Hundesteuer Befreiung
    99102013010000

    Befreiung von der Hundesteuer beantragen

    Eine Befreiung von der Hundesteuer ist immer dann möglich, wenn Sie die notwendigen Voraussetzungen erfüllen. Weitere Informationen erhalten Sie in der für Sie zuständigen Gemeinde.

    Beschreibung

    Wenn Sie wegen Ihrer Behinderung auf einen Hund angewiesen sind, sind Sie in der Regel von der Hundesteuer befreit. Allerdings sind die Voraussetzungen in jeder Gemeinde unterschiedlich. Eine Befreiung oder Ermäßigung ist häufig davon abhängig, ob der behinderte Mensch auf die Begleitung eines Hundes angewiesen ist, weil er beispielsweise blind oder taub ist.

    In den meisten hessischen Gemeinden wird zurzeit – entsprechend der Mustersatzungen des Hessischen Städtetags und des Hessischen Städte- und Gemeindebundes – eine Steuerbefreiung gewährt. Diese gilt für Blindenführhunde sowie für "Hunde, die ausgebildet sind, ausschließlich zum Schutze und der Therapie von Personen im Sinne des Schwerbehindertenrechts zu dienen", zum Teil aber auch nur für Blindenführhunde.

    Online-Dienst

    Anmeldung Hund

    ID: L100001_416808130

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

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    Version

    Technisch erstellt am 08.01.2025

    Technisch geändert am 27.10.2025

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 14.05.2025

    Zuständigkeit

    die Stadt-/Gemeindeverwaltung des Wohnsitzes, an dem der Hund gehalten wird

    Ansprechpartner

    Stadt Rotenburg a. d. Fulda - Abt. 1 - Finanzen & Wahlen

    Adresse

    Hausanschrift

    Marktplatz 14 - 15

    36199 Rotenburg a. d. Fulda

    Kontakt speichern

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Öffnungszeiten der Verwaltung bzw. nach Vereinbarung.

    Kontakt

    Kontaktperson

    Formulare

    Hundesteuermarke (Ersatzmarke)
    Über den Internetlink werden Sie zur Plattform "Civento" weitergeleitet. Eine Registrierung ist hier nicht erforderlich. Nach Ausfüllen und Absenden des Onlineformulars erhalten Sie auf dem Postweg die erforderliche Ersatzmarke. In diesem Onlineprozess ist eine Bezahlfunktion integriert. Alternativ können Sie auch schriftlich, mündlich oder in persönlicher Vorsprache die Ersatzmarke in unserem Steueramt anfordern.

    Version

    Technisch geändert am 17.07.2025

    Sprachversion

    de

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • Kopie des Schwerbehindertenausweises
    • bei gewerblicher Hundehaltung, zusätzlich: Handelsregisterauszug des Betriebes

    Handlungsgrundlage(n)

    Gesetz über kommunale Abgaben (KAG) in Verbindung mit der jeweiligen Satzung der Gemeinde

    Hinweise für Rotenburg a. d. Fulda: Spezielle Hinweise für Stadt Rotenburg a. d. Fulda

    Verfahrensablauf

    Der Antrag kann schriftlich oder mündlich gestellt werden. Wenn vorhanden, können entsprechende Antragsformulare verwendet werden.

    Kosten

    Es fallen keine Kosten beziehungsweise Gebühren an.

    Bemerkungen

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium des Innern und für Sport am 31.03.2020

    Version

    Technisch erstellt am 20.03.2014

    Technisch geändert am 13.05.2025

    Stichwörter

    Hundeabmeldung, Hunde abmelden, Hundehaltung, Hund, Hund Anmeldung, Hundeanmeldung, Hunde, Hundesteuer, kommunale Steuern, Gemeindesteuern, Hunde anmelden

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 14.05.2025

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ:

    English

    Technisch erstellt am 07.07.2021

    Technisch geändert am 26.11.2019