Befreiung von der Hundesteuer beantragen
Eine Befreiung von der Hundesteuer ist immer dann möglich, wenn Sie die notwendigen Voraussetzungen erfüllen. Weitere Informationen erhalten Sie in der für Sie zuständigen Gemeinde.
Beschreibung
Wenn Sie wegen Ihrer Behinderung auf einen Hund angewiesen sind, sind Sie in der Regel von der Hundesteuer befreit. Allerdings sind die Voraussetzungen in jeder Gemeinde unterschiedlich. Eine Befreiung oder Ermäßigung ist häufig davon abhängig, ob der behinderte Mensch auf die Begleitung eines Hundes angewiesen ist, weil er beispielsweise blind oder taub ist.
In den meisten hessischen Gemeinden wird zurzeit – entsprechend der Mustersatzungen des Hessischen Städtetags und des Hessischen Städte- und Gemeindebundes – eine Steuerbefreiung gewährt. Diese gilt für Blindenführhunde sowie für "Hunde, die ausgebildet sind, ausschließlich zum Schutze und der Therapie von Personen im Sinne des Schwerbehindertenrechts zu dienen", zum Teil aber auch nur für Blindenführhunde.
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Zuständigkeit
die Stadt-/Gemeindeverwaltung des Wohnsitzes, an dem der Hund gehalten wird
Ansprechpartner
Stadt Hessisch Lichtenau - Fachbereich 2 - Finanzen
Beschreibung
Hauptaufgaben des Fachbereichs 2 - Finanzen - sind die Haushaltsplanung, die Erhebung der Steuern, Gebühren und Beiträge, die Buchhaltung für die Gesamtverwaltung, die Aufstellung der Jahresabschlüsse sowie Aufnahme und Verwaltung der Kredite der Stadt. Dem Fachbereich 2 ist darüber hinaus der Fachdienst Stadtkasse zugeordnet, der für die rechtzeitige Zahlung der Verbindlichkeiten der Stadt, den Zahlungsverkehr und Vollstreckungsaufgaben zuständig ist.
Die allgemeine Information zur Umsetzung der datenschutzrechtlichen Vorgaben der Artikel 12 bis 14 der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) bei der
Festsetzung und Erhebung von Gemeindesteuern sowie Wasser-, Abwasser- und Niederschlagsgebühren können Sie hier herunterladen:
Informationsschreiben zur DSGVO
Adresse
Postanschrift
Landgrafenstraße 52
37235 Hessisch Lichtenau
Öffnungszeiten
Montag - Donnerstag: 8.30 bis 12.00 Uhr und 14.00 bis 15.30 Uhr, Freitag: 8.30 bis 12.00 Uhr
Kontakt
Kontaktperson
Frau C. Nickel (Gebühren Wasser/Abwasser)
Frau U. Sauber
Postanschrift
Landgrafenstraße 52
37235 Hessisch Lichtenau
E-Mail: u.sauber@hessisch-lichtenau.de
Telefon Festnetz: 05602 807-158
Formulare
An-/Abmeldung Hund, Veränderungen - PDF
Stadt Hessisch Lichtenau - Bürgerbüro
Adresse
Postanschrift
Landgrafenstraße 43 a
37235 Hessisch Lichtenau
Öffnungszeiten
Ohne Terminvereinbarung:
Montag:
08:00-13:00 Uhr
14:00-18:00 Uhr
Nach vorheriger Terminvereinbarung:
Dienstag:
08:00-13:00 Uhr
14:00-16:00 Uhr
Mittwoch:
08:00-13:30 Uhr
Donnerstag:
Kontakt
Kontaktperson
Frau T. Burgheim
Postanschrift
Landgrafenstraße 43 a
37235 Hessisch Lichtenau
Telefon Festnetz: 05602 807-100
E-Mail: t.burgheim@hessisch-lichtenau.de
Frau M. Schweiger
Postanschrift
Landgrafenstraße 43 a
37235 Hessisch Lichtenau
E-Mail: m.schweiger@hessisch-lichtenau.de
Telefon Festnetz: 05602 807-100
Frau K. Freitag
Postanschrift
Landgrafenstraße 43a
37235 Hessisch Lichtenau
E-Mail: k.freitag@hessisch-lichtenau.de
Telefon Festnetz: 05602 807-100
erforderliche Unterlagen
- Kopie des Schwerbehindertenausweises
- bei gewerblicher Hundehaltung, zusätzlich: Handelsregisterauszug des Betriebes
Rechtsgrundlage(n)
Gesetz über kommunale Abgaben (KAG) in Verbindung mit der jeweiligen Satzung der Gemeinde
Verfahrensablauf
Der Antrag kann schriftlich oder mündlich gestellt werden. Wenn vorhanden, können entsprechende Antragsformulare verwendet werden.
Kosten
Es fallen keine Kosten beziehungsweise Gebühren an.
Bemerkungen
siehe auch
- Hundesteuer - Hund anmelden(Leistungsbeschreibung im Hessen-Finder)
- Hundesteuer - Hund abmelden(Leistungsbeschreibung im Hessen-Finder)
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium des Innern und für Sport   am 31.03.2020
Stichwörter
Gemeindesteuern, Hundeabmeldung, Hundesteuer, Hunde anmelden, Hundeanmeldung, Hunde, Hundehaltung, kommunale Steuern, Hund Anmeldung, Hunde abmelden, Hund