Hundesteuer - Hund abmelden
Eine Abmeldung der Hundehaltung ist immer dann notwendig, wenn Sie die Haltung des Hundes in Ihrer Wohnsitzgemeinde aufgeben. Weitere Informationen erhalten Sie über die Ortssuche der für Sie zuständigen Gemeinde.
Beschreibung
Sie müssen Ihren Hund bei Ihrer Gemeindeverwaltung abmelden, wenn
- Sie Ihren Hauptwohnsitz in eine andere Gemeinde verlegen oder wenn
- Sie keinen Hund mehr haben.
Hinweise für Wetzlar: Hundesteuer - Hund abmelden (IES:Wetzlar)
Für WETZLAR gilt:
Die Mitarbeiter des Kassen- und Steueramtes sind für die Feststellung und Erhebung der Hundesteuer zuständig. Die An- oder Abmeldung Ihres Hundes können Sie dort im Stadtbüro bzw. den Stadtteilbüros erledigen. Sie können ihren Hund auch online über unten stehenden Link im Bereich Downloads/Links abmelden oder das unten stehende Formular ausdrucken, ausfüllen und per Post an uns senden. Die Hundesteuer ist eine örtliche Aufwandsteuer und wird entgegen der weitläufigen Meinung nicht erhoben, um die Beseitigung der Hinterlassenschaften zu finanzieren. Grundsätzlich sind alle Hunde, die in Wetzlar gehalten werden, steuerpflichtig.
Die Steuerpflicht beginnt mit dem 1. Tag des Monats in dem der Hund in einem Haushalt aufgenommen wird. Bei Hunden, die durch Geburt von einer gehaltenen Hündin zuwachsen, beginnt die Steuerpflicht mit dem 1. Tag des Monats, in dem der Welpe 3 Monate alt wird. Die Steuerpflicht endet mit Ablauf des Kalendermonats, in dem die Hundehaltung beendet wird (Tod oder Verkauf des Hundes, Umzug in eine andere Stadt / Gemeinde). Spätestens zwei Wochen nach Tod, Verkauf des Hundes oder überörtlichem Umzug muss eine Abmeldung beim Kassen- und Steueramt erfolgen.
Die Hundesteuermarke ist der Abmeldung beizufügen. Die Hundesteuermarke wird bei Anmeldung des Hundes/der Hunde ausgehändigt oder mit dem Hundesteuerbescheid zugesandt. Sie ist am Halsband des Hundes zu befestigen und stets zu tragen. Bei Verlust oder Unbrauchbarkeit der Hundesteuermarke wird eine Ersatzmarke gegen eine Gebühr von 5,00 € ausgehändigt. Sie erhalten diese in den Stadtteilbüros, im Stadtbüro oder beim Team Steuern des Kassen- und Steueramtes.
Für WETZLAR gilt:
Die Mitarbeiter des Kassen- und Steueramtes sind für die Feststellung und Erhebung der Hundesteuer zuständig. Die An- oder Abmeldung Ihres Hundes können Sie dort im Stadtbüro bzw. den Stadtteilbüros erledigen. Sie können ihren Hund auch online über unten stehenden Link im Bereich Downloads/Links abmelden oder das unten stehende Formular ausdrucken, ausfüllen und per Post an uns senden. Die Hundesteuer ist eine örtliche Aufwandsteuer und wird entgegen der weitläufigen Meinung nicht erhoben, um die Beseitigung der Hinterlassenschaften zu finanzieren. Grundsätzlich sind alle Hunde, die in Wetzlar gehalten werden, steuerpflichtig.
Die Steuerpflicht beginnt mit dem 1. Tag des Monats in dem der Hund in einem Haushalt aufgenommen wird. Bei Hunden, die durch Geburt von einer gehaltenen Hündin zuwachsen, beginnt die Steuerpflicht mit dem 1. Tag des Monats, in dem der Welpe 3 Monate alt wird. Die Steuerpflicht endet mit Ablauf des Kalendermonats, in dem die Hundehaltung beendet wird (Tod oder Verkauf des Hundes, Umzug in eine andere Stadt / Gemeinde). Spätestens zwei Wochen nach Tod, Verkauf des Hundes oder überörtlichem Umzug muss eine Abmeldung beim Kassen- und Steueramt erfolgen.
Die Hundesteuermarke ist der Abmeldung beizufügen. Die Hundesteuermarke wird bei Anmeldung des Hundes/der Hunde ausgehändigt oder mit dem Hundesteuerbescheid zugesandt. Sie ist am Halsband des Hundes zu befestigen und stets zu tragen. Bei Verlust oder Unbrauchbarkeit der Hundesteuermarke wird eine Ersatzmarke gegen eine Gebühr von 5,00 € ausgehändigt. Sie erhalten diese in den Stadtteilbüros, im Stadtbüro oder beim Team Steuern des Kassen- und Steueramtes.
Online-Dienst
Wetzlar: Hundesteuer: Hund abmelden
Online erledigen
Vertrauensniveau
Sie benötigen einen Benutzernamen und Passwort, um diesen Online-Dienst zu nutzen (Vertrauensniveau niedrig).
weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten
Zuständigkeit
die Gemeinde-/Stadtverwaltung des bisherigen Wohnsitzes
Ansprechpartner
Stadt Wetzlar - Stadtbüro
Beschreibung
Eine Vorsprache ist nur nach vorheriger Terminvereinbarung über www.wetzlar.de/termine möglich.
Termine werden angeboten in der Zeit von Mo-Do. 8:00 – 16:00 und Fr. 8:00 – 18:00 Uhr
Folgende Anliegen können am Schnellschalter ohne Termin erledigt werden (hierfür ziehen Sie im Foyer des Rathauses ein Ticket):
- Abholung Personalausweis oder Reisepass
- Antrag Führungszeugnis / Gewerbezentralregisterauskunft (auch online beim Bundesamt für Justiz möglich)
- Meldebescheinigungen / Melderegisterauskünfte (auch online Online-Rathaus möglich)
- Setzen / Aktivieren Ausweis-PIN
Dieser Schnellschalter (gilt nur für das Stadtbüro im Rathaus und nicht für die Stadtteilbüros) ist Mo – Fr von 08.00 – 12.00 Uhr und 14.00 – 16.00 Uhr besetzt.
Das Stadtbüro im Erdgeschoss des Neuen Rathauses stellt Ihnen ein umfangreiches Dienstleistungsangebot der Stadt zentral zur Verfügung und bietet neben kurzen Wegen auch ausgedehnte Öffnungszeiten.
Die Stadtteilbüros in den Wetzlarer Stadtteilen sind mit dem Stadtbüro organisatorisch verbunden und wickeln neben den stadtteilspezifischen Aufgaben die gleichen Dienstleistungen ab. Diese vorteilhafte Verknüpfung ermöglicht es Ihnen, Ihre Wünsche und Anliegen als Bewohner der Wetzlarer Kernstadt auch in den Stadtteilbüros vorzutragen und umgekehrt.
In der Regel werden Ihre Anliegen bei uns abschließend bearbeitet und sind nur mit einer kurzen Wartezeit verbunden.
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Eine Vorsprache ist nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.
Kontakt
Internet
Formulare
Hundesteuer Befreiung und Ermäßigung (Antrag)
SEPA-Lastschriftmandat.pdf
Hund online abmelden
Stadt Wetzlar - Kassen- und Steueramt
Beschreibung
Aufgabenbereiche:
Kasse
- Entgegennahme aller Einnahmen
- Mahnung rückständiger Forderungen
- Leistung von Zahlungen
Steuerabteilung
Festsetzung von:
- Gewerbesteuer
- Hundesteuer
- Müllabfuhrgebühren (Hausmüll) für den Eigenbetrieb Stadtreinigung
- Straßenreinigungsgebühren für den Eigenbetrieb Stadtreinigung
- Vergnügungssteuer
- Wassergebühren für den Eigenbetrieb Wasserversorgung
- Abwassergebühren
Weitere Informationen und unsere Bankverbindung erhalten Sie hier:
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Montag + Dienstag 08:00 - 12:00 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr
Mittwoch 08:00 - 12:00 Uhr
Donnerstag 14:00 - 17:00 Uhr
Freitag 08:00 - 12:00 Uhr
Termine sind nach Vereinbarung auch außerhalb der Öffnungszeiten möglich.
Kontakt
Internet
Formulare
Hundesteuer An- und Abmeldung
Hund online abmelden
Hundesteuer Befreiung und Ermäßigung (Antrag)
SEPA-Lastschriftmandat.pdf
Stadt Wetzlar - Team Steuern
Aktuelles
Beschreibung
Adresse
Hausanschrift
Internet
Formulare
Hundesteuer An- und Abmeldung
SEPA-Lastschriftmandat.pdf
Hundesteuer Befreiung und Ermäßigung (Antrag)
erforderliche Unterlagen
- Hundesteuermarke
- bei persönlicher Abmeldung: Personalausweis oder Meldebestätigung
Hinweis: Erkundigen Sie sich bitte bei Ihrer Gemeinde.
Hinweise für Wetzlar: Hundesteuer - Hund abmelden (IES:Wetzlar)
Für WETZLAR gilt:
- Hundesteuermarke
- bei persönlicher Abmeldung: Personalausweis oder Meldebestätigung
Für WETZLAR gilt:
- Hundesteuermarke
- bei persönlicher Abmeldung: Personalausweis oder Meldebestätigung
Rechtsgrundlage(n)
Gesetz über kommunale Abgaben (KAG) in Verbindung mit der jeweiligen Satzung Ihrer Gemeinde
Hinweise für Wetzlar: Hundesteuer - Hund abmelden (IES:Wetzlar)
Hundesteuersatzung, Abgabenordnung
Hundesteuersatzung, Abgabenordnung
Verfahrensablauf
Sie können in der Regel Ihren Hund persönlich durch Vorsprache oder schriftlich abmelden.
Für die Abmeldung können Sie in der Regel das Formular "Hundesteuer-Abmeldung" verwenden. Dieses Formular bekommen Sie bei Ihrer Gemeinde oder es steht auf deren Internetseite zum Download bereit.
Hinweis: Erkundigen Sie sich bitte bei Ihrer Gemeinde.
Fristen
Die Abmeldung ist in der örtlichen Hundesteuersatzung geregelt und muss in der Regel innerhalb eines Monats erfolgen.
Kosten
In der Regel: keine
Hinweis: Haben Sie Ihre Hundesteuer schon bezahlt, so bekommen Sie diese möglicherweise zurück.
Hinweise für Wetzlar: Hundesteuer - Hund abmelden (IES:Wetzlar)
Für WETZLAR gilt:
Die Hundesteuer ist am 15. August eines Jahres für das gesamte laufende Kalenderjahr fällig und beträgt ab 01.01.2013 jährlich:
Erster Hund = 60,00 Euro
Zweiter Hund = 84,00 Euro
Dritter Hund und jeder weitere Hund = 108,00 Euro
Gefährliche Hunde = 360,00 Euro
Hundesteuerersatzmarke = 5,00 Euro
Für WETZLAR gilt:
Die Hundesteuer ist am 15. August eines Jahres für das gesamte laufende Kalenderjahr fällig und beträgt ab 01.01.2013 jährlich:
Erster Hund = 60,00 Euro
Zweiter Hund = 84,00 Euro
Dritter Hund und jeder weitere Hund = 108,00 Euro
Gefährliche Hunde = 360,00 Euro
Hundesteuerersatzmarke = 5,00 Euro
Hinweise (Besonderheiten)
Sie müssen die Hundesteuermarke bei der Abmeldung abgeben.
Bemerkungen
Siehe auch
- Hundesteuer - Hund anmelden(Leistungsbeschreibung im Hessen-Finder)
- Befreiung von der Hundesteuer beantragen(Leistungsbeschreibung im Hessen-Finder)
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium des Innern und für Sport am 07.07.2023
Stichwörter
Hundeabmeldung, Hunde abmelden, Hund Anmeldung, Hunde anmelden, kommunale Steuern, Gemeindesteuern