Hundesteuer - Hund abmelden
Eine Abmeldung der Hundehaltung ist immer dann notwendig, wenn Sie die Haltung des Hundes in Ihrer Wohnsitzgemeinde aufgeben. Weitere Informationen erhalten Sie über die Ortssuche der für Sie zuständigen Gemeinde.
Beschreibung
Sie müssen Ihren Hund bei Ihrer Gemeindeverwaltung abmelden, wenn
- Sie Ihren Hauptwohnsitz in eine andere Gemeinde verlegen oder wenn
- Sie keinen Hund mehr haben.
Online-Dienst
Abmeldung eines Hundes
Beschreibung
Online erledigen
Vertrauensniveau
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weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten
Zuständigkeit
die Gemeinde-/Stadtverwaltung des bisherigen Wohnsitzes
Ansprechpartner
Gemeindeverwaltung Lohfelden - Steuern (2.1.2)
Adresse
Postanschrift
Dr.-Walter-Lübcke-Platz 1
34253 Lohfelden
Kontakt
erforderliche Unterlagen
- Hundesteuermarke
- bei persönlicher Abmeldung: Personalausweis oder Meldebestätigung
Hinweis: Erkundigen Sie sich bitte bei Ihrer Gemeinde.
Hinweise für Lohfelden: Spezielle Hinweise für Gemeindeverwaltung Lohfelden
- Hundesteuermarke
- wenn der Hund abgegeben wurde ist der Name und die Anschrift des neuen Halters anzugeben (Übergabe- oder Kaufvertrag wäre auch möglich).
- Ist der Hund verstorben, legen Sie bitte eine Bescheinigung des Tierarztes bei.
Hinweis:
Bei Umzug in eine andere Gemeinde oder Stadt wird der Hund nicht automatisch mit umgemeldet. Bitte teilen Sie uns Ihre neue Anschrift mit, sodass wir den Hund bei uns abmelden können.
- Hundesteuermarke
- wenn der Hund abgegeben wurde ist der Name und die Anschrift des neuen Halters anzugeben (Übergabe- oder Kaufvertrag wäre auch möglich).
- Ist der Hund verstorben, legen Sie bitte eine Bescheinigung des Tierarztes bei.
Hinweis:
Bei Umzug in eine andere Gemeinde oder Stadt wird der Hund nicht automatisch mit umgemeldet. Bitte teilen Sie uns Ihre neue Anschrift mit, sodass wir den Hund bei uns abmelden können.
Rechtsgrundlage(n)
Gesetz über kommunale Abgaben (KAG) in Verbindung mit der jeweiligen Satzung Ihrer Gemeinde
Hinweise für Lohfelden: Spezielle Hinweise für Gemeindeverwaltung Lohfelden
Verfahrensablauf
Sie können in der Regel Ihren Hund persönlich durch Vorsprache oder schriftlich abmelden.
Für die Abmeldung können Sie in der Regel das Formular "Hundesteuer-Abmeldung" verwenden. Dieses Formular bekommen Sie bei Ihrer Gemeinde oder es steht auf deren Internetseite zum Download bereit.
Hinweis: Erkundigen Sie sich bitte bei Ihrer Gemeinde.
Hinweise für Lohfelden: Spezielle Hinweise für Gemeindeverwaltung Lohfelden
Die Abmeldung ist persönlich, schriftlich, telefonisch, per Fax oder per E-Mail möglich.
Die Abmeldung ist persönlich, schriftlich, telefonisch, per Fax oder per E-Mail möglich.
Fristen
Die Abmeldung ist in der örtlichen Hundesteuersatzung geregelt und muss in der Regel innerhalb eines Monats erfolgen.
Hinweise für Lohfelden: Spezielle Hinweise für Gemeindeverwaltung Lohfelden
Das Endet der Hundehaltung ist der Gemeinde Lohfelden innerhalb von zwei Wochen anzuzeigen.
Das Endet der Hundehaltung ist der Gemeinde Lohfelden innerhalb von zwei Wochen anzuzeigen.
Kosten
In der Regel: keine
Hinweis: Haben Sie Ihre Hundesteuer schon bezahlt, so bekommen Sie diese möglicherweise zurück.
Hinweise (Besonderheiten)
Sie müssen die Hundesteuermarke bei der Abmeldung abgeben.
Bemerkungen
Siehe auch
- Hundesteuer - Hund anmelden(Leistungsbeschreibung im Hessen-Finder)
- Befreiung von der Hundesteuer beantragen(Leistungsbeschreibung im Hessen-Finder)
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium des Innern und für Sport am 07.07.2023
Stichwörter
Hundeabmeldung, Hunde abmelden, Hund Anmeldung, Hunde anmelden, kommunale Steuern, Gemeindesteuern