Integrations-Hilfe für Schüler mit Behinderung

Infos in Leichter Sprache
In diesem Text erklären wir alles zu Integrations-Hilfe.
Alle jungen Menschen müssen zur Schule gehen.
Manche jungen Menschen haben eine Behinderung.
Zum Beispiel:
Ein Schüler sitzt im Roll-Stuhl.
Der Schüler kann Hilfe bekommen.
Von einer erwachsenen Person.
Die Person begleitet den Schüler in der Schule.
Die Person heißt:
Integrations-Helfer oder Integrations-Helferin.
Hinweis:
Das ist der Link
zu den Infos in schwerer Sprache.

Das sind die Infos von diesem Text
Klicken Sie auf die Links,
dann können Sie die Infos lesen.
Wir erklären Ihnen:

Erklärung zu Integrations-Hilfe
Integration heißt:
Schüler oder Schülerinnen mit Behinderung können ganz normal zur Schule gehen.
Sie können genauso gut lernen wie alle anderen Schüler und Schülerinnen.
Manchmal hilft ihnen ein Integrations-Helfer
oder eine Integrations-Helferin im Schul-Alltag.
Das macht ein Integrations-Helfer zum Bespiel:
- Der Integrations-Helfer hilft auf der Toilette.
- Der Integrations-Helfer hilft Kleidung anzuziehen.
- Der Integrations-Helfer hilft beim Schul-Weg.
- Der Integration-Helfer hilft im Unterricht.
Zum Beispiel:
Bücher tragen
und Seiten um-blättern. - Der Integrations-Helfer beruhigt das Kind.
Zum Bespiel:
Wenn das Kind aggressiv ist. - Und der Integrations-Helfer spricht manchmal für das Kind.
Damit die Lehrer und Lehrerinnen das Kind gut verstehen.
Wichtig:
Der Integrations-Helfer hilft.
Der Integrations-Helfer ist kein Lehrer.
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So bekommt Ihr Kind Integrations-Hilfe
Sie haben ein Kind mit einer Behinderung.
Ihr Kind braucht eine Integrations-Hilfe.
Damit Ihr Kind zur Schule gehen kann.
Dann müssen Sie einen Antrag schreiben.
Der Antrag ist ein Formular.
Das Formular ist auf einem Zettel.
Sie müssen für den Antrag in das Sozial-Amt oder in das Jugend-Amt gehen.
Sie müssen dafür einen Termin bei dem Amt machen.

So machen Sie einen Termin bei dem Amt:
- Sie können das Amt anrufen.
- Oder Sie können dem Amt schreiben.
Dann gibt das Amt Ihnen einen Termin.
Im Amt arbeiten Menschen.
Diese Menschen können Ihnen bei dem Antrag helfen.
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Diese Dokumente brauchen Sie
Sie brauchen:
- den Antrag
- einen Nachweis vom Arzt
- einen Nachweis von der Schule
Wir erklären Ihnen die Nachweise.
Der Antrag
Der Antrag ist ein Formular.
Das Formular bekommen Sie
- bei dem Ort von Ihrer Jugend-Hilfe.
- oder bei dem Ort von Ihrer Eingliederungs-Hilfe.
Sie können den Antrag auch selbst schreiben.
Dann ist der Antrag ein Text von Ihnen.
In Ihrem Antrag schreiben Sie allen wichtigen Infos an das Amt.
Die Menschen von dem Amt können Ihnen bei dem Antrag helfen.

Einen Nachweis vom Arzt
Der Nachweis vom Arzt heißt:
Attest oder Gutachten.
In dem Nachweis schreibt der Arzt:
Das Kind hat eine Behinderung.
Einen Nachweis von der Schule
Die Schule von Ihrem Kind muss Ihnen einen Nachweis schreiben.
Der Nachweis heißt: Stellungnahme.
In dem Nachweis schreibt die Schule:
Das Kind braucht einen Integrations-Helfer.
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Wie lange gilt die Integrations-Hilfe
Das Amt entscheidet:
Ja, Ihr Kind bekommt einen Integrations-Helfer.
Dann gilt das für 1 Schul-Jahr.
Danach müssen Sie einen neuen Antrag schreiben.
Wann entscheidet das Amt
Sie haben einen Antrag an das Amt geschrieben.
Dann schreibt das Amt schreibt Ihnen einen Brief.
Sie bekommen den Brief innerhalb von 14 Tagen.
Manchmal kann es auch länger dauern.
In dem Brief steht:
- Ja, Ihr Kind bekommt einen Integrations-Helfer.
- Oder:
Nein, Ihr Kind bekommt keinen Integrations-Helfer.

Das Amt entscheidet zusammen mit anderen Fach-Stellen.
Die Fach-Stellen sind für Sozial-Hilfe oder für Jugend-Hilfe.
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Wenn Sie finden: Das Amt hat falsch entschieden
Das Amt entscheidet:
Nein, Ihr Kind bekommt keinen Integrations-Helfer.
Aber Sie sind nicht einverstanden.
Dann können Sie dem Amt schreiben:
Nein, ich bin nicht einverstanden.
Das heißt in schwerer Sprache:
Widerspruch einlegen.
Dann muss das Amt Ihren Antrag noch einmal prüfen.
Sie bekommen dann einen neuen Brief von dem Amt.
In dem Brief steht:
- Ja, Ihr Kind bekommt doch einen Integrations-Helfer.
- Oder:
Nein, Ihr Kind bekommt keinen Integrations-Helfer.
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Wie viel Geld kostet ein Integrations-Helfer
Das Amt entscheidet:
Ja, Ihr Kind bekommt einen Integrations-Helfer.
Dann müssen Sie kein Geld bezahlen.
Das Amt zahlt Ihnen das Geld für den Integrations-Helfer.
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Kontakt
Sie haben noch Fragen?
Dann schreiben Sie eine E-Mail an das Verwaltungs-Portal.
Die E-Mail-Adresse ist:
verwaltungsportal@digitales.hessen.de
Schreiben Sie in Ihrer E-Mail:
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Informationen zum Text
Die Bilder sind von: Reinhild Kassing, www.leichtesprachebilder.de