Unbedenklichkeitsbescheinigung nach 1. Sprengstoffverordnung Ausstellung für nichtgewerblichen Umgang

    Unbedenklichkeitsbescheinigung nach 1. Sprengstoffverordnung beantragen (nichtgewerblich)

    Beschreibung

    Wer Umgang mit explosionsgefährlichen Stoffen (Schwarzpulver, Nitrocellulosepulver) haben möchte und/ oder diese erwerben möchte, benötigt eine Erlaubnis nach §27 Sprengstoffgesetz (SprengG). Um eine solche Erlaubnis erwerben zu können, müssen Sie im Vorfeld einen Lehrgang zur Vermittlung der Fachkunde für den nichtgewerblichen Umgang und Verkehr mit explosionsgefährlichen Stoffen besuchen. Für die Zulassung zu diesem Fachkundelehrgang benötigen Sie eine Unbedenklichkeitsbescheinigung. Die Unbedenklichkeitsbescheinigung erhalten Sie auf Antrag.

    Online-Dienst

    Dienstleisterportal Hessen

    ID: L100001_356446182

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    Vertrauensniveau

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    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Zuständigkeit

    Zuständig sind die Ordnungsämter der Landkreise und Kreisfreien Städte.

    Sie können das Verfahren auch elektronisch über den Einheitlichen Ansprechpartner abwickeln.

    Ansprechpartner

    Main-Taunus-Kreis - Amt für öffentliche Sicherheit und Ordnung

    Adresse

    Hausanschrift

    Am Kreishaus 1-5

    65719 Hofheim am Taunus

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Montag
    vormittags: 08:00 - 12:00 Uhr
    nachmittags: nach Vereinbarung

    Dienstag
    vormittags: 08:00 - 12:00 Uhr
    nachmittags: 13:30 - 16:30 Uhr*

    Mittwoch
    vormittags: 08:00 - 12:00 Uhr
    nachmittags: nach Vereinbarung

    Donnerstag
    vormittags: nach Vereinbarung
    nachmittags: 13:30 - 17:30 Uhr*

    Freitag
    vormittags: 08:00 - 12:00 Uhr

    * Besondere Öffnungszeiten - Bereich Allgemeine und Humanitäre Aufenthaltsrechte

    Dienstag 13:30 – 16:30 Uhr

    Donnerstag 13:30 -17:30 Uhr

    nur mit Terminvereinbarungen über die (Telefon-)Rufnummer 115 (ohne Vorwahl) oder

    online unter:

    https://onlinetermin.mtk.org/qmaticwebbooking/#/preselect/branch/6e2377dedb49f2593139afc7f9e12abcb813995ff7e7ae3a86278d40749d266d

    Kontakt

    Internet

    Formulare

    Sprengstoffgesetz § 27 SprengG Erteilung einer Erlaubnis (Anlage zum Antrag)
    Unbedenklichkeitsbescheinigung nach § 34 Abs. 2 der Ersten Verordnung zum Sprengstoffgesetz (Antrag auf Ausstellung)
    Sprengstoffgesetz § 27 SprengG Erteilung einer Erlaubnis (Antrag)

    Version

    Technisch geändert am 03.09.2024

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    erforderliche Unterlagen

    • Personalausweis / Reisepass,
    • Lehrgangsbescheinigung,
    • Bedürfnisbescheinigung (für Vorderladerschützen oder Wiederlader),
    • Mitgliedsbescheinigung (Böllerschützen)
    • gültiger Jagdschein (Jäger)

    Voraussetzungen

    • körperliche Eignung
    • Vollendung des 21. Lebensjahres (Ausnahme möglich)
    • Zuverlässigkeit

    Rechtsgrundlage(n)

    Fristen

    Der Antrag ist rechtzeitig, spätestens 8 Wochen vor der beabsichtigten Teilnahme an einem Lehrgang, zu stellen.

    Kosten

    Die Erteilung einer Unbedenklichkeitsbescheinigung ist kostenpflichtig. Die Gebühren bestimmen sich nach der Verwaltungskostenordnung für den Geschäftsbereich des Hessischen Ministeriums für Soziales und Integration (VwKost-HSM). Die Kosten bewegen sich zwischen 30,00 - 250,00 Euro.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Die Bescheinigung wird erteilt bei Vorliegen der Zuverlässigkeit und persönlichen Eignung zur Teilnahme an Lehrgängen nach dem SprengG.

    Bitte beachten Sie die Zugangsvoraussetzungen für die Lehrgänge

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium für Soziales und Integration (AK Internet) am 11.04.2014

    Version

    Technisch geändert am 08.07.2024

    Stichwörter

    Böllerschützen, Jäger, Sportschütze, Nitrozellulosepulver, Schießpulver, Explosionsgefährliche Stoffe, Sprengstoffschein, Wiederladen, Vorderladerlehrgang, Patronenhülsen, Laden, Läden, Böllerpulver, Pulverschein, Schießen, Vorderladerwaffen, Brauchtum, explosionsgefährliche Stoffe, Böllerschießen), Schwarzpulver, Böllerlehrgang

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de