Hundesteuer Abmeldung

    Hundesteuer - Hund abmelden

    Eine Abmeldung der Hundehaltung ist immer dann notwendig, wenn Sie die Haltung des Hundes in Ihrer Wohnsitzgemeinde aufgeben. Weitere Informationen erhalten Sie über die Ortssuche der für Sie zuständigen Gemeinde.

    Beschreibung

    Sie müssen Ihren Hund bei Ihrer Gemeindeverwaltung abmelden, wenn

    • Sie Ihren Hauptwohnsitz in eine andere Gemeinde verlegen oder wenn
    • Sie keinen Hund mehr haben.

    Hinweise für Wetzlar: Hundesteuer - Hund abmelden (IES:Wetzlar)

    Für WETZLAR gilt:

    Die Mitarbeiter des Kassen- und Steueramtes sind für die Feststellung und Erhebung der Hundesteuer zuständig. Die An- oder Abmeldung Ihres Hundes können Sie dort im Stadtbüro bzw. den Stadtteilbüros erledigen. Sie können ihren Hund auch online über unten stehenden Link im Bereich Downloads/Links abmelden oder das unten stehende Formular ausdrucken, ausfüllen und per Post an uns senden. Die Hundesteuer ist eine örtliche Aufwandsteuer und wird entgegen der weitläufigen Meinung nicht erhoben, um die Beseitigung der Hinterlassenschaften zu finanzieren. Grundsätzlich sind alle Hunde, die in Wetzlar gehalten werden, steuerpflichtig.

    Die Steuerpflicht beginnt mit dem 1. Tag des Monats in dem der Hund in einem Haushalt aufgenommen wird. Bei Hunden, die durch Geburt von einer gehaltenen Hündin zuwachsen, beginnt die Steuerpflicht mit dem 1. Tag des Monats, in dem der Welpe 3 Monate alt wird. Die Steuerpflicht endet mit Ablauf des Kalendermonats, in dem die Hundehaltung beendet wird (Tod oder Verkauf des Hundes, Umzug in eine andere Stadt / Gemeinde). Spätestens zwei Wochen nach Tod, Verkauf des Hundes oder überörtlichem Umzug muss eine Abmeldung beim Kassen- und Steueramt erfolgen.

    Die Hundesteuermarke ist der Abmeldung beizufügen. Die Hundesteuermarke wird bei Anmeldung des Hundes/der Hunde ausgehändigt oder mit dem Hundesteuerbescheid zugesandt. Sie ist am Halsband des Hundes zu befestigen und stets zu tragen. Bei Verlust oder Unbrauchbarkeit der Hundesteuermarke wird eine Ersatzmarke gegen eine Gebühr von 5,00 € ausgehändigt. Sie erhalten diese in den Stadtteilbüros, im Stadtbüro oder beim Team Steuern des Kassen- und Steueramtes.

    Für WETZLAR gilt:

    Die Mitarbeiter des Kassen- und Steueramtes sind für die Feststellung und Erhebung der Hundesteuer zuständig. Die An- oder Abmeldung Ihres Hundes können Sie dort im Stadtbüro bzw. den Stadtteilbüros erledigen. Sie können ihren Hund auch online über unten stehenden Link im Bereich Downloads/Links abmelden oder das unten stehende Formular ausdrucken, ausfüllen und per Post an uns senden. Die Hundesteuer ist eine örtliche Aufwandsteuer und wird entgegen der weitläufigen Meinung nicht erhoben, um die Beseitigung der Hinterlassenschaften zu finanzieren. Grundsätzlich sind alle Hunde, die in Wetzlar gehalten werden, steuerpflichtig.

    Die Steuerpflicht beginnt mit dem 1. Tag des Monats in dem der Hund in einem Haushalt aufgenommen wird. Bei Hunden, die durch Geburt von einer gehaltenen Hündin zuwachsen, beginnt die Steuerpflicht mit dem 1. Tag des Monats, in dem der Welpe 3 Monate alt wird. Die Steuerpflicht endet mit Ablauf des Kalendermonats, in dem die Hundehaltung beendet wird (Tod oder Verkauf des Hundes, Umzug in eine andere Stadt / Gemeinde). Spätestens zwei Wochen nach Tod, Verkauf des Hundes oder überörtlichem Umzug muss eine Abmeldung beim Kassen- und Steueramt erfolgen.

    Die Hundesteuermarke ist der Abmeldung beizufügen. Die Hundesteuermarke wird bei Anmeldung des Hundes/der Hunde ausgehändigt oder mit dem Hundesteuerbescheid zugesandt. Sie ist am Halsband des Hundes zu befestigen und stets zu tragen. Bei Verlust oder Unbrauchbarkeit der Hundesteuermarke wird eine Ersatzmarke gegen eine Gebühr von 5,00 € ausgehändigt. Sie erhalten diese in den Stadtteilbüros, im Stadtbüro oder beim Team Steuern des Kassen- und Steueramtes.

    Online-Dienst

    Wetzlar: Hundesteuer: Hund abmelden

    ID: L100001_373684547

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Sie benötigen einen Benutzernamen und Passwort, um diesen Online-Dienst zu nutzen (Vertrauensniveau niedrig).

    weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

    Version

    Technisch erstellt am 15.07.2021 (von: Ohlwein, Kirsten)

    Technisch geändert am 15.07.2021 (von: Ohlwein, Kirsten)

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Zuständigkeit

    die Gemeinde-/Stadtverwaltung des bisherigen Wohnsitzes

    Ansprechpartner

    Stadt Wetzlar - Stadtbüro

    Beschreibung

    Eine Vorsprache ist nur nach vorheriger Terminvereinbarung über www.wetzlar.de/termine möglich.

    Termine werden angeboten in der Zeit von Mo-Do. 8:00 – 16:00 und Fr. 8:00 – 18:00 Uhr

    Folgende Anliegen können am Schnellschalter ohne Termin erledigt werden (hierfür ziehen Sie im Foyer des Rathauses ein Ticket):

    • Abholung Personalausweis oder Reisepass
    • Antrag Führungszeugnis / Gewerbezentralregisterauskunft (auch online beim Bundesamt für Justiz möglich)
    • Meldebescheinigungen / Melderegisterauskünfte (auch online Online-Rathaus möglich)
    • Setzen / Aktivieren Ausweis-PIN

    Dieser Schnellschalter (gilt nur für das Stadtbüro im Rathaus und nicht für die Stadtteilbüros) ist Mo – Fr von 08.00 – 12.00 Uhr und 14.00 – 16.00 Uhr besetzt.

    Das Stadtbüro im Erdgeschoss des Neuen Rathauses stellt Ihnen ein umfangreiches Dienstleistungsangebot der Stadt zentral zur Verfügung und bietet neben kurzen Wegen auch ausgedehnte Öffnungszeiten.

    Die Stadtteilbüros in den Wetzlarer Stadtteilen sind mit dem Stadtbüro organisatorisch verbunden und wickeln neben den stadtteilspezifischen Aufgaben die gleichen Dienstleistungen ab. Diese vorteilhafte Verknüpfung ermöglicht es Ihnen, Ihre Wünsche und Anliegen als Bewohner der Wetzlarer Kernstadt auch in den Stadtteilbüros vorzutragen und umgekehrt.      

    In der Regel werden Ihre Anliegen bei uns abschließend bearbeitet und sind nur mit einer kurzen Wartezeit verbunden.

    Adresse

    Hausanschrift

    Ernst-Leitz-Straße 30

    35578 Wetzlar

    Kein Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Eine Vorsprache ist nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.

    Kontakt

    Internet

    Formulare

    Version

    Technisch geändert am 23.10.2024

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    Stadt Wetzlar - Kassen- und Steueramt

    Beschreibung

    Aufgabenbereiche:

    Kasse

    • Entgegennahme aller Einnahmen
    • Mahnung rückständiger Forderungen
    • Leistung von Zahlungen

    Steuerabteilung

    Festsetzung von:


    Weitere Informationen und unsere Bankverbindung erhalten Sie hier:

    Adresse

    Hausanschrift

    Ernst-Leitz-Straße 30

    35578 Wetzlar

    Kein Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Montag + Dienstag 08:00 - 12:00 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr
    Mittwoch 08:00 - 12:00 Uhr
    Donnerstag 14:00 - 17:00 Uhr
    Freitag 08:00 - 12:00 Uhr

    Termine sind nach Vereinbarung auch außerhalb der Öffnungszeiten möglich.

    Kontakt

    Internet

    Formulare

    Version

    Technisch geändert am 30.09.2024

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    erforderliche Unterlagen

    • Hundesteuermarke
    • bei persönlicher Abmeldung: Personalausweis oder Meldebestätigung

    Hinweis: Erkundigen Sie sich bitte bei Ihrer Gemeinde.

    Hinweise für Wetzlar: Hundesteuer - Hund abmelden (IES:Wetzlar)

    Für WETZLAR gilt:

    • Hundesteuermarke
    • bei persönlicher Abmeldung: Personalausweis oder Meldebestätigung

    Für WETZLAR gilt:

    • Hundesteuermarke
    • bei persönlicher Abmeldung: Personalausweis oder Meldebestätigung

    Rechtsgrundlage(n)

    Gesetz über kommunale Abgaben (KAG) in Verbindung mit der jeweiligen Satzung Ihrer Gemeinde

    Hinweise für Wetzlar: Hundesteuer - Hund abmelden (IES:Wetzlar)

    Hundesteuersatzung, Abgabenordnung

    Hundesteuersatzung, Abgabenordnung

    Verfahrensablauf

    Sie können in der Regel Ihren Hund persönlich durch Vorsprache oder schriftlich abmelden.

    Für die Abmeldung können Sie in der Regel das Formular "Hundesteuer-Abmeldung" verwenden. Dieses Formular bekommen Sie bei Ihrer Gemeinde oder es steht auf deren Internetseite zum Download bereit.

    Hinweis: Erkundigen Sie sich bitte bei Ihrer Gemeinde.

    Fristen

    Die Abmeldung ist in der örtlichen Hundesteuersatzung geregelt und muss in der Regel innerhalb eines Monats erfolgen.

    Kosten

    In der Regel: keine

    Hinweis: Haben Sie Ihre Hundesteuer schon bezahlt, so bekommen Sie diese möglicherweise zurück.

    Hinweise für Wetzlar: Hundesteuer - Hund abmelden (IES:Wetzlar)

    Für WETZLAR gilt:

    Die Hundesteuer ist am 15. August eines Jahres für das gesamte laufende Kalenderjahr fällig und beträgt ab 01.01.2013 jährlich:

    Erster Hund  =  60,00 Euro

    Zweiter Hund  =  84,00 Euro

    Dritter Hund und jeder weitere Hund  =  108,00 Euro

    Gefährliche Hunde  =  360,00 Euro

    Hundesteuerersatzmarke  =  5,00 Euro

    Für WETZLAR gilt:

    Die Hundesteuer ist am 15. August eines Jahres für das gesamte laufende Kalenderjahr fällig und beträgt ab 01.01.2013 jährlich:

    Erster Hund  =  60,00 Euro

    Zweiter Hund  =  84,00 Euro

    Dritter Hund und jeder weitere Hund  =  108,00 Euro

    Gefährliche Hunde  =  360,00 Euro

    Hundesteuerersatzmarke  =  5,00 Euro

    Hinweise (Besonderheiten)

    Sie müssen die Hundesteuermarke bei der Abmeldung abgeben.

    Bemerkungen

    Siehe auch

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium des Innern und für Sport am 07.07.2023

    Version

    Technisch erstellt am 20.03.2014 (von: Sinner, Annemarie)

    Technisch geändert am 08.07.2024 (von: Intern, System)

    Stichwörter

    Hundeabmeldung, Hunde abmelden, Hund Anmeldung, Hunde anmelden, kommunale Steuern, Gemeindesteuern

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 26.11.2019 (von: Administrator)