Geburtsurkunde Ausstellung

    Geburtsurkunde; Ausstellung

    Wenn Sie einen Nachweis über Ihre Geburt benötigen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen eine Geburtsurkunde beantragen.

    Beschreibung

    Die Geburtsurkunde beweist die Geburt eines Menschen, Ort und Tag seiner Geburt, seine Vor- und Familiennamen sowie die Angaben zu den Eltern.

    Sie können sich auf der Grundlage des im zuständigen Standesamt geführten Geburtenregisters eine Geburtsurkunde ausstellen lassen.

    Eine Geburtsurkunde kann insbesondere zur Verwendung im Ausland auch auf einem mehrsprachigen Formular ausgestellt werden (Internationale Geburtsurkunde nach dem Übereinkommen vom 8. September 1976 über die Ausstellung mehrsprachiger Auszüge aus Personenstandsbüchern). Sie können diese in vielen Ländern ohne Übersetzung verwenden.

    Sie können sich eine (auch eine internationale) Geburtsurkunde in dem Standesamt ausstellen lassen, das Ihre Geburt beurkundet hat.

    Hinweise für Darmstadt: Urkunden (Personenstand)

    Sie benötigen neue Personenstandsurkunden?

    Sie möchten Auskünfte aus Personenstandseinträgen erfragen?

    Das Standesamt Darmstadt stellt Ihnen Urkunden der in Darmstadt eingetretenen Personenstandsfälle aus. Auch Urkunden der früher eigenständigen Ortsteile Arheilgen, Bessungen, Eberstadt und Wixhausen sind hier erhältlich.

    Folgende Urkunden können Sie bei der Urkundenabteilung erhalten: 

    • Geburtsurkunden/Geburtenregister (wenn Sie in Darmstadt geboren sind) der vergangenen 110 Jahre
    • Eheurkunden/Eheregister (wenn Sie in Darmstadt geheiratet haben) der vergangenen 80 Jahre
    • Sterbeurkunden/Sterberegister (wenn der Sterbeort in der Gemarkung Darmstadt liegt) der vergangenen 30 Jahre
    • Lebenspartnerschaftsurkunden/Lebenspartnerschaftsregister (wenn die Lebenspartnerschaft in Darmstadt begründet wurde) aus dem Lebenspartnerschaftsregister ab 2001 (Einführung der Lebenspartnerschaften)

    Alle oben genannten Dokumente können wir auf Wunsch auch als beglaubigte Abschrift aus dem jeweiligen Register oder auf internationalem (mehrsprachigem) Vordruck ausstellen. Die Lebenspartnerschaftsurkunde kann nicht auf internationalem (mehrsprachigem) Vordruck ausgestellt werden.

    Alle Urkunden die älteren Jahrgangs sind können bis einschließlich 1876 als archivsrechtlich beglaubigte Kopie ausgestellt werden.

    Aufgrund gesetzlicher und verordnungsrechtlicher Änderungen ist es nicht möglich, eine beglaubigte Abschrift von dem als Heiratseintrag beim Standesamt fortgeführten Familienbuch in Form einer Personenstandsurkunde auszustellen.

    Es besteht aber die Möglichkeit, eine amtlich beglaubigte Abschrift (einfache öffentliche Urkunde) von dem als Heiratseintrag beim Standesamt fortgeführten Familienbuch zu erhalten. Hierfür entsteht eine Gebühr von 12,-- EUR. Ob ein Amt/Behörde eine einfache öffentliche Urkunde als ausreichenden Nachweis der Ehe-/Vorehedaten akzeptiert, erfragen Sie bitte vor Ihrer Bestellung direkt bei der entsprechenden Behörde. Ansonsten erstellen wir Ihnen zum Preis von 12,-- Euro eine Heiratsurkunde.

    Online-Dienst

    Geburtsurkunde / Geburtenregister

    ID: L100001_409389179

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Sie benötigen einen Online-Ausweis mit zugehöriger PIN, um diesen Online-Dienst zu nutzen (Vertrauensniveau hoch).

    weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    zuständige Stelle

    Bitte wenden Sie sich an das für Ihren Geburtsort zuständige Standesamt.

    Zuständigkeit

    Bitte wenden Sie sich an das für Ihren Geburtsort zuständige Standesamt.

    Ansprechpartner

    Wissenschaftsstadt Darmstadt - Standesamt

    Adresse

    Hausanschrift

    Marktplatz 8

    64283 Darmstadt

    (-)

    Öffnungszeiten

    Eine persönliche Vorsprache ist nur mit einem vorab vereinbartem Termin möglich.  vormittagsnachmittags Montag   08:00 - 11:30              - Dienstag   08:00 - 11:30              - Mittwoch   08:00 - 11:30    14:00 - 17:30 Donnerstag   08:00 - 11:30              - Freitag - geschlossen (nur Trauungen geöffnet)   Außerhalb der Öffnungszeiten ist das Standesamt telefonisch unter der 115 oder per E-Mail standesamt@darmstadt.de wie folgt erreichbar: Montag bis Freitag 8:00 Uhr bis 12:00 Uhr Montag, Dienstag und Donnerstag 13:00 Uhr bis 15:00 Uhr Mittwoch 14:00 Uhr bis 17:30 Uhr

    Kontakt

    Version

    Technisch geändert am 13.09.2024

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    erforderliche Unterlagen

    Bei der Antragsstellung müssen Sie einreichen:

    • Ihren Personalausweis oder Reisepass (bei schriftlicher Beantragung: beglaubigte Kopie),
    • bei Beantragung beziehungsweise Abholung durch einen Vertreter:
      • schriftliche Vollmacht der berechtigten Person,
      • deren Personalausweis (Original oder beglaubigte Kopie) oder
      • Reisepass (Original oder beglaubigte Kopie) und
      • den Personalausweis oder Reisepass der bevollmächtigten Person.
    • für andere Personen:
      • gegebenenfalls einen Nachweis ihres rechtlichen Interesses.

    Hinweise für Darmstadt: Urkunden (Personenstand)

    Zur Urkundenbestellung und bei Abholung muss immer ein gültiges Ausweisdokument vorgelegt werden.

    Die Abholung kann auch mit Vollmacht erfolgen. In diesem Fall ist neben der formlosen Vollmacht,  eine Kopie oder das Original Ausweisdokument des Vollmachtgebers und des Bevollmächtigten mitzubringen.

    Formulare

    • Formulare: nein
    • Onlineverfahren möglich: ja
    • Schriftform erforderlich: ja
    • Persönliches Erscheinen nötig: nein

    Voraussetzungen

    Anträge können stellen:

    • Antragsberechtigte (Mindestalter: 16 Jahre):
      • die Person, auf die sich die Geburtsurkunde bezieht
      • der Ehegatte oder Lebenspartner (im Sinne des Gesetzes über die Eingetragene Lebenspartnerschaft)
      • Vorfahren und Abkömmlinge der betroffenen Person
      • Geschwister mit berechtigtem Interesse

    Weitere Voraussetzungen:

    • Andere Personen, also auch nähere Verwandte wie Tanten und Onkel, erhalten eine Urkunde nur dann, wenn sie ein rechtliches Interesse glaubhaft machen können (zum Beispiel durch ein Schreiben des Nachlassgerichts).

    Hinweis:
    Personenstandsurkunden enthalten persönliche Daten, daher unterliegt deren Ausstellung datenschutzrechtlichen Beschränkungen

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    • Antrag auf gerichtliche Entscheidung bei dem für das Standesamt zuständigen Amtsgericht, § 49 Abs. 1 PStG.

    Verfahrensablauf

    Sie müssen den Antrag auf eine Geburtsurkunde bei Ihrem zuständigen Standesamt stellen.


     Persönliche Antragstellung:

    • Suchen Sie das Standesamt auf, das für Ihren Geburtsort zuständig ist.
    • Sie müssen zur Legitimation Ihren Personalausweis oder Reisepass vorlegen.
    • Die Gebühr zahlen Sie in der Regel bei der Beantragung im Standesamt.
    • Außer Ihnen selbst darf auch eine Person Ihres Vertrauens die Urkunde für Sie bestellen und abholen. Dazu muss die Person vorlegen:
      • eine schriftliche Vollmacht von Ihnen,
      • Ihren Personalausweis oder Reisepass (Original oder beglaubigte Kopie)
      • den Personalausweis oder Reisepass der bevollmächtigten Person.

    Beantragung per Post oder Fax:

    • Richten Sie ein formloses Schreiben an das zuständige Standesamt mit der Bitte, Ihnen eine Geburtsurkunde auszufertigen.
    • Ihr Schreiben sollte folgende Angaben enthalten
      • Name, Vorname
      • Geburtsdatum und -ort
      • Name, Vorname der Eltern
      • wenn bekannt: Standesamt und Beurkundungsnummer
    • Legen Sie dem Schreiben eine beglaubigte Kopie Ihres Personalausweises oder Reisepasses bei.
    • Mit Zusendung der Urkunde per Post erhalten Sie einen Gebührenbescheid.

    Je nach Angebot der Stadt oder Gemeinde können Sie den Antrag auch elektronisch über die Internetseite des Standesamtes stellen.

    Fristen

    Es sind keine Fristen zu beachten.

    Bearbeitungsdauer

    • für die Bearbeitung des Antrags: in der Regel 2 bis 10 Tage

    Kosten

    Geburtsurkunde / beglaubigter Ausdruck aus dem Geburtenregister: 12,00 Euro (bei gleichzeitiger Bestellung jedes weitere Exemplar je 6,00 Euro), sofern die Gemeinde durch Satzung keine abweichende Gebühr festgesetzt hat."

    Hinweise für Darmstadt: Urkunden (Personenstand)

    • Geburtsurkunde: 12,00 € für die 1. Urkunde; 6,00 € für jede Weitere
    • Sterbeurkunde:   12,00 € für die 1. Urkunde; 6,00 € für jede Weitere
    • Eheurkunde:        12,00 € für die 1. Urkunde; 6,00 € für jede Weitere
    • Lebenspartner-
      schaftsurkunde:  12,00 € für die 1. Urkunde; 6,00 € für jede Weitere

    Bitte beachten Sie, dass die reduzierten Preise nur für gleichzeitig bestellte Mehrausfertigungen gelten.

    Näheres zu den Gebühren des Standesamtes entnehmen Sie bitte dem Auszug aus den Gebühren des Standesamtes

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium des Innern und für Sport am 20.10.2022

    Version

    Technisch geändert am 08.07.2024

    Stichwörter

    Geburt, Vater, Geburtstag, Geburtsanzeige, Geburtsbeurkundung, Kindesanmeldung, Abstammungsurkunde, Nachwuchs, internationale Geburtsurkunde, Kind, Sohn, Standesamtsangelegenheiten, Eltern, Standesamt, Tochter, Ausstellung, Entbindung, Geburtsurkunde international, Standesamtsangelegenheit, Urkunde, Geburtsanmeldung, Bescheinigung Geburt, Mutter, Anmeldung, Klapperstorch, Frühgeburt

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de