Hundesteuer - Hund abmelden
Eine Abmeldung der Hundehaltung ist immer dann notwendig, wenn Sie die Haltung des Hundes in Ihrer Wohnsitzgemeinde aufgeben. Weitere Informationen erhalten Sie über die Ortssuche der für Sie zuständigen Gemeinde.
Beschreibung
Sie müssen Ihren Hund bei Ihrer Gemeindeverwaltung abmelden, wenn
- Sie Ihren Hauptwohnsitz in eine andere Gemeinde verlegen oder wenn
- Sie keinen Hund mehr haben.
Hinweise für Eltville am Rhein: Spezielle Hinweise für Stadt Eltville am Rhein
Online-Dienst
Hund online abmelden
Online erledigen
Vertrauensniveau
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Zuständigkeit
die Gemeinde-/Stadtverwaltung des bisherigen Wohnsitzes
Ansprechpartner
Stadt Eltville am Rhein - Kassen- und Steueramt
Adresse
Hausanschrift
(Hausanschrift: Prälat-Werthmann-Straße 12, 65366 Geisenheim)
Gutenbergstraße 13
65343 Eltville am Rhein
Kontakt
Telefon Festnetz: 06722 701182
Telefon Festnetz: 06722 701185
E-Mail: stadtkasse@geisenheim.de
E-Mail: steueramt@geisenheim.de
Kontaktperson
Frau Sabine Fuchs
Frau Maria Hois
Frau Petra Itzstein
Frau Sabine Kilian
Frau Martina Krebs
Frau Claudia Mallmann
Frau Sandra Perabo
Frau Nicole Ruddat
Internet
erforderliche Unterlagen
- Hundesteuermarke
- bei persönlicher Abmeldung: Personalausweis oder Meldebestätigung
Hinweis: Erkundigen Sie sich bitte bei Ihrer Gemeinde.
Handlungsgrundlage(n)
Gesetz über kommunale Abgaben (KAG) in Verbindung mit der jeweiligen Satzung Ihrer Gemeinde
Verfahrensablauf
Sie können in der Regel Ihren Hund persönlich durch Vorsprache oder schriftlich abmelden.
Für die Abmeldung können Sie in der Regel das Formular "Hundesteuer-Abmeldung" verwenden. Dieses Formular bekommen Sie bei Ihrer Gemeinde oder es steht auf deren Internetseite zum Download bereit.
Hinweis: Erkundigen Sie sich bitte bei Ihrer Gemeinde.
Hinweise für Eltville am Rhein: Spezielle Hinweise für Stadt Eltville am Rhein
Sie können Ihren Hund persönlich durch Vorsprache oder schriftlich abmelden.
Für die Abmeldung können Sie das Formular "Online-Formular Abmeldung zur Hundesteuer" verwenden.
Fristen
Die Abmeldung ist in der örtlichen Hundesteuersatzung geregelt und muss in der Regel innerhalb eines Monats erfolgen.
Kosten
In der Regel: keine
Hinweis: Haben Sie Ihre Hundesteuer schon bezahlt, so bekommen Sie diese möglicherweise zurück.
Hinweise (Besonderheiten)
Sie müssen die Hundesteuermarke bei der Abmeldung abgeben.
Bemerkungen
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium des Innern und für Sport am 07.07.2023
Stichwörter
Hundeabmeldung, Hunde anmelden, Gemeindesteuern, kommunale Steuern, Hunde abmelden, Hund Anmeldung