Hundesteuer - Hund abmelden
Eine Abmeldung der Hundehaltung ist immer dann notwendig, wenn Sie die Haltung des Hundes in Ihrer Wohnsitzgemeinde aufgeben. Weitere Informationen erhalten Sie über die Ortssuche der für Sie zuständigen Gemeinde.
Beschreibung
Sie müssen Ihren Hund bei Ihrer Gemeindeverwaltung abmelden, wenn
- Sie Ihren Hauptwohnsitz in eine andere Gemeinde verlegen oder wenn
- Sie keinen Hund mehr haben.
Online-Dienst
Hundsteuer - Abmeldung
Beschreibung
Online erledigen
Vertrauensniveau
Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).
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Zuständigkeit
die Gemeinde-/Stadtverwaltung des bisherigen Wohnsitzes
Ansprechpartner
Gemeinde Lautertal - Service
Adresse
Postanschrift
Nibelungenstr. 280
Postfach
64686 Lautertal (Odenwald)
Öffnungszeiten
Montag bis Dienstag 08:30 - 12:00 Uhr
Dienstag 14:00 - 15:30 Uhr
Donnerstag bis Freitag 08:30 - 12:00 Uhr
Donnerstag 15:00 - 17:30 Uhr
oder nach Vereinbarung
Kontakt
Gemeinde Lautertal - Finanzverwaltung
Adresse
Postanschrift
Nibelungenstraße 280
64686 Lautertal (Odenwald)
Postanschrift
Postfach 1164
64686 Lautertal (Odenwald)
Öffnungszeiten
Montag bis Dienstag 08:30 - 12:00 Uhr
Dienstag 14:00 - 15:30 Uhr
Donnerstag bis Freitag 08:30 - 12:00 Uhr
Donnerstag 15:00 - 17:30 Uhr
oder nach Vereinbarung
Kontakt
Telefon: 06254 307-0
Telefon: 06254 307-43
Telefon: 06254 307-45
Telefax: 06254 307-32
E-Mail: finanzen@lautertal.de
Gemeinde Lautertal - Steueramt
Adresse
Postanschrift
Nibelungenstraße 280
64686 Lautertal (Odenwald)
Postanschrift
Postfach 1164
64686 Lautertal (Odenwald)
Öffnungszeiten
Montag bis Dienstag 08:30 - 12:00 Uhr
Dienstag 14:00 - 15:30 Uhr
Donnerstag bis Freitag 08:30 - 12:00 Uhr
Donnerstag 15:00 - 17:30 Uhr
oder nach Vereinbarung
Kontakt
Telefon: 06254 307-0
Telefon: 06254 307-40
Telefon: 06254 307-48
Telefax: 06254 307-32
E-Mail: steueramt@lautertal.de
erforderliche Unterlagen
- Hundesteuermarke
- bei persönlicher Abmeldung: Personalausweis oder Meldebestätigung
Hinweis: Erkundigen Sie sich bitte bei Ihrer Gemeinde.
Rechtsgrundlage(n)
Gesetz über kommunale Abgaben (KAG) in Verbindung mit der jeweiligen Satzung Ihrer Gemeinde
Verfahrensablauf
Sie können in der Regel Ihren Hund persönlich durch Vorsprache oder schriftlich abmelden.
Für die Abmeldung können Sie in der Regel das Formular "Hundesteuer-Abmeldung" verwenden. Dieses Formular bekommen Sie bei Ihrer Gemeinde oder es steht auf deren Internetseite zum Download bereit.
Hinweis: Erkundigen Sie sich bitte bei Ihrer Gemeinde.
Fristen
Die Abmeldung ist in der örtlichen Hundesteuersatzung geregelt und muss in der Regel innerhalb eines Monats erfolgen.
Kosten
In der Regel: keine
Hinweis: Haben Sie Ihre Hundesteuer schon bezahlt, so bekommen Sie diese möglicherweise zurück.
Hinweise (Besonderheiten)
Sie müssen die Hundesteuermarke bei der Abmeldung abgeben.
Bemerkungen
Siehe auch
- Hundesteuer - Hund anmelden(Leistungsbeschreibung im Hessen-Finder)
- Befreiung von der Hundesteuer beantragen(Leistungsbeschreibung im Hessen-Finder)
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium des Innern und für Sport am 07.07.2023
Stichwörter
Hundeabmeldung, Hunde abmelden, Hund Anmeldung, Hunde anmelden, kommunale Steuern, Gemeindesteuern