Befreiung von der Hundesteuer beantragen
Eine Befreiung von der Hundesteuer ist immer dann möglich, wenn Sie die notwendigen Voraussetzungen erfüllen. Weitere Informationen erhalten Sie in der für Sie zuständigen Gemeinde.
Beschreibung
Wenn Sie wegen Ihrer Behinderung auf einen Hund angewiesen sind, sind Sie in der Regel von der Hundesteuer befreit. Allerdings sind die Voraussetzungen in jeder Gemeinde unterschiedlich. Eine Befreiung oder Ermäßigung ist häufig davon abhängig, ob der behinderte Mensch auf die Begleitung eines Hundes angewiesen ist, weil er beispielsweise blind oder taub ist.
In den meisten hessischen Gemeinden wird zurzeit – entsprechend der Mustersatzungen des Hessischen Städtetags und des Hessischen Städte- und Gemeindebundes – eine Steuerbefreiung gewährt. Diese gilt für Blindenführhunde sowie für "Hunde, die ausgebildet sind, ausschließlich zum Schutze und der Therapie von Personen im Sinne des Schwerbehindertenrechts zu dienen", zum Teil aber auch nur für Blindenführhunde.
Hinweise für Waldeck: Anmeldung eines Hundes
Das Halten eines Hundes unterliegt grundsätzlich der Steuerpflicht.
Alle im Stadtgebiet gehaltenen Hunde über drei Monate müssen bei der Stadtverwaltung angezeigt werden. An- und Abmeldungen von Hunden sowie die Ausgabe von Hundesteuermarken erfolgen im Ordnungsamt.
Die Veranlagung der Hundesteuer erfolgt im Steueramt durch Erstellung eines Abgabenbescheides. Die Forderungen sind zu den in dem Bescheid angegebenen Fälligkeitsterminen auf eines der Konten der Stadtkasse Waldeck zu zahlen. Sollten Sie am Bankeinzugsverfahren teilnehmen, werden die Beträge zum Fälligkeitstermin von Ihrem Konto abgebucht.
Unter der Rubrik Sonstiges können Sie ein Formular ausfüllen, das Sie online durch den Anmeldevorgang führt. Ein persönlicher Besuch unserer Verwaltung ist nicht mehr notwendig.
Das Halten eines Hundes unterliegt grundsätzlich der Steuerpflicht.
Alle im Stadtgebiet gehaltenen Hunde über drei Monate müssen bei der Stadtverwaltung angezeigt werden. An- und Abmeldungen von Hunden sowie die Ausgabe von Hundesteuermarken erfolgen im Ordnungsamt.
Die Veranlagung der Hundesteuer erfolgt im Steueramt durch Erstellung eines Abgabenbescheides. Die Forderungen sind zu den in dem Bescheid angegebenen Fälligkeitsterminen auf eines der Konten der Stadtkasse Waldeck zu zahlen. Sollten Sie am Bankeinzugsverfahren teilnehmen, werden die Beträge zum Fälligkeitstermin von Ihrem Konto abgebucht.
Unter der Rubrik Sonstiges können Sie ein Formular ausfüllen, das Sie online durch den Anmeldevorgang führt. Ein persönlicher Besuch unserer Verwaltung ist nicht mehr notwendig.
Online-Dienst
OZG - Anmeldung eines Hundes
Online erledigen
Vertrauensniveau
Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).
weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten
Zuständigkeit
die Stadt-/Gemeindeverwaltung des Wohnsitzes, an dem der Hund gehalten wird
Ansprechpartner
Waldeck, Stadt - Ordnungsamt
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
von 07:00 bis 12:00 Uhr
und 13:00 bis 15:00 Uhr
Dienstag:
von 07:00 bis 12:00 Uhr
und 13:00 bis 15:00 Uhr
Mittwoch:
von 07:00 bis 12:00 Uhr
Donnerstag:
von 07:00 bis 12:00 Uhr
und 13:00 bis 18:00 Uhr
Freitag:
von 07:00 bis 12:00 Uhr
Kontakt
Internet
Formulare
Bankeinzugsermächtigung
erforderliche Unterlagen
- Kopie des Schwerbehindertenausweises
- bei gewerblicher Hundehaltung, zusätzlich: Handelsregisterauszug des Betriebes
Rechtsgrundlage(n)
Gesetz über kommunale Abgaben (KAG) in Verbindung mit der jeweiligen Satzung der Gemeinde
Verfahrensablauf
Der Antrag kann schriftlich oder mündlich gestellt werden. Wenn vorhanden, können entsprechende Antragsformulare verwendet werden.
Kosten
Es fallen keine Kosten beziehungsweise Gebühren an.
Hinweise für Waldeck: Anmeldung eines Hundes
für den 1. Hund 60,00 €
für den 2. Hund 90,00 €
für den 3. und jeden weiteren Hund 120,00 €
für den 1. Hund 60,00 €
für den 2. Hund 90,00 €
für den 3. und jeden weiteren Hund 120,00 €
Bemerkungen
siehe auch
- Hundesteuer - Hund anmelden(Leistungsbeschreibung im Hessen-Finder)
- Hundesteuer - Hund abmelden(Leistungsbeschreibung im Hessen-Finder)
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium des Innern und für Sport   am 31.03.2020
Stichwörter
Gemeindesteuern, Hundeabmeldung, Hundesteuer, Hunde anmelden, Hundeanmeldung, Hunde, Hundehaltung, kommunale Steuern, Hund Anmeldung, Hunde abmelden, Hund