• Altenstadt (Landkreis Wetteraukreis, Hessen)
Installateurverzeichnis Eintragung

Installateurverzeichnis - Eintragung

Beschreibung

Wenn Sie Arbeiten zur Herstellung, Änderung, Instandsetzung und Wartung an Elektro-, Gas- und Wasserversorgungsanlagen ausführen wollen, müssen Sie sich in das Installateurverzeichnis des jeweiligen Versorgungsunternehmens eintragen lassen.

Die Eintragung in das Installateurverzeichnis kann befristet werden. Über die Eintragung wird Ihnen ein Ausweis ausgestellt.

Zuständigkeit

An das jeweilige örtliche Versorgungsunternehmen bzw. den jeweiligen örtlichen Netzbetreiber.

Ansprechpartner

Für Altenstadt wurden leider keine Ansprechpartner gefunden. Bitte schauen Sie in der obigen Leistungsbeschreibung nach Hinweisen wie Sie den zuständigen Ansprechpartner finden können.

erforderliche Unterlagen

Mit der Antragstellung sind einzureichen:

  • Antrag zum Vertragsabschluss,
  • Verzeichnis der Werkzeuge, Messgeräte und technischen Vorschriften für Vertragsinstallateure,
  • Handwerkskarte,
  • Nachweis der Gewerbeanmeldung,
  • Befähigungsnachweis (Meisterprüfungszeugnis oder Ingenieururkunde),
  • Nachweis der Betriebs-/Haftpflichtversicherung,
  • ggf. Zertifikate über die Teilnahme an einer aktuellen Fortbildung.

Formulare

Der Antrag zum Abschluss eines Installateurvertrages (Gas und Wasser) bzw. zum Eintrag in das Installateurverzeichnis (Elektro) ist beim örtlichen Versorgungsunternehmen bzw. Netzbetreiber erhältlich.

Voraussetzungen

  • Abgeschlossene Meisterausbildung oder
    abgeschlossene Ingenieursausbildung (Bachelor, Master, Diplom) in einem dem Gewerk entsprechenden Fachgebiet oder
    gesonderter Sachkundenachweis
  • Eintragung in die Handwerksrolle
  • Gewerbeanmeldung
  • Betriebs-/Haftpflichtversicherung
  • Nachweis der erforderlichen Werkzeuge, Messgeräte und technischen Vorschriften

Rechtsgrundlage(n)

Verfahrensablauf

Der Eintragung in ein Installateurverzeichnis liegt bei Gas und Wasser immer der Abschluss eines Installateurvertrages und bei Strom der Antrag auf Eintragung in das Installateurverzeichnis zu Grunde. Dies geschieht in der Regel immer bei dem Netzbetreiber am Firmensitz des stehenden Gewerbes.

Kosten

In der Regel fallen keine Gebühren an. Fragen Sie im Zweifelsfall beim Versorgungsunternehmen/Netzbetreiber nach

Hinweise (Besonderheiten)

Soll ein Arbeitnehmer in das Installateurverzeichnis eingetragen werden und für das Unternehmen die Aufgabe der verantwortlichen Fachkraft wahrnehmen, so ist für diesen noch zusätzlich der Arbeitsvertrag vorzulegen. Außerdem ist der Arbeitnehmer in die Handwerksrolle einzutragen.

Gültigkeitsgebiet

Hessen

Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Landesentwicklung am 11.03.2014

Version

Technisch erstellt am 11.03.2014

Technisch geändert am 20.03.2025

Stichwörter

Elektrotechnische Arbeiten, Gasinstallateur, Fachkräfte, Gasinstallation, Anlagenmechaniker, Elektroinstallateur, Verteilungsnetzbetreiber, Netzbetreiber, Wasserinstallation, Handwerk, Erdgasanlagen, Elektrofachkraft, VNB, Klempner, Wasserinstallateur, Fernwärmeanlagen

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

Technisch erstellt am 07.06.2017

Technisch geändert am 09.06.2017

Englisch

Sprache: en

Sprachbezeichnung nativ: English

Technisch erstellt am 07.07.2021

Technisch geändert am 26.11.2019