Integrations-Hilfe für Schüler mit Behinderung

Kinder mit und ohne Einschränkung gehen gemeinsam in eine Schule.

Infos in Leichter Sprache

Alle jungen Menschen müssen zur Schule gehen.

Manche jungen Menschen haben eine Behinderung.

Zum Beispiel:

Ein Schüler sitzt im Roll-Stuhl.

Der Schüler kann Hilfe bekommen.

Von einer erwachsenen Person.

Die Person begleitet den Schüler in der Schule.

Die Person heißt:

Integrations-Helfer

oder Integrations-Helferin.

Hinweis:

Das ist der Link
zu den Infos in schwerer Sprache.



Schüler und Schülerinnen lernen.

Erklärung zu Integrations-Hilfe

Integration heißt:

Schüler oder Schülerinnen mit Behinderung können ganz normal zur Schule gehen.

Sie können genauso gut lernen wie alle anderen Schüler und Schülerinnen.

Manchmal hilft ihnen ein Integrations-Helfer oder eine Integrations-Helferin im Schul-Alltag.


Das macht ein Integrations-Helfer zum Bespiel:

  • Der Integrations-Helfer hilft auf der Toilette.
  • Der Integrations-Helfer hilft Kleidung anzuziehen.
  • Der Integrations-Helfer hilft beim Schul-Weg.
  • Der Integration-Helfer hilft im Unterricht.
    Zum Beispiel: 
    Bücher tragen 
    und Seiten um-blättern.
  • Der Integrations-Helfer beruhigt das Kind.
    Zum Bespiel:
    Wenn das Kind aggressiv ist.
  • Und der Integrations-Helfer spricht manchmal für das Kind.
    Damit die Lehrer und Lehrerinnen das Kind gut verstehen.

Wichtig:

Der Integrations-Helfer hilft.

Der Integrations-Helfer ist kein Lehrer.


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Im Rathaus ist die Regierung einer Stadt. Dort sind auch viele Ämter. Auch der Bürgermeister oder die Bürgermeisterin hat dort ein Büro.

So bekommt Ihr Kind Integrations-Hilfe

Sie haben ein Kind mit einer Behinderung.

Ihr Kind braucht eine Integrations-Hilfe.

Damit Ihr Kind zur Schule gehen kann.

Dann müssen Sie einen Antrag schreiben.

Der Antrag ist ein Formular. 

Das Formular ist auf einem Zettel.

Gehen Sie für den Antrag in das Sozial-Amt oder in das Jugend-Amt.

Sie müssen dafür einen Termin bei dem Amt machen.


Diese Frau arbeitet auf einem Amt. Bei ihr kann man Sachen beantragen.

So machen Sie einen Termin bei dem Amt:

  • Sie können das Amt anrufen.
  • Oder Sie können dem Amt schreiben.
    Dann gibt das Amt Ihnen einen Termin.

Im Amt arbeiten Menschen.

Diese Menschen können Ihnen bei dem Antrag helfen.


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Die Frau vorn arbeitet auf einem Amt. Die andere Frau beantragt eine Sache bei ihr.

Diese Dokumente brauchen Sie

Sie brauchen den Antrag

Der Antrag ist ein Formular.

Das Formular bekommen Sie

  • bei dem Ort von Ihrer Jugend-Hilfe.
  • oder bei dem Ort von Ihrer Eingliederungs-Hilfe.

Sie können den Antrag auch selbst schreiben.

Dann ist der Antrag ein Text von Ihnen.

In Ihrem Antrag schreiben Sie allen wichtigen Infos an das Amt.

Die Menschen von dem Amt können Ihnen bei dem Antrag helfen.


Diese Frau hat Medizin studiert. Zu ihr geht man, wenn man krank ist.

Sie brauchen ein Dokument vom Arzt

Das Dokument vom Arzt heißt: Attest
oder Gutachten.

In dem Dokument schreibt der Arzt: 

Das Kind hat eine Behinderung.


Ein Dokument von der Schule

Die Schule von Ihrem Kind muss Ihnen ein Dokument schreiben.

Das Dokument heißt: Stellung-nahme.

In dem Dokument schreibt die Schule:

Das Kind braucht einen Integrations-Helfer.


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Wie lange gilt die Integrations-Hilfe

Das Amt entscheidet:

Ja, Ihr Kind bekommt einen Integrations-Helfer.

Dann gilt das für 1 Schul-Jahr.

Danach müssen Sie einen neuen Antrag schreiben.


Wann entscheidet das Amt

Sie haben einen Antrag an das Amt geschrieben.

Dann schreibt das Amt schreibt Ihnen einen Brief.

Sie bekommen den Brief innerhalb von 14 Tagen.

Manchmal kann es auch länger dauern.

In dem Brief steht:

  • Ja, Ihr Kind bekommt einen Integrations-Helfer.
  • Oder: 
    Nein, Ihr Kind bekommt keinen Integrations-Helfer.

sich unterhalten

Das Amt entscheidet zusammen mit anderen Fach-Stellen.

Die Fach-Stellen sind für Sozial-Hilfe

oder für Jugend-Hilfe.


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Wenn Sie finden: Das Amt hat falsch entschieden

Das Amt entscheidet:

Nein, Ihr Kind bekommt keinen Integrations-Helfer.

Aber Sie sind nicht einverstanden.

Dann können Sie dem Amt schreiben:

Nein, ich bin nicht einverstanden.

Das heißt:

Widerspruch ein-legen.

Dann muss das Amt Ihren Antrag noch einmal prüfen. 

Sie bekommen dann einen neuen Brief von dem Amt.

In dem Brief steht:

  • Ja, Ihr Kind bekommt doch einen Integrations-Helfer.
  • Oder: 
    Nein, Ihr Kind bekommt keinen Integrations-Helfer.

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Etwas ist umsonst, kostet keine Geld.

Wie viel Geld kostet ein Integrations-Helfer

Das Amt entscheidet:

Ja, Ihr Kind bekommt einen Integrations-Helfer.

Dann müssen Sie kein Geld bezahlen.

Das Amt zahlt Ihnen das Geld für den Integrations-Helfer.


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Elektronische Post verschickt man mit dem Computer.

Kontakt

Wenn Sie Fragen zu der Integrations-Hilfe haben,

dann können Sie dem Verwaltungs-Portal schreiben.

Die E-Mail-Adresse ist: 
verwaltungsportal@digitales.hessen.de

Schreiben Sie uns in Ihrer E-Mail:

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Informationen zum Text

Die Bilder sind von: Reinhild Kassing, www.leichtesprachebilder.de