Befreiung von der Hundesteuer beantragen
Eine Befreiung von der Hundesteuer ist immer dann möglich, wenn Sie die notwendigen Voraussetzungen erfüllen. Weitere Informationen erhalten Sie in der für Sie zuständigen Gemeinde.
Beschreibung
Wenn Sie wegen Ihrer Behinderung auf einen Hund angewiesen sind, sind Sie in der Regel von der Hundesteuer befreit. Allerdings sind die Voraussetzungen in jeder Gemeinde unterschiedlich. Eine Befreiung oder Ermäßigung ist häufig davon abhängig, ob der behinderte Mensch auf die Begleitung eines Hundes angewiesen ist, weil er beispielsweise blind oder taub ist.
In den meisten hessischen Gemeinden wird zurzeit – entsprechend der Mustersatzungen des Hessischen Städtetags und des Hessischen Städte- und Gemeindebundes – eine Steuerbefreiung gewährt. Diese gilt für Blindenführhunde sowie für "Hunde, die ausgebildet sind, ausschließlich zum Schutze und der Therapie von Personen im Sinne des Schwerbehindertenrechts zu dienen", zum Teil aber auch nur für Blindenführhunde.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
die Stadt-/Gemeindeverwaltung des Wohnsitzes, an dem der Hund gehalten wird
Ansprechpartner
Steuerangelegenheiten
Beschreibung
Für die Abrechnung der Abfall- und Straßenreinigungsgebühren ist seit 01.01.2017 der Städteservice Raunheim Rüsselsheim AöR zuständig.
Weitere Informationen
Internetseite des Städteservice
Rechtsbehelf:
Gegen jeden Bescheid kann innerhalb eines Monats nach seiner Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch kann beim Magistrat der Stadt Rüsselsheim, Marktplatz 4, 65428 Rüsselsheim am Main, eingelegt werden.
Datenschutz:
Hinweise zur Verarbeitung personenbezogener Daten finden Sie hier.
Zahlungsabwicklung:
Die Zahlungsabwicklung (Einzahlung, Rückzahlung, Abbuchung, Mahnung, Vollstreckung der Steuern und Gebühren) obliegt der Stadtkasse. Bitte zahlen Sie bargeldlos. Am einfachsten ist es für Sie, uns ein SEPA-Lastschriftmandat für Ihre Abgaben zu erteilen. Formulare hierfür können Sie bei der Stadtkasse anfordern: Telefon 06142 83-2398.
Formular SEPA-Lastschriftmandat
Für Fragen der Lohn- und Einkommenssteuer, Grunderwerbssteuer, Umsatzsteuer wenden Sie sich bitte an das Finanzamt Groß-Gerau, Europaring 11-13, Postfach 1262, 64502 Groß-Gerau; Telefon 06152 992401.
Weitere Informationen
Adresse
Hausanschrift
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Montag 08:00 - 12:00 Uhr
Dienstag 08:00 - 12:00 Uhr
Mittwoch 08:00 - 12:00 Uhr
Donnerstag 08:00 - 12:00 Uhr, 16:00 - 18:00 Uhr
Freitag 08:00 - 12:00 Uhr
Kontakt
Kontaktperson
Grundbesitzabgaben/ Hundesteuer-Team
erforderliche Unterlagen
- Kopie des Schwerbehindertenausweises
- bei gewerblicher Hundehaltung, zusätzlich: Handelsregisterauszug des Betriebes
Rechtsgrundlage(n)
Gesetz über kommunale Abgaben (KAG) in Verbindung mit der jeweiligen Satzung der Gemeinde
Verfahrensablauf
Der Antrag kann schriftlich oder mündlich gestellt werden. Wenn vorhanden, können entsprechende Antragsformulare verwendet werden.
Kosten
Es fallen keine Kosten beziehungsweise Gebühren an.
Bemerkungen
siehe auch
- Hundesteuer - Hund anmelden(Leistungsbeschreibung im Hessen-Finder)
- Hundesteuer - Hund abmelden(Leistungsbeschreibung im Hessen-Finder)
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium des Innern und für Sport   am 31.03.2020
Stichwörter
Hundehaltung, Hund Anmeldung, kommunale Steuern, Hundeabmeldung, Gemeindesteuern, Hunde anmelden, Hundesteuer, Hundeanmeldung, Hunde, Hund, Hunde abmelden