• Rodgau (Landkreis Offenbach, Hessen)
Hundesteuer Abmeldung

Hundesteuer - Hund abmelden

Eine Abmeldung der Hundehaltung ist immer dann notwendig, wenn Sie die Haltung des Hundes in Ihrer Wohnsitzgemeinde aufgeben. Weitere Informationen erhalten Sie über die Ortssuche der für Sie zuständigen Gemeinde.

Beschreibung

Sie müssen Ihren Hund bei Ihrer Gemeindeverwaltung abmelden, wenn

  • Sie Ihren Hauptwohnsitz in eine andere Gemeinde verlegen oder wenn
  • Sie keinen Hund mehr haben.

Online-Dienst

Hund abmelden (Hundesteuer)

ID: L100001_419357606

Online erledigen

Vertrauensniveau

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Version

Technisch erstellt am 20.02.2025

Technisch geändert am 20.02.2025

Sprache

Deutsch

Sprache: de

Technisch erstellt am 07.06.2017

Technisch geändert am 09.06.2017

Englisch

Sprache: en

Sprachbezeichnung nativ: English

Technisch erstellt am 07.07.2021

Technisch geändert am 26.11.2019

Zuständigkeit

die Gemeinde-/Stadtverwaltung des bisherigen Wohnsitzes

Ansprechpartner

Stadt Rodgau - Fachbereich Steuerungsmanagement

Adresse

Hausanschrift

Philipp-Reis-Straße 7

63110 Rodgau

Kontakt

Kontaktperson

Weitere Informationen

Der Fachbereich Steuerungsmanagement umfasst die Gebiete Steuern, Controlling, Beteiligungsmanagement, technisches Controlling, zentrale Förderstelle sowie die Kosten- und Leistungsrechnung. 

Aufgaben und Verantwortlichkeiten:

  • Fachgebiet Steuern und Abgaben - Grundsteuer, Gewerbesteuer, Hundesteuer, Spielapparatesteuer, Spenden
  • Fachgebiet KLR, Controlling (technisches Controlling) und Förderstelle sowie Fachgebiet Beteiligungen sind »interne« Dienstleistungen ohne Außenwirkung

Version

Technisch geändert am 04.03.2025

Sprachversion

de-DE

Sprache: de-DE

Fachbereich Steuerungsmanagement (Steuern & Controlling)

Adresse

Hausanschrift

Hintergasse 15

63110 Rodgau

Kontaktperson

Version

Technisch erstellt am 11.02.2011

Technisch geändert am 25.01.2025

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

Technisch erstellt am 07.06.2017

Technisch geändert am 09.06.2017

erforderliche Unterlagen

  • Hundesteuermarke
  • bei persönlicher Abmeldung: Personalausweis oder Meldebestätigung

Hinweis: Erkundigen Sie sich bitte bei Ihrer Gemeinde.

Handlungsgrundlage(n)

Gesetz über kommunale Abgaben (KAG) in Verbindung mit der jeweiligen Satzung Ihrer Gemeinde

Verfahrensablauf

Sie können in der Regel Ihren Hund persönlich durch Vorsprache oder schriftlich abmelden.

Für die Abmeldung können Sie in der Regel das Formular "Hundesteuer-Abmeldung" verwenden. Dieses Formular bekommen Sie bei Ihrer Gemeinde oder es steht auf deren Internetseite zum Download bereit.

Hinweis: Erkundigen Sie sich bitte bei Ihrer Gemeinde.

Fristen

Die Abmeldung ist in der örtlichen Hundesteuersatzung geregelt und muss in der Regel innerhalb eines Monats erfolgen.

Kosten

In der Regel: keine

Hinweis: Haben Sie Ihre Hundesteuer schon bezahlt, so bekommen Sie diese möglicherweise zurück.

Hinweise (Besonderheiten)

Sie müssen die Hundesteuermarke bei der Abmeldung abgeben.

Bemerkungen

Gültigkeitsgebiet

Hessen

Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium des Innern und für Sport am 07.07.2023

Version

Technisch erstellt am 20.03.2014

Technisch geändert am 21.03.2025

Stichwörter

Hunde abmelden, Hundeabmeldung, kommunale Steuern, Hunde anmelden, Gemeindesteuern, Hund Anmeldung

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

Technisch erstellt am 07.06.2017

Technisch geändert am 09.06.2017

Englisch

Sprache: en

Sprachbezeichnung nativ: English

Technisch erstellt am 07.07.2021

Technisch geändert am 26.11.2019