• Großalmerode (Landkreis Werra-Meißner-Kreis, Hessen)
Unbedenklichkeitsbescheinigung nach 1. Sprengstoffverordnung Ausstellung für nichtgewerblichen Umgang

Unbedenklichkeitsbescheinigung nach 1. Sprengstoffverordnung beantragen (nichtgewerblich)

Beschreibung

Wer Umgang mit explosionsgefährlichen Stoffen (Schwarzpulver, Nitrocellulosepulver) haben möchte und/ oder diese erwerben möchte, benötigt eine Erlaubnis nach §27 Sprengstoffgesetz (SprengG). Um eine solche Erlaubnis erwerben zu können, müssen Sie im Vorfeld einen Lehrgang zur Vermittlung der Fachkunde für den nichtgewerblichen Umgang und Verkehr mit explosionsgefährlichen Stoffen besuchen. Für die Zulassung zu diesem Fachkundelehrgang benötigen Sie eine Unbedenklichkeitsbescheinigung. Die Unbedenklichkeitsbescheinigung erhalten Sie auf Antrag.

Online-Dienst

Anträge nach dem Sprengstoffgesetz (SprengG)

ID: L100001_383202907

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Zahlungsweise

  • Überweisung

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Version

Technisch erstellt am 22.11.2022

Technisch geändert am 01.02.2023

Sprache

Deutsch

Sprache: de

Technisch erstellt am 07.06.2017

Technisch geändert am 09.06.2017

Zuständigkeit

Zuständig sind die Ordnungsämter der Landkreise und Kreisfreien Städte.

Sie können das Verfahren auch elektronisch über den Einheitlichen Ansprechpartner abwickeln.

Ansprechpartner

Werra-Meißner-Kreis - Fachbereich 3 - Aufsicht, Ordnung und Verkehr

Adresse

Hausanschrift

Bahnhofstrasse 15/15a

37269 Eschwege

Parkmöglichkeiten

Parkplatz: ausreichende Parkmöglichkeiten am Gebäude
Anzahl der Stellplätze: 20
Gebührenfrei

Haltestellen

  • Haltestelle: Stadtbahnhof Eschwege
    Linien:
    • Regionalbahn: Linie R 7 Eschwege
  • Haltestelle: Stadtbahnhof
    Linien:
    • Bus: Linie Linienbusse aus allen Richtungen

Aufzug vorhanden

Ist rollstuhlgerecht

Öffnungszeiten

täglich 9:30 bis 12:00 Uhr und donnerstags von 14:00 bis 17:00 Uhr

Abweichende Sprechzeiten:

Straßenverkehrsbehörde Eschwege
Mo. – Do: 08:30 – 12:00 Uhr
Mo.: 14:00 – 16:00 Uhr
Do.: 14:00 – 17:00 Uhr
Fr.: 08:00 – 12:00 Uhr

Straßenverkehrsbehörde Witzenhausen
Di., Mi., Fr.: 08:30 – 12:00 Uhr

Darüber hinaus können Termine individuell vereinbart werden.

Kontakt

Telefon: 05651 302-0

Telefax: 05651 302-1999

E-Mail: wmk@werra-meissner-kreis.de

Internet

Bankverbindung

Kreiskasse Werra-Meißner-Kreis

Empfänger: Kreiskasse Werra-Meißner-Kreis

IBAN: DE04 5225 0030 0000 0013 47

BIC: HELADEF1ESW

Bankinstitut: Sparkasse Werra-Meißner

Version

Technisch geändert am 03.12.2024

Sprachversion

de-DE

Sprache: de-DE

erforderliche Unterlagen

  • Personalausweis / Reisepass,
  • Lehrgangsbescheinigung,
  • Bedürfnisbescheinigung (für Vorderladerschützen oder Wiederlader),
  • Mitgliedsbescheinigung (Böllerschützen)
  • gültiger Jagdschein (Jäger)

Voraussetzungen

  • körperliche Eignung
  • Vollendung des 21. Lebensjahres (Ausnahme möglich)
  • Zuverlässigkeit

Handlungsgrundlage(n)

Fristen

Der Antrag ist rechtzeitig, spätestens 8 Wochen vor der beabsichtigten Teilnahme an einem Lehrgang, zu stellen.

Kosten

Die Erteilung einer Unbedenklichkeitsbescheinigung ist kostenpflichtig. Die Gebühren bestimmen sich nach der Verwaltungskostenordnung für den Geschäftsbereich des Hessischen Ministeriums für Soziales und Integration (VwKost-HSM). Die Kosten bewegen sich zwischen 30,00 - 250,00 Euro.

Hinweise (Besonderheiten)

Die Bescheinigung wird erteilt bei Vorliegen der Zuverlässigkeit und persönlichen Eignung zur Teilnahme an Lehrgängen nach dem SprengG.

Bitte beachten Sie die Zugangsvoraussetzungen für die Lehrgänge

Gültigkeitsgebiet

Hessen

Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium für Soziales und Integration (AK Internet) am 11.04.2014

Version

Technisch erstellt am 14.04.2014

Technisch geändert am 08.07.2024

Stichwörter

Böllerschützen, Pulverschein, Schießpulver, explosionsgefährliche Stoffe, Nitrozellulosepulver, Vorderladerwaffen, Böllerpulver, Sprengstoffschein, Sportschütze, Jäger, Böllerschießen), Laden, Wiederladen, Schwarzpulver, Läden, Vorderladerlehrgang, Böllerlehrgang, Patronenhülsen, Brauchtum, Schießen, Explosionsgefährliche Stoffe

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

Technisch erstellt am 07.06.2017

Technisch geändert am 09.06.2017

Englisch

Sprache: en

Sprachbezeichnung nativ: English

Technisch erstellt am 07.07.2021

Technisch geändert am 26.11.2019