine gemeinnützige oder gewerbliche Sammlung von Abfällen aus privaten Haushalten durchzuführen, muss diese gemäß § 18 KrWG spätestens drei Monate vor dem geplanten Beginn bei der zuständigen Behörde anzeigen. Die Anzeige kann über den durch die Länder betriebenen Online-Dienst elektronische Anzeige von Abfallsammlungen (eANZAS) erfolgen, der mit gängigen Internetbrowsern genutzt werden kann.

Online erledigen

Vertrauensniveau

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Version

Technisch erstellt am 04.02.2025

Technisch geändert am 04.02.2025

Sprache

Deutsch

Sprache: de

Technisch erstellt am 07.06.2017

Technisch geändert am 09.06.2017

zuständige Stelle

Bitte wenden Sie sich an die Ihre Kreis- bzw. Stadtverwaltung.

Zuständigkeit

An das  für das Sammlungsgebiet zuständige Regierungspräsidium

Ansprechpartner

Hochtaunuskreis - Ordnungs-, Waffen- und Verkehrsrecht, Umwelt- und Bauservice

Adresse

Hausanschrift

Ludwig-Erhard-Anlage 1-5

61352 Bad Homburg v. d. Höhe

Aufzug vorhanden

Ist rollstuhlgerecht

Öffnungszeiten

Montag-Freitag:

09:00-12:00 Uhr

12:30-15:30 Uhr

Kontakt

Telefon: 06172 999-0

Telefax: 06172 999-9800

E-Mail: bis@hochtaunuskreis.de

Internet

Zahlungsweisen

Folgende Zahlungsweisen sind möglich: Überweisung

Weitere Informationen

Bezahlmöglichkeiten: Some(Überweisung)

Stichwörter

Abfall, Bauservice, Bewachung, Feiertag, Glücksspiel, Lotterie, Makler, Ordnungsamt, Prostitution, Sammlung, Schornsteinfeger, Schwertransport, Sonntag, Verkehrsrecht, Versammlung, Waffen, Waffenschein

Version

Technisch geändert am 02.01.2024

Sprachversion

de-DE

Sprache: de-DE

Regierungspräsidium Darmstadt - Dezernat IV / Wi 42 - Abfallwirtschaft

Adresse

Hausanschrift

Kreuzberger Ring 17a + b

65205 Wiesbaden

(Neue Adresse ab 1. Dezember 2022)

Haltestellen

  • Haltestelle: Wiesbaden-Erbenheim
    Linien:
    • Regionalbahn: Linie Bahnanbindung über Wiesbaden-Erbenheim
  • Haltestelle: Tillpetersrech
    Linien:
    • Bus: Linie 5
  • Haltestelle: Am Hochfeld
    Linien:
    • Bus: Linie 15, 28
  • Haltestelle: Kreuzberger Ring
    Linien:
    • Bus: Linie 15, 28

Aufzug vorhanden

Ist rollstuhlgerecht

Öffnungszeiten

Das Regierungspräsidium ist montags bis donnerstags von 8 bis 16:30 Uhr und freitags von 8 bis 15 Uhr telefonisch erreichbar.

Bitte erkundigen Sie sich vor Ihrem Besuch über die Öffnungszeiten und ob eine Terminvereinbarung notwendig ist.

Kontakt

Telefon: +49 611 3309-2604

Telefax: +49 611 3309-2444

E-Mail: abfallwirtschaft-wi@rpda.hessen.de

Internet

Version

Technisch geändert am 20.01.2025

Sprachversion

de-DE

Sprache: de-DE

erforderliche Unterlagen

  1. Angaben über die Größe und Organisation des Sammlungsunternehmens,
  2. Angaben über Art, Ausmaß und Dauer, insbesondere über den größtmöglichen Umfang und die Mindestdauer der Sammlung,
  3. Angaben über Art, Menge und Verbleib der zu verwertenden Abfälle,
  4. eine Darlegung der innerhalb des angezeigten Zeitraums vorgesehenen Verwertungswege einschließlich der erforderlichen Maßnahmen zur Sicherstellung ihrer Kapazitäten sowie
  5. eine Darlegung, wie die ordnungsgemäße und schadlose Verwertung der gesammelten Abfälle gewährleistet wird.

Voraussetzungen

Der Zweck muss eine Sammlung von Abfällen aus privaten Haushalten zu gewerblichen oder gemeinnützigen Zwecken sein.

Der Sammlung darf einem überwiegenden öffentlichen Interesse nicht entgegenstehen.

Handlungsgrundlage(n)

Kosten

Es fallen Kosten in Höhe von 50,00 Euro bis 100,00 Euro an.

Gebühr ab 50,00 EUR bis 100,00 EUR

Hinweise (Besonderheiten)

Wer eine gemeinnützige oder gewerbliche Sammlung nicht, nicht richtig oder nicht rechtzeitig anzeigt, begeht eine Ordnungswidrigkeit. Dies kann mit einer Geldbuße von bis zu 10.000 Euro geahndet werden.

Gültigkeitsgebiet

Hessen

Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben durch Ministerium für Umwelt, Energie, Ernährung und Forsten Rheinland-Pfalz am 26.10.2020

Version

Technisch erstellt am 03.06.2014

Technisch geändert am 08.07.2024

Stichwörter

Alttextilien, Altpapiersammlung, Altmetallsammlung, Schrottsammlung, Alttextil-Sammlung, (unzulässige) Elektroschrottsammlung, Caritative Sammlung

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

Technisch erstellt am 07.06.2017

Technisch geändert am 09.06.2017

Englisch

Sprache: en

Sprachbezeichnung nativ: English

Technisch erstellt am 07.07.2021

Technisch geändert am 26.11.2019