Hundesteuer Abmeldung
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    Hundesteuer - Hund abmelden

    Eine Abmeldung der Hundehaltung ist immer dann notwendig, wenn Sie die Haltung des Hundes in Ihrer Wohnsitzgemeinde aufgeben. Weitere Informationen erhalten Sie über die Ortssuche der für Sie zuständigen Gemeinde.

    Beschreibung

    Sie müssen Ihren Hund bei Ihrer Gemeindeverwaltung abmelden, wenn

    • Sie Ihren Hauptwohnsitz in eine andere Gemeinde verlegen oder wenn
    • Sie keinen Hund mehr haben.

    Online-Dienst

    Abmeldung eines Hundes

    ID: L100001_401785068

    Beschreibung

    Hier können Sie einen Hund in Lohfelden abmelden.

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Sie benötigen einen Benutzernamen und Passwort, um diesen Online-Dienst zu nutzen (Vertrauensniveau Basisregistrierung).

    weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

    Version

    Technisch erstellt am 28.03.2024
    Technisch geändert am 24.11.2025

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de
    Technisch erstellt am 07.06.2017
    Technisch geändert am 14.05.2025

    Zuständigkeit

    die Gemeinde-/Stadtverwaltung des bisherigen Wohnsitzes

    Ansprechpartner

    Gemeindeverwaltung Lohfelden - Steuern (2.1.2)

    Adresse

    Hausanschrift

    Dr.-Walter-Lübcke-Platz 1
    34253 Lohfelden

    Kontakt speichern

    Aufzug vorhanden
    Ist rollstuhlgerecht

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 561 51102-2031

    Fax: +49 561 51102-5031

    E-Mail: steuernundabgaben@lohfelden.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 25.02.2026

    Sprachversion

    de

    Sprache: de

    Handlungsgrundlage(n)

    Gesetz über kommunale Abgaben (KAG) in Verbindung mit der jeweiligen Satzung Ihrer Gemeinde

    Hinweise für Lohfelden: Spezielle Hinweise für Gemeindeverwaltung Lohfelden

    Verfahrensablauf

    Sie können in der Regel Ihren Hund persönlich durch Vorsprache oder schriftlich abmelden.

    Für die Abmeldung können Sie in der Regel das Formular "Hundesteuer-Abmeldung" verwenden. Dieses Formular bekommen Sie bei Ihrer Gemeinde oder es steht auf deren Internetseite zum Download bereit.

    Hinweis: Erkundigen Sie sich bitte bei Ihrer Gemeinde.

    Hinweise für Lohfelden: Spezielle Hinweise für Gemeindeverwaltung Lohfelden

    Die Abmeldung ist persönlich, schriftlich, telefonisch, per Fax oder per E-Mail möglich.

    Kosten

    In der Regel: keine

    Hinweis: Haben Sie Ihre Hundesteuer schon bezahlt, so bekommen Sie diese möglicherweise zurück.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Sie müssen die Hundesteuermarke bei der Abmeldung abgeben.

    Bemerkungen

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium des Innern und für Sport am 07.07.2023

    Version

    Technisch erstellt am 20.03.2014
    Technisch geändert am 21.03.2025

    Stichwörter

    Hund Anmeldung, Hunde anmelden, Hunde abmelden, kommunale Steuern, Gemeindesteuern, Hundeabmeldung

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de
    Technisch erstellt am 07.06.2017
    Technisch geändert am 14.05.2025

    Englisch

    Sprache: en
    Sprachbezeichnung nativ: English
    Technisch erstellt am 22.10.2025
    Technisch geändert am 26.11.2019