• Sinn (Landkreis Lahn-Dill-Kreis, Hessen)
Bestellung einer verantwortlichen Person nach dem Sprengstoffgesetz Anzeige

Bestellung einer verantwortlichen Person nach § 21 SprengG anzeigen

Wenn Sie als Inhaber eines Betriebes eine verantwortliche Person nach dem Sprengstoffgesetz bestellen, müssen Sie die Bestellung der zuständigen Behörde anzeigen. Das Erlöschen einer Bestellung ist ebenfalls anzuzeigen.

Beschreibung

Wenn Sie als Inhaberin oder Inhaber eines Betriebes, der den Umgang oder den Verkehr mit explosionsgefährlichen Stoffen betreiben darf, verantwortliche Personen nach § 19 Sprengstoffgesetz bestellen, müssen Sie die Bestellung der zuständigen Stelle anzeigen. 

Verantwortliche Personen sind hierbei insbesondere die mit der Leitung des Betriebes, einer Zweigniederlassung oder einer unselbständigen Zweigstelle beauftragten Personen, Aufsichtspersonen, insbesondere Leiter einer Betriebsabteilung, Sprengberechtigte, Betriebsmeister, fachtechnisches Aufsichtspersonal in der Kampfmittelbeseitigung und Lagerverwalter sowie Personen, die zum Verbringen explosionsgefährlicher Stoffe, zu deren Überlassen an andere oder zum Empfang dieser Stoffe von anderen bestellt sind. 

Das Erlöschen einer Bestellung ist ebenfalls anzuzeigen.

Online-Dienst

Anzeigen nach dem Sprengstoffgesetz (SprengG)

ID: L100001_384412722

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Version

Technisch erstellt am 02.01.2023

Technisch geändert am 11.10.2023

Sprache

Deutsch

Sprache: de

Technisch erstellt am 07.06.2017

Technisch geändert am 09.06.2017

zuständige Stelle

Zuständig sind die Regierungspräsidien in Kassel, Gießen und Darmstadt

Zuständigkeit

Wenden Sie sich bitte an das Dezernat Arbeitsschutz bei dem zuständigen Regierungspräsidium in Kassel, Gießen oder Darmstadt.

Sie können das Verfahren auch elektronisch über den Einheitlichen Ansprechpartner abwickeln.

Ansprechpartner

Regierungspräsidium Gießen - Dezernat II 25.1 - Arbeitsschutz Gießen I

Adresse

Hausanschrift

Liebigstraße 14-16

35390 Gießen

Postanschrift

Postfach 10 08 51

35338 Gießen

Öffnungszeiten

Bitte vereinbaren Sie einen Termin. Erst nach Terminvereinbarung ist ein Besuch zu folgenden Zeiten möglich:

Mo. 08:00 - 16:30 Uhr
Di. 08:00 - 16:30 Uhr
Mi. 08:00 - 16:30 Uhr
Do. 08:00 - 16:30 Uhr
Fr. 08:00 - 15:00 Uhr

Kontakt

Telefon: 0641 303-0

Telefax: 0641 303-3203

E-Mail: arbeitsschutz-giessen@rpgi.hessen.de

Internet

Version

Technisch geändert am 24.05.2024

Sprachversion

de-DE

Sprache: de-DE

Regierungspräsidium Gießen - Dezernat II 25.3 - Arbeitsschutz Hadamar

Adresse

Hausanschrift

Gymnasiumstraße 4

65589 Hadamar

Postanschrift

Postfach 10 08 51

35338 Gießen

Öffnungszeiten

  • Montag - Donnerstag: 09:00 - 15:30 Uhr
  • Freitag: 09:30 - 12:00 Uhr

Kontakt

Telefon: +49 641 303-8600

Telefax: +49 641 303-8611

E-Mail: arbeitsschutz-hadamar@rpgi.hessen.de

Internet

Version

Technisch geändert am 28.10.2024

Sprachversion

de-DE

Sprache: de-DE

erforderliche Unterlagen

  • Erlaubnis nach § 7 SprengG
  • Befähigungsschein nach § 20 SprengG
  • Gegebenenfalls Unbedenklichkeitsbescheinigung bei Personen, die mit der Leitung des Betriebes, einer Zweigniederlassung oder einer unselbständigen Zweigstelle beauftragt sind
     

Formulare

  • Formulare vorhanden: Ja
  • Schriftform erforderlich: Nein
  • Formlose Antragsstellung möglich: Ja
  • Persönliches Erscheinen nötig: Nein
  • Online-Dienste vorhanden: Ja

Handlungsgrundlage(n)

Verfahrensablauf

  • Sie reichen die Anzeige und alle notwendigen Dokumente ein. 
  • Die Unterlagen werden dann von der zuständigen Behörde geprüft. 
  • Bei Nachfragen oder Unklarheiten wird Sie die Behörde kontaktieren und Sie ggf. zu einem persönlichen Gespräch einladen.

Fristen

Die Bestellung oder das Erlöschen der Bestellung sind unverzüglich bei der zuständigen Stelle anzuzeigen.

Kosten

Es fallen keine Gebühren an.

Hinweise (Besonderheiten)

Gültigkeitsgebiet

Hessen

Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium für Soziales und Integration am 26.04.2023

Version

Technisch erstellt am 14.04.2014

Technisch geändert am 08.07.2024

Stichwörter

Aufsichtspersonal in der Kampfmittelbeseitigung, explosionsgefährliche Stoffe, Pyrotechnik, Betriebsmeister, SprengG, Verantwortliche Person, Sprengberechtigte, Sprengstoff, Feuerwerk, Lagerverwalter, Explosionsgefährliche Stoffe, Verbringer

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

Technisch erstellt am 07.06.2017

Technisch geändert am 09.06.2017

Englisch

Sprache: en

Sprachbezeichnung nativ: English

Technisch erstellt am 07.07.2021

Technisch geändert am 26.11.2019