Geburtsurkunde; Ausstellung
Wenn Sie einen Nachweis über Ihre Geburt benötigen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen eine Geburtsurkunde beantragen.
Beschreibung
Die Geburtsurkunde beweist die Geburt eines Menschen, Ort und Tag seiner Geburt, seine Vor- und Familiennamen sowie die Angaben zu den Eltern.
Sie können sich auf der Grundlage des im zuständigen Standesamt geführten Geburtenregisters eine Geburtsurkunde ausstellen lassen.
Eine Geburtsurkunde kann insbesondere zur Verwendung im Ausland auch auf einem mehrsprachigen Formular ausgestellt werden (Internationale Geburtsurkunde nach dem Übereinkommen vom 8. September 1976 über die Ausstellung mehrsprachiger Auszüge aus Personenstandsbüchern). Sie können diese in vielen Ländern ohne Übersetzung verwenden.
Sie können sich eine (auch eine internationale) Geburtsurkunde in dem Standesamt ausstellen lassen, das Ihre Geburt beurkundet hat.
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Geburtsurkunde und -bescheinigung
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zuständige Stelle
Bitte wenden Sie sich an das für Ihren Geburtsort zuständige Standesamt.
Zuständigkeit
Bitte wenden Sie sich an das für Ihren Geburtsort zuständige Standesamt.
Ansprechpartner
Standesamt
Aktuelles
Das Standesamt ist im Rathaus die zuständige Stelle für die Führung des Personenstandsregisters und die Er- sowie Ausstellung von Personenstandsurkunden. Die Standesbeamten prüfen außedem die Ehevoraussetzungen, führen Eheschließungen und prüfen die rechtliche Voraussetzung von eingetragenen Lebenspartnerschaften. Sie beurkunden außerdem Vaterschaftserkennungen.
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Mo. 08:00 - 12:30 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr
Di. 07:00 - 12:30 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr
Mi. 08:00 - 12:30 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr
Do. 08:00 - 12:30 Uhr, 14:00 - 18:00 Uhr
Fr. 08:00 - 12:30 Uhr
Kontakt
Telefon: 06185 180010(Peter Heinz, Standesbeamter )
Telefon: 06185 180050(Chiara Marra, Standesbeamtin)
Telefax: 06185 180067
E-Mail: p.heinz@hammersbach.de
E-Mail: c.marra@hammersbach.de
Kontaktperson
Herr Peter Heinz
Frau Chiara Marra
erforderliche Unterlagen
Bei der Antragsstellung müssen Sie einreichen:
- Ihren Personalausweis oder Reisepass (bei schriftlicher Beantragung: beglaubigte Kopie),
- bei Beantragung beziehungsweise Abholung durch einen Vertreter:
- schriftliche Vollmacht der berechtigten Person,
- deren Personalausweis (Original oder beglaubigte Kopie) oder
- Reisepass (Original oder beglaubigte Kopie) und
- den Personalausweis oder Reisepass der bevollmächtigten Person.
- für andere Personen:
- gegebenenfalls einen Nachweis ihres rechtlichen Interesses.
Formulare
- Formulare: nein
- Onlineverfahren möglich: ja
- Schriftform erforderlich: ja
- Persönliches Erscheinen nötig: nein
Voraussetzungen
Anträge können stellen:
- Antragsberechtigte (Mindestalter: 16 Jahre):
- die Person, auf die sich die Geburtsurkunde bezieht
- der Ehegatte oder Lebenspartner (im Sinne des Gesetzes über die Eingetragene Lebenspartnerschaft)
- Vorfahren und Abkömmlinge der betroffenen Person
- Geschwister mit berechtigtem Interesse
Weitere Voraussetzungen:
- Andere Personen, also auch nähere Verwandte wie Tanten und Onkel, erhalten eine Urkunde nur dann, wenn sie ein rechtliches Interesse glaubhaft machen können (zum Beispiel durch ein Schreiben des Nachlassgerichts).
Hinweis:
Personenstandsurkunden enthalten persönliche Daten, daher unterliegt deren Ausstellung datenschutzrechtlichen Beschränkungen
Rechtsgrundlage(n)
Rechtsbehelf
- Antrag auf gerichtliche Entscheidung bei dem für das Standesamt zuständigen Amtsgericht, § 49 Abs. 1 PStG.
Verfahrensablauf
Sie müssen den Antrag auf eine Geburtsurkunde bei Ihrem zuständigen Standesamt stellen.
Persönliche Antragstellung:
- Suchen Sie das Standesamt auf, das für Ihren Geburtsort zuständig ist.
- Sie müssen zur Legitimation Ihren Personalausweis oder Reisepass vorlegen.
- Die Gebühr zahlen Sie in der Regel bei der Beantragung im Standesamt.
- Außer Ihnen selbst darf auch eine Person Ihres Vertrauens die Urkunde für Sie bestellen und abholen. Dazu muss die Person vorlegen:
- eine schriftliche Vollmacht von Ihnen,
- Ihren Personalausweis oder Reisepass (Original oder beglaubigte Kopie)
- den Personalausweis oder Reisepass der bevollmächtigten Person.
Beantragung per Post oder Fax:
- Richten Sie ein formloses Schreiben an das zuständige Standesamt mit der Bitte, Ihnen eine Geburtsurkunde auszufertigen.
- Ihr Schreiben sollte folgende Angaben enthalten
- Name, Vorname
- Geburtsdatum und -ort
- Name, Vorname der Eltern
- wenn bekannt: Standesamt und Beurkundungsnummer
- Legen Sie dem Schreiben eine beglaubigte Kopie Ihres Personalausweises oder Reisepasses bei.
- Mit Zusendung der Urkunde per Post erhalten Sie einen Gebührenbescheid.
Je nach Angebot der Stadt oder Gemeinde können Sie den Antrag auch elektronisch über die Internetseite des Standesamtes stellen.
Fristen
Es sind keine Fristen zu beachten.
Bearbeitungsdauer
- für die Bearbeitung des Antrags: in der Regel 2 bis 10 Tage
Kosten
Geburtsurkunde / beglaubigter Ausdruck aus dem Geburtenregister: 12,00 Euro (bei gleichzeitiger Bestellung jedes weitere Exemplar je 6,00 Euro), sofern die Gemeinde durch Satzung keine abweichende Gebühr festgesetzt hat."
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium des Innern und für Sport am 20.10.2022
Stichwörter
Geburt, Vater, Geburtstag, Geburtsanzeige, Geburtsbeurkundung, Kindesanmeldung, Abstammungsurkunde, Nachwuchs, internationale Geburtsurkunde, Kind, Sohn, Standesamtsangelegenheiten, Eltern, Standesamt, Tochter, Ausstellung, Entbindung, Geburtsurkunde international, Standesamtsangelegenheit, Urkunde, Geburtsanmeldung, Bescheinigung Geburt, Mutter, Anmeldung, Klapperstorch, Frühgeburt