Hundesteuer Abmeldung

    Hundesteuer - Hund abmelden

    Eine Abmeldung der Hundehaltung ist immer dann notwendig, wenn Sie die Haltung des Hundes in Ihrer Wohnsitzgemeinde aufgeben. Weitere Informationen erhalten Sie über die Ortssuche der für Sie zuständigen Gemeinde.

    Beschreibung

    Sie müssen Ihren Hund bei Ihrer Gemeindeverwaltung abmelden, wenn

    • Sie Ihren Hauptwohnsitz in eine andere Gemeinde verlegen oder wenn
    • Sie keinen Hund mehr haben.

    Online-Dienst

    Buseck: Hund abmelden

    ID: L100001_372702731

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Version

    Technisch erstellt am 01.06.2021 (von: Neeb, Alexander)

    Technisch geändert am 09.06.2021 (von: Neeb, Alexander)

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Zuständigkeit

    die Gemeinde-/Stadtverwaltung des bisherigen Wohnsitzes

    Ansprechpartner

    Gemeinde Buseck - Fachdienst Abgaben

    Adresse

    Hausanschrift

    Ernst-Ludwig-Straße 15

    35418 Buseck

    Parkmöglichkeiten

    Behindertenparkplatz: Schlosshof
    Anzahl der Stellplätze: 3
    Gebührenfrei

    Parkplatz: Besucherparkplatz
    Anzahl der Stellplätze: 20
    Gebührenfrei

    Haltestellen

    • Haltestelle: Kulturzentrum
      Linien:
      • Bus: Linie 25

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Montag 08:00 - 12:00 Uhr

    Dienstag 14:00 -16:00 Uhr

    Mittwoch 08:00 - 12:00 Uhr

    Donnerstag 14:00 - 18:00 Uhr

    Freitag 08:00 - 12:00 Uhr

    Hinweis:
    Termine außerhalb der Öffnungszeiten nach Vereinbarung

    Kontakt

    Version

    Technisch geändert am 25.01.2024

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    erforderliche Unterlagen

    • Hundesteuermarke
    • bei persönlicher Abmeldung: Personalausweis oder Meldebestätigung

    Hinweis: Erkundigen Sie sich bitte bei Ihrer Gemeinde.

    Rechtsgrundlage(n)

    Gesetz über kommunale Abgaben (KAG) in Verbindung mit der jeweiligen Satzung Ihrer Gemeinde

    Verfahrensablauf

    Sie können in der Regel Ihren Hund persönlich durch Vorsprache oder schriftlich abmelden.

    Für die Abmeldung können Sie in der Regel das Formular "Hundesteuer-Abmeldung" verwenden. Dieses Formular bekommen Sie bei Ihrer Gemeinde oder es steht auf deren Internetseite zum Download bereit.

    Hinweis: Erkundigen Sie sich bitte bei Ihrer Gemeinde.

    Fristen

    Die Abmeldung ist in der örtlichen Hundesteuersatzung geregelt und muss in der Regel innerhalb eines Monats erfolgen.

    Kosten

    In der Regel: keine

    Hinweis: Haben Sie Ihre Hundesteuer schon bezahlt, so bekommen Sie diese möglicherweise zurück.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Sie müssen die Hundesteuermarke bei der Abmeldung abgeben.

    Bemerkungen

    Siehe auch

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium des Innern und für Sport am 07.07.2023

    Version

    Technisch erstellt am 20.03.2014 (von: Sinner, Annemarie)

    Technisch geändert am 08.07.2024 (von: Intern, System)

    Stichwörter

    Hundeabmeldung, Hunde abmelden, Hund Anmeldung, Hunde anmelden, kommunale Steuern, Gemeindesteuern

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 26.11.2019 (von: Administrator)