Hundesteuer Abmeldung
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    Hundesteuer - Hund abmelden

    Eine Abmeldung der Hundehaltung ist immer dann notwendig, wenn Sie die Haltung des Hundes in Ihrer Wohnsitzgemeinde aufgeben. Weitere Informationen erhalten Sie über die Ortssuche der für Sie zuständigen Gemeinde.

    Beschreibung

    Sie müssen Ihren Hund bei Ihrer Gemeindeverwaltung abmelden, wenn

    • Sie Ihren Hauptwohnsitz in eine andere Gemeinde verlegen oder wenn
    • Sie keinen Hund mehr haben.

    Online-Dienst

    Abmeldung eines Hundes

    ID: L100001_378199282

    Beschreibung

    Über diesen Online-Service können Sie einen Hund abmelden, der nicht mehr in Ihrem Haushalt gehalten wird. Hundehaltende Personen sind dazu verpflichtet, ihren Hund nach Beendigung der Haltung abzumelden.

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

    weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

    Version

    Technisch erstellt am 18.03.2022

    Technisch geändert am 29.10.2024

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 09.06.2017

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ:

    English

    Technisch erstellt am 07.07.2021

    Technisch geändert am 26.11.2019

    Zuständigkeit

    die Gemeinde-/Stadtverwaltung des bisherigen Wohnsitzes

    Ansprechpartner

    Stadt Gelnhausen - Steuern und Finanzen

    Beschreibung

    Die Abteilung Steuern und Finanzen umfasst folgende Fachbereiche:

    • Finanzwirtschaftliche Beteiligungen
    • Finanzwirtschaft Stadt
    • Stadtkasse und Vollstreckung
    • Steuern

    Adresse

    Hausanschrift

    (Ehemalige Bürgerschule)

    Obermarkt 24

    63571 Gelnhausen

    Kontakt speichern

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 06051 830-141

    Telefon Festnetz: 06051 830-144

    Fax: 06051 830-143

    E-Mail: steueramt@gelnhausen.de

    Version

    Technisch geändert am 16.04.2025

    Sprachversion

    de

    Sprache: de

    Stadt Gelnhausen - Stadtteilbüro Hailer-Meerholz

    Adresse

    Hausanschrift

    Jahnstraße 7

    63571 Gelnhausen

    Kontakt speichern

    Kein Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Montag bis Freitag 08:30 - 12:30 Uhr
    Dienstag 14:00 - 17:30 Uhr

    Bitte beachten Sie, dass eventuelle temporäre Änderungen an den Öffnungszeiten durch Urlaub, Krankheit, Fortbildung etc. auf der Homepage bekannt gegeben werden.


    Kontakt

    Telefon Festnetz: 06051 6310

    Fax: 06051 968761

    E-Mail: einwohnermeldeamt@gelnhausen.de

    Weitere Informationen

    Im Stadtteilbüro Hailer-Meerholz erhalten die Gelnhäuser Bürgerinnen und Bürger auch Restmüll- und Gartenabfallsäcke sowie Gelbe Säcke und Windelsäcke.

    Version

    Technisch geändert am 23.05.2025

    Sprachversion

    de

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • Hundesteuermarke
    • bei persönlicher Abmeldung: Personalausweis oder Meldebestätigung

    Hinweis: Erkundigen Sie sich bitte bei Ihrer Gemeinde.

    Handlungsgrundlage(n)

    Gesetz über kommunale Abgaben (KAG) in Verbindung mit der jeweiligen Satzung Ihrer Gemeinde

    Verfahrensablauf

    Sie können in der Regel Ihren Hund persönlich durch Vorsprache oder schriftlich abmelden.

    Für die Abmeldung können Sie in der Regel das Formular "Hundesteuer-Abmeldung" verwenden. Dieses Formular bekommen Sie bei Ihrer Gemeinde oder es steht auf deren Internetseite zum Download bereit.

    Hinweis: Erkundigen Sie sich bitte bei Ihrer Gemeinde.

    Fristen

    Die Abmeldung ist in der örtlichen Hundesteuersatzung geregelt und muss in der Regel innerhalb eines Monats erfolgen.

    Kosten

    In der Regel: keine

    Hinweis: Haben Sie Ihre Hundesteuer schon bezahlt, so bekommen Sie diese möglicherweise zurück.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Sie müssen die Hundesteuermarke bei der Abmeldung abgeben.

    Bemerkungen

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium des Innern und für Sport am 07.07.2023

    Version

    Technisch erstellt am 20.03.2014

    Technisch geändert am 21.03.2025

    Stichwörter

    Hundeabmeldung, Hunde anmelden, Hund Anmeldung, Hunde abmelden, Gemeindesteuern, kommunale Steuern

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 09.06.2017

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ:

    English

    Technisch erstellt am 07.07.2021

    Technisch geändert am 26.11.2019