• Münchhausen (Landkreis Marburg-Biedenkopf, Hessen)
Hundesteuer Abmeldung

Hundesteuer - Hund abmelden

Eine Abmeldung der Hundehaltung ist immer dann notwendig, wenn Sie die Haltung des Hundes in Ihrer Wohnsitzgemeinde aufgeben. Weitere Informationen erhalten Sie über die Ortssuche der für Sie zuständigen Gemeinde.

Beschreibung

Sie müssen Ihren Hund bei Ihrer Gemeindeverwaltung abmelden, wenn

  • Sie Ihren Hauptwohnsitz in eine andere Gemeinde verlegen oder wenn
  • Sie keinen Hund mehr haben.

Online-Dienst

Hundesteuerabmeldung

ID: L100001_403093479

Online erledigen

Vertrauensniveau

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Version

Technisch erstellt am 01.05.2024

Technisch geändert am 30.10.2024

Sprache

Deutsch

Sprache: de

Technisch erstellt am 07.06.2017

Technisch geändert am 09.06.2017

Englisch

Sprache: en

Sprachbezeichnung nativ: English

Technisch erstellt am 07.07.2021

Technisch geändert am 26.11.2019

Zuständigkeit

die Gemeinde-/Stadtverwaltung des bisherigen Wohnsitzes

Ansprechpartner

Gemeinde Münchhausen (am Christenberg) - Finanzen

Adresse

Hausanschrift

Marburger Straße 82

35117 Münchhausen

Kein Aufzug vorhanden

Ist rollstuhlgerecht

Öffnungszeiten

Montag: 08.30 bis 12.00 Uhr und 13.00 bis 18.00 Uhr
Dienstag und Donnerstag: 08.30 bis 12.00 Uhr und 13.00 bis 15.00 Uhr
Mittwoch und Freitag: 08.30 bis 12.00 Uhr

Kontakt

Telefon: 06457 9122-400

Telefax: 06457 9122-23

E-Mail: finanzen@gemeinde-muenchhausen.de

Kontaktperson

Internet

Version

Technisch geändert am 11.02.2025

Sprachversion

de-DE

Sprache: de-DE

erforderliche Unterlagen

  • Hundesteuermarke
  • bei persönlicher Abmeldung: Personalausweis oder Meldebestätigung

Hinweis: Erkundigen Sie sich bitte bei Ihrer Gemeinde.

Handlungsgrundlage(n)

Gesetz über kommunale Abgaben (KAG) in Verbindung mit der jeweiligen Satzung Ihrer Gemeinde

Verfahrensablauf

Sie können in der Regel Ihren Hund persönlich durch Vorsprache oder schriftlich abmelden.

Für die Abmeldung können Sie in der Regel das Formular "Hundesteuer-Abmeldung" verwenden. Dieses Formular bekommen Sie bei Ihrer Gemeinde oder es steht auf deren Internetseite zum Download bereit.

Hinweis: Erkundigen Sie sich bitte bei Ihrer Gemeinde.

Fristen

Die Abmeldung ist in der örtlichen Hundesteuersatzung geregelt und muss in der Regel innerhalb eines Monats erfolgen.

Kosten

In der Regel: keine

Hinweis: Haben Sie Ihre Hundesteuer schon bezahlt, so bekommen Sie diese möglicherweise zurück.

Hinweise (Besonderheiten)

Sie müssen die Hundesteuermarke bei der Abmeldung abgeben.

Bemerkungen

Gültigkeitsgebiet

Hessen

Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium des Innern und für Sport am 07.07.2023

Version

Technisch erstellt am 20.03.2014

Technisch geändert am 21.03.2025

Stichwörter

Hunde abmelden, Hundeabmeldung, kommunale Steuern, Hunde anmelden, Gemeindesteuern, Hund Anmeldung

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

Technisch erstellt am 07.06.2017

Technisch geändert am 09.06.2017

Englisch

Sprache: en

Sprachbezeichnung nativ: English

Technisch erstellt am 07.07.2021

Technisch geändert am 26.11.2019