Hundesteuer - Hund abmelden
Eine Abmeldung der Hundehaltung ist immer dann notwendig, wenn Sie die Haltung des Hundes in Ihrer Wohnsitzgemeinde aufgeben. Weitere Informationen erhalten Sie über die Ortssuche der für Sie zuständigen Gemeinde.
Beschreibung
Sie müssen Ihren Hund bei Ihrer Gemeindeverwaltung abmelden, wenn
- Sie Ihren Hauptwohnsitz in eine andere Gemeinde verlegen oder wenn
- Sie keinen Hund mehr haben.
Online-Dienst
Abmeldung eines Hundes
Online erledigen
Vertrauensniveau
Sie benötigen einen Benutzernamen und Passwort, um diesen Online-Dienst zu nutzen (Vertrauensniveau niedrig).
weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten
Zuständigkeit
die Gemeinde-/Stadtverwaltung des bisherigen Wohnsitzes
Ansprechpartner
Gemeinde Limeshain - Servicebüro
Adresse
Postanschrift
Am Zentrum 2
63694 Limeshain
Öffnungszeiten
Montag: 8:00 Uhr bis 12:30 Uhr
Dienstag: 8:00 Uhr bis 12:30 Uhr und 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr
Mittwoch: geschlossen
Donnerstag: 8:00 Uhr bis 12:30 Uhr und 14:00 Uhr bis 18:30 Uhr
Freitag: 8:00 Uhr bis 12:30 Uhr
Kontakt
Telefon: +49 6048 96110
Telefon: +49 6048 961121
Telefon: +49 6048 961131
E-Mail: Servicebuero@Limeshain.de
Kontaktperson
Frau Anke Grasmück
Postanschrift
Am Zentrum 2
63694 Limeshain
Fax: +49 6048 961199
Telefon Festnetz: +49 6048 96110
E-Mail: servicebuero@limeshain.de
Frau Eva Lang
Postanschrift
Am Zentrum 2
63694 Limeshain
Fax: +49 6048 961199
Telefon Festnetz: +49 6048 96110
E-Mail: servicebuero@limeshain.de
Formulare
Hundeabmeldung
erforderliche Unterlagen
- Hundesteuermarke
- bei persönlicher Abmeldung: Personalausweis oder Meldebestätigung
Hinweis: Erkundigen Sie sich bitte bei Ihrer Gemeinde.
Rechtsgrundlage(n)
Gesetz über kommunale Abgaben (KAG) in Verbindung mit der jeweiligen Satzung Ihrer Gemeinde
Verfahrensablauf
Sie können in der Regel Ihren Hund persönlich durch Vorsprache oder schriftlich abmelden.
Für die Abmeldung können Sie in der Regel das Formular "Hundesteuer-Abmeldung" verwenden. Dieses Formular bekommen Sie bei Ihrer Gemeinde oder es steht auf deren Internetseite zum Download bereit.
Hinweis: Erkundigen Sie sich bitte bei Ihrer Gemeinde.
Fristen
Die Abmeldung ist in der örtlichen Hundesteuersatzung geregelt und muss in der Regel innerhalb eines Monats erfolgen.
Kosten
In der Regel: keine
Hinweis: Haben Sie Ihre Hundesteuer schon bezahlt, so bekommen Sie diese möglicherweise zurück.
Hinweise (Besonderheiten)
Sie müssen die Hundesteuermarke bei der Abmeldung abgeben.
Bemerkungen
Siehe auch
- Hundesteuer - Hund anmelden(Leistungsbeschreibung im Hessen-Finder)
- Befreiung von der Hundesteuer beantragen(Leistungsbeschreibung im Hessen-Finder)
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium des Innern und für Sport am 07.07.2023
Stichwörter
Hundeabmeldung, Hunde abmelden, Hund Anmeldung, Hunde anmelden, kommunale Steuern, Gemeindesteuern