Hundesteuer Abmeldung
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    Hundesteuer - Hund abmelden

    Eine Abmeldung der Hundehaltung ist immer dann notwendig, wenn Sie die Haltung des Hundes in Ihrer Wohnsitzgemeinde aufgeben. Weitere Informationen erhalten Sie über die Ortssuche der für Sie zuständigen Gemeinde.

    Beschreibung

    Sie müssen Ihren Hund bei Ihrer Gemeindeverwaltung abmelden, wenn

    • Sie Ihren Hauptwohnsitz in eine andere Gemeinde verlegen oder wenn
    • Sie keinen Hund mehr haben.

    Online-Dienst

    Hundesteuer - Abmeldung eines Hundes

    ID: L100001_383854290

    Beschreibung

    Abmeldung eines Hundes

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

    Version

    Technisch erstellt am 13.12.2022
    Technisch geändert am 04.11.2025

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de
    Technisch erstellt am 07.06.2017
    Technisch geändert am 14.05.2025

    Zuständigkeit

    die Gemeinde-/Stadtverwaltung des bisherigen Wohnsitzes

    Ansprechpartner

    Stadt Bad Soden am Taunus - Steueramt

    Adresse

    Hausanschrift

    Königsteiner Staße 73
    65812 Bad Soden am Taunus

    Kontakt speichern

    Öffnungszeiten

    Durch die gleitenden Arbeitszeiten stehen Ihnen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Rathaus montags bis donnerstags von 08:30 Uhr bis 12:00 Uhr sowie 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr und freitags von 08:30 Uhr bis 12:00 Uhr gerne zur Verfügung. 

    Darüber hinaus stehen wir Ihnen selbstverständlich auch außerhalb dieser Zeiträume mit Rat und Tat zur Seite. Bitte vereinbaren Sie hierfür vorab einen Termin. So können wir uns bestmöglichst um Ihre Belange kümmern.

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 06186 208-142

    Fax: 06196 208-151

    E-Mail: steueramt@stadt-bad-soden.de

    Internet

    Stichwörter

    Automatensteuer, Hundesteuer, Steuern, Verwaltungssteuerung

    Version

    Technisch geändert am 20.03.2023

    Sprachversion

    de

    Sprache: de

    Handlungsgrundlage(n)

    Gesetz über kommunale Abgaben (KAG) in Verbindung mit der jeweiligen Satzung Ihrer Gemeinde

    Verfahrensablauf

    Sie können in der Regel Ihren Hund persönlich durch Vorsprache oder schriftlich abmelden.

    Für die Abmeldung können Sie in der Regel das Formular "Hundesteuer-Abmeldung" verwenden. Dieses Formular bekommen Sie bei Ihrer Gemeinde oder es steht auf deren Internetseite zum Download bereit.

    Hinweis: Erkundigen Sie sich bitte bei Ihrer Gemeinde.

    Kosten

    In der Regel: keine

    Hinweis: Haben Sie Ihre Hundesteuer schon bezahlt, so bekommen Sie diese möglicherweise zurück.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Sie müssen die Hundesteuermarke bei der Abmeldung abgeben.

    Bemerkungen

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium des Innern und für Sport am 07.07.2023

    Version

    Technisch erstellt am 20.03.2014
    Technisch geändert am 21.03.2025

    Stichwörter

    Hund Anmeldung, Hunde anmelden, Hunde abmelden, kommunale Steuern, Gemeindesteuern, Hundeabmeldung

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de
    Technisch erstellt am 07.06.2017
    Technisch geändert am 14.05.2025

    Englisch

    Sprache: en
    Sprachbezeichnung nativ: English
    Technisch erstellt am 22.10.2025
    Technisch geändert am 26.11.2019