Eingliederungshilfe für Kinder und Jugendliche mit seelischer Behinderung oder drohender seelischer Behinderung beantragen
Wenn Ihr Kind eine seelische Behinderung hat oder davon bedroht ist und seine Teilhabe an der Gesellschaft dadurch eingeschränkt ist, können Sie eine Eingliederungshilfe beantragen.
Beschreibung
Einige Kinder und Jugendliche können aufgrund ihrer seelischen Behinderung nicht gleichberechtigt am öffentlichen Leben teilnehmen. Eine seelische Behinderung kann zum Beispiel eine
- Angststörung,
- Depression,
- Psychose,
- Autismus,
- ADHS oder
- eine Essstörung
sein.
Um Kinder und junge Menschen dabei zu unterstützen, ein selbstbestimmtes Leben führen zu können, kann eine Eingliederungshilfe beantragt werden. Diese Eingliederungshilfe richtet sich an Kinder und Jugendliche mit einer seelischen oder einer drohenden seelischen Behinderung.
Anspruchsberechtigte junge Menschen können ab dem vollendeten 15. Lebensjahr einen Antrag selbst stellen. Vor dem vollendeten 15. Lebensjahr stellen ihre gesetzlichen Vertreterinnen und Vertreter einen Antrag in ihrem Namen.
Eingliederungshilfen sind in 4 Gruppen eingeteilt:
- Leistungen zur medizinischen Rehabilitation
- Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben
- Leistungen zur Teilhabe an Bildung und
- Leistungen zur sozialen Teilhabe
Es gibt unterschiedliche Formen von Eingliederungshilfen, wie zum Beispiel
- ambulant, außerhalb stationärer Einrichtungen, beispielsweise eine Schulbegleitung,
- Tageseinrichtungen für Kinder oder andere teilstationäre Einrichtungen,
- Einrichtungen über Tag und Nacht sowie sonstige Wohnformen,
die Unterbringung in einer Vollzeitpflege (bei geeigneten Personen).
Zuständigkeit
Das Jugendamt Ihres Landkreises bzw. Ihrer Kreisfreien Stadt.
Ansprechpartner
50.7 - Eingliederungshilfe und Außendienst
Beschreibung
Aufgabe der Eingliederungshilfe ist es, Leistungsberechtigten eine individuelle Lebensführung zu ermöglichen, die der Würde des Menschen entspricht, und die volle, wirksame und gleichberechtigte Teilhabe am Leben in der Gesellschaft zu fördern. Die Leistung soll sie befähigen, ihre Lebensplanung und -führung möglichst selbstbestimmt und eigenverantwortlich wahrnehmen zu können.
Unsere Zuständigkeit bezieht sich auf den Personenkreis der jungen Menschen bis zur Beendigung der Schulausbildung an einer allgemeinen Schule oder einer Förderschule, längstens bis zur Beendigung der Sekundarstufe II sowie auf Personen, die erstmals nach Erreichen der individuellen Regelaltersgrenze nach § 235 Abs. 2 des Sechsten Buches Sozialgesetzbuch Leistungen der Eingliederungshilfe beantragen möchten.
Es erfolgt Beratung und Prüfung von Leistungsansprüchen bzgl. Menschen mit Behinderungen oder von Behinderung bedrohten Menschen im Sinne des § 99 SGB IX, um ihre Selbstbestimmung und ihre volle, wirksame und gleichberechtigte Teilhabe am Leben in der Gesellschaft zu fördern, Benachteiligungen zu vermeiden oder ihnen entgegenzuwirken.
Der Schwalm-Eder-Kreis arbeitet mit dem überörtlichen Träger der Eingliederungshilfe (dem Landeswohlfahrtsverband Hessen) eng zusammen. Es besteht zwischen dem Schwalm-Eder-Kreis und dem Landeswohlfahrtsverband Hessen eine Kooperationsvereinbarung nach § 5 des Hessischen Ausführungsgesetzes zum SGB IX, die hier einsehbar ist:
- Leistungsarten der Eingliederungshilfe sind insbesondere:
- Hilfen zu einer Schulbildung
- Leistungen zur Sozialen Teilhabe, insbesondere:
- Leistungen für Wohnraum,
- Assistenzleistungen,
- heilpädagogische Leistungen,
- Leistungen zur Betreuung in einer Pflegefamilie,
- Leistungen zum Erwerb und Erhalt praktischer Kenntnisse und Fähigkeiten,
- Leistungen zur Förderung der Verständigung,
- Leistungen zur Mobilität,
- Hilfsmittel,
- Besuchsbeihilfen.
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Kontakt
Telefon Festnetz: 05681 775-5070
Kontaktperson
Herr Michael Kremer
Telefon Festnetz: 05681 775-5070
Frau Birgit Reitz
E-Mail: Birgit.Reitz@schwalm-eder-kreis.de
Telefon Festnetz: 05681 775-5078
Frau Beate Stöhr
Telefon Festnetz: 05681 775-5073
Frau Claudia Tirgovet
E-Mail: claudia.tirgovet@schwalm-eder-kreis.de
Telefon Festnetz: 05681 775-5074
Herr Michael Lukac
Telefon Festnetz: 05681 775-5072
Frau Christina Schade
E-Mail: christina.schade@schwalm-eder-kreis.de
Telefon Festnetz: 05681 775-5077
Herr Johannes Fleischmann
E-Mail: johannes.fleischmann@schwalm-eder-kreis.de
Telefon Festnetz: 05681 775-5075
Frau Jill Grawe
Telefon Festnetz: 05681 775-5071
E-Mail: jill.grawe@schwalm-eder-kreis.de
Voraussetzungen
- Der Anspruch auf Eingliederungshilfe setzt die Feststellung einer bestehenden oder drohenden seelischen Behinderung des Kindes oder Jugendlichen voraus.
- Eine drohende Behinderung liegt vor, wenn die seelische Gesundheit mit hoher Wahrscheinlichkeit länger als sechs Monate von dem für das Lebensalter typischen Zustand abweicht und die Teilhabe am Leben in der Gesellschaft beeinträchtigt ist oder diese Beeinträchtigung zu erwarten ist.
Hinweise für Hessen: Eingliederungshilfe für Kinder und Jugendliche mit seelischer Behinderung oder drohender seelischer Behinderung beantragen
- Der Anspruch auf Eingliederungshilfe setzt die Feststellung einer bestehenden oder drohenden seelischen Behinderung des Kindes oder Jugendlichen voraus.
- Eine drohende Behinderung liegt vor, wenn die seelische Gesundheit mit hoher Wahrscheinlichkeit länger als sechs Monate von dem für das Lebensalter typischen Zustand abweicht und die Teilhabe am Leben in der Gesellschaft beeinträchtigt ist oder diese Beeinträchtigung zu erwarten ist.
Handlungsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Der Antrag auf Gewährung von Eingliederungshilfe nach § 35a SGB VIII ist beim örtlichen Jugendamt zu stellen.
Hinweise (Besonderheiten)
Neben der seelischen Behinderung gibt es noch körperliche und geistige Behinderungen. Auch hierfür kann es Eingliederungshilfen geben. Hierfür können andere Stellen zuständig sein. Fragen Sie bei Ihrem Jugendamt nach, welche Stelle für sie zuständig ist.
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium für Arbeit, Integration, Jugend und Soziales am 19.02.2025
Stichwörter
Soziale Rehabilitation, Jugendliche, Eingliederungshilfe Jugendliche, Junge Menschen, Hilfe zur Erziehung, Kinder, Eingliederungshilfe Kinder, Psychologische Hilfe Jugendliche, Psychologische Hilfe Kinder, Eingliederungshilfe, Seelische Gesundheit, Teilhabe, Beeinträchtigung, Integrationshilfe