- Rodgau (Landkreis Offenbach, Hessen)
Hundesteuer - Hund abmelden
Eine Abmeldung der Hundehaltung ist immer dann notwendig, wenn Sie die Haltung des Hundes in Ihrer Wohnsitzgemeinde aufgeben. Weitere Informationen erhalten Sie über die Ortssuche der für Sie zuständigen Gemeinde.
Beschreibung
Sie müssen Ihren Hund bei Ihrer Gemeindeverwaltung abmelden, wenn
- Sie Ihren Hauptwohnsitz in eine andere Gemeinde verlegen oder wenn
- Sie keinen Hund mehr haben.
Online-Dienst
Hund abmelden (Hundesteuer)
Online erledigen
Vertrauensniveau
Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).
weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten
Zuständigkeit
die Gemeinde-/Stadtverwaltung des bisherigen Wohnsitzes
Ansprechpartner
Stadt Rodgau - Fachbereich Steuerungsmanagement
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
E-Mail: steuer@rodgau.de
Kontaktperson
Frau Hildebrandt
Frau Lehmberg
Weitere Informationen
Der Fachbereich Steuerungsmanagement umfasst die Gebiete Steuern, Controlling, Beteiligungsmanagement, technisches Controlling, zentrale Förderstelle sowie die Kosten- und Leistungsrechnung.
Aufgaben und Verantwortlichkeiten:
- Fachgebiet Steuern und Abgaben - Grundsteuer, Gewerbesteuer, Hundesteuer, Spielapparatesteuer, Spenden
- Fachgebiet KLR, Controlling (technisches Controlling) und Förderstelle sowie Fachgebiet Beteiligungen sind »interne« Dienstleistungen ohne Außenwirkung
Fachbereich Steuerungsmanagement (Steuern & Controlling)
Adresse
Hausanschrift
Kontaktperson
Frau Hildebrandt
Frau Lehmberg
erforderliche Unterlagen
- Hundesteuermarke
- bei persönlicher Abmeldung: Personalausweis oder Meldebestätigung
Hinweis: Erkundigen Sie sich bitte bei Ihrer Gemeinde.
Handlungsgrundlage(n)
Gesetz über kommunale Abgaben (KAG) in Verbindung mit der jeweiligen Satzung Ihrer Gemeinde
Verfahrensablauf
Sie können in der Regel Ihren Hund persönlich durch Vorsprache oder schriftlich abmelden.
Für die Abmeldung können Sie in der Regel das Formular "Hundesteuer-Abmeldung" verwenden. Dieses Formular bekommen Sie bei Ihrer Gemeinde oder es steht auf deren Internetseite zum Download bereit.
Hinweis: Erkundigen Sie sich bitte bei Ihrer Gemeinde.
Fristen
Die Abmeldung ist in der örtlichen Hundesteuersatzung geregelt und muss in der Regel innerhalb eines Monats erfolgen.
Kosten
In der Regel: keine
Hinweis: Haben Sie Ihre Hundesteuer schon bezahlt, so bekommen Sie diese möglicherweise zurück.
Hinweise (Besonderheiten)
Sie müssen die Hundesteuermarke bei der Abmeldung abgeben.
Bemerkungen
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium des Innern und für Sport am 07.07.2023
Stichwörter
Hunde abmelden, Hundeabmeldung, kommunale Steuern, Hunde anmelden, Gemeindesteuern, Hund Anmeldung