Hundesteuer Abmeldung

    Hundesteuer - Hund abmelden

    Eine Abmeldung der Hundehaltung ist immer dann notwendig, wenn Sie die Haltung des Hundes in Ihrer Wohnsitzgemeinde aufgeben. Weitere Informationen erhalten Sie über die Ortssuche der für Sie zuständigen Gemeinde.

    Beschreibung

    Sie müssen Ihren Hund bei Ihrer Gemeindeverwaltung abmelden, wenn

    • Sie Ihren Hauptwohnsitz in eine andere Gemeinde verlegen oder wenn
    • Sie keinen Hund mehr haben.

    Online-Dienst

    Abmeldung eines Hundes

    ID: L100001_401785068

    Beschreibung

    Hier können Sie einen Hund in Lohfelden abmelden.

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Sie benötigen einen Benutzernamen und Passwort, um diesen Online-Dienst zu nutzen (Vertrauensniveau Basisregistrierung).

    weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

    Version

    Technisch erstellt am 28.03.2024

    Technisch geändert am 29.04.2025

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 09.06.2017

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021

    Technisch geändert am 26.11.2019

    Zuständigkeit

    die Gemeinde-/Stadtverwaltung des bisherigen Wohnsitzes

    Ansprechpartner

    Gemeindeverwaltung Lohfelden - Steuern (2.1.2)

    Adresse

    Hausanschrift

    Dr.-Walter-Lübcke-Platz 1

    34253 Lohfelden

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Kontakt

    Telefon: +49 561 51102-2031

    Telefax: +49 561 51102-5031

    E-Mail: gemeinde@lohfelden.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 05.05.2025

    Sprachversion

    de

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • Hundesteuermarke
    • bei persönlicher Abmeldung: Personalausweis oder Meldebestätigung

    Hinweis: Erkundigen Sie sich bitte bei Ihrer Gemeinde.

    Hinweise für Lohfelden: Spezielle Hinweise für Gemeindeverwaltung Lohfelden

    • Hundesteuermarke
    • wenn der Hund abgegeben wurde ist der Name und die Anschrift des neuen Halters anzugeben (Übergabe- oder Kaufvertrag wäre auch möglich).
    • Ist der Hund verstorben, legen Sie bitte eine Bescheinigung des Tierarztes bei.

    Hinweis:
    Bei Umzug in eine andere Gemeinde oder Stadt wird der Hund nicht automatisch mit umgemeldet. Bitte teilen Sie uns Ihre neue Anschrift mit, sodass wir den Hund bei uns abmelden können.

    • Hundesteuermarke
    • wenn der Hund abgegeben wurde ist der Name und die Anschrift des neuen Halters anzugeben (Übergabe- oder Kaufvertrag wäre auch möglich).
    • Ist der Hund verstorben, legen Sie bitte eine Bescheinigung des Tierarztes bei.

    Hinweis:
    Bei Umzug in eine andere Gemeinde oder Stadt wird der Hund nicht automatisch mit umgemeldet. Bitte teilen Sie uns Ihre neue Anschrift mit, sodass wir den Hund bei uns abmelden können.

    Handlungsgrundlage(n)

    Gesetz über kommunale Abgaben (KAG) in Verbindung mit der jeweiligen Satzung Ihrer Gemeinde

    Verfahrensablauf

    Sie können in der Regel Ihren Hund persönlich durch Vorsprache oder schriftlich abmelden.

    Für die Abmeldung können Sie in der Regel das Formular "Hundesteuer-Abmeldung" verwenden. Dieses Formular bekommen Sie bei Ihrer Gemeinde oder es steht auf deren Internetseite zum Download bereit.

    Hinweis: Erkundigen Sie sich bitte bei Ihrer Gemeinde.

    Hinweise für Lohfelden: Spezielle Hinweise für Gemeindeverwaltung Lohfelden

    Die Abmeldung ist persönlich, schriftlich, telefonisch, per Fax oder per E-Mail möglich.

    Die Abmeldung ist persönlich, schriftlich, telefonisch, per Fax oder per E-Mail möglich.

    Fristen

    Die Abmeldung ist in der örtlichen Hundesteuersatzung geregelt und muss in der Regel innerhalb eines Monats erfolgen.

    Hinweise für Lohfelden: Spezielle Hinweise für Gemeindeverwaltung Lohfelden

    Das Endet der Hundehaltung ist der Gemeinde Lohfelden innerhalb von zwei Wochen anzuzeigen.

    Das Endet der Hundehaltung ist der Gemeinde Lohfelden innerhalb von zwei Wochen anzuzeigen.

    Kosten

    In der Regel: keine

    Hinweis: Haben Sie Ihre Hundesteuer schon bezahlt, so bekommen Sie diese möglicherweise zurück.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Sie müssen die Hundesteuermarke bei der Abmeldung abgeben.

    Bemerkungen

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium des Innern und für Sport am 07.07.2023

    Version

    Technisch erstellt am 20.03.2014

    Technisch geändert am 21.03.2025

    Stichwörter

    Hundeabmeldung, Hunde anmelden, Hund Anmeldung, Hunde abmelden, Gemeindesteuern, kommunale Steuern

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 09.06.2017

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021

    Technisch geändert am 26.11.2019