Hundesteuer Befreiung

    Befreiung von der Hundesteuer beantragen

    Eine Befreiung von der Hundesteuer ist immer dann möglich, wenn Sie die notwendigen Voraussetzungen erfüllen. Weitere Informationen erhalten Sie in der für Sie zuständigen Gemeinde.

    Beschreibung

    Wenn Sie wegen Ihrer Behinderung auf einen Hund angewiesen sind, sind Sie in der Regel von der Hundesteuer befreit. Allerdings sind die Voraussetzungen in jeder Gemeinde unterschiedlich. Eine Befreiung oder Ermäßigung ist häufig davon abhängig, ob der behinderte Mensch auf die Begleitung eines Hundes angewiesen ist, weil er beispielsweise blind oder taub ist.

    In den meisten hessischen Gemeinden wird zurzeit - entsprechend der Mustersatzungen des Hessischen Städtetags und des Hessischen Städte- und Gemeindebundes - eine Steuerbefreiung gewährt. Diese gilt für Blindenführhunde sowie für "Hunde, die ausgebildet sind, ausschließlich zum Schutze und der Therapie von Personen im Sinne des Schwerbehindertenrechts zu dienen", zum Teil aber auch nur für Blindenführhunde.

    Hinweise für Offenbach am Main: Befreiung von der Hundesteuer beantragen (IES:Offenbach am Main, St.)

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    die Stadt-/Gemeindeverwaltung des Wohnsitzes, an dem der Hund gehalten wird

    Ansprechpartner

    Stadt Offenbach - Kämmerei, Kasse und Steuern

    Aktuelles

    Beschreibung

    Das Amt Kämmerei, Kasse und Steuern führt keine 
    offenen Sprechstunden mehr durch. Wir bitten Sie, Ihre 
    Anliegen entweder telefonisch, per E-Mail an die 
    entsprechende Abteilung oder per Briefpost vorzubringen.

    Die Vollstreckungsstelle ist aufgrund des großen Anfrageaufkommens
    aktuell telefonisch nur von 08:00 – 10:00 Uhr erreichbar.
    Bitte wenden Sie sich mit Ihrer Anfrage gerne per Mail 
    an Vollstreckung@offenbach.de.

    Alle anderen Sachgebiete sind telefonisch von Montag bis Freitag 
    in der Zeit von 08:00 – 12:00 Uhr zu erreichen.

    Kämmerei:
    - Haushaltswesen
    - Controlling
    - Steuerverpflichtungen der Stadt
    - Kapital- und Schuldenverwaltung
    - Versicherungen
    - Beteiligungen

    Stadtkasse:
    - Abwicklung des Zahlungsverkehrs
    - Buchführung
    - Unbedenklichkeitsbescheinigung für Steuerrückstände
    - Vollstreckung (Ratenzahlung, Stundung)

    Kommunale Steuern:
    - Festsetzung von kommunalen Abgaben
      (Gewerbesteuer, Grundsteuer, Hundesteuer,
      Spielapparatesteuer, Zweitwohnungssteuer)

    Ihren zuständigen Ansprechpartner samt Kontaktmöglichkeiten 
    finden Sie unter dem Bereich DIENSTLEISTUNGEN.

    Adresse

    Hausanschrift

    Berliner Straße 100

    63065 Offenbach am Main

    (Tiefgarage Haus der Wirtschaft, Tiefgarage Rathaus, Berliner Straße 112 - 116; Tiefgarage Sheraton Hotel, Berliner Straße 111)

    Kein Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Tiefgarage Haus der Wirtschaft, Tiefgarage Rathaus, Berliner Straße 112 - 116; Tiefgarage Sheraton Hotel, Berliner Straße 111
    Postanschrift

    63061 Offenbach am Main

    Öffnungszeiten

    Die Vollstreckungsstelle ist aufgrund des großen 
    Anfrageaufkommens aktuell telefonisch nur von 

    Montag – Freitag
    08:00 – 10:00 Uhr erreichbar.

    Bitte wenden Sie sich mit Ihrer Anfrage gerne per Mail 
    an Vollstreckung@offenbach.de.

    Die Abteilungen Stadtkasse und 
    Kommunale Steuern sind telefonisch
     

    Montag – Freitag
    08:00 Uhr – 12:00 Uhr  

    oder per E-Mail für die Themenbereiche: 

    Vollstreckung:
    Vollstreckung@offenbach.de

    Stadtkasse:
    finanzbuchhaltung@offenbach.de & zahlungsabwicklung@offenbach.de

    Kommunale Steuern:
    kassensteueramt@offenbach.de

    für Sie erreichbar.

    Sprechzeiten nur mit Terminvereinbarung. 

    Die Abteilungen Zentrale Finanzwirtschaft und Finanzdienstleistungen, Beteiligungsmanagement

    Öffnungszeiten: nur nach Vereinbarung

    Internet

    Weitere Informationen

    Rollstuhlgerechter Zugang: Ja Aufzug vorhanden: Ja Behindertenparkplätze sind auf der Berliner Straße neben der Zufahrt zur Tiefgarage Rathaus/Haus der Wirtschaft vorhanden

    Version

    Technisch geändert am 06.06.2024

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    erforderliche Unterlagen

    • Kopie des Schwerbehindertenausweises
    • bei gewerblicher Hundehaltung, zusätzlich: Handelsregisterauszug des Betriebes

    Rechtsgrundlage(n)

    Gesetz über kommunale Abgaben (KAG) in Verbindung mit der jeweiligen Satzung der Gemeinde

    Verfahrensablauf

    Der Antrag kann schriftlich oder mündlich gestellt werden. Wenn vorhanden, können entsprechende Antragsformulare verwendet werden.

    Kosten

    Es fallen keine Kosten beziehungsweise Gebühren an.

    Bemerkungen

    siehe auch

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium des Innern und für Sport am 31.03.2020

    Version

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Stichwörter

    Hundeabmeldung, Hunde, Hunde anmelden, Gemeindesteuern, Hund, kommunale Steuern, Hundesteuer, Hunde abmelden, Hundeanmeldung, Hund Anmeldung, Hundehaltung

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English