Gewerbe anmelden
Wenn Sie ein Gewerbe beginnen, müssen Sie dieses bei der zuständigen Behörde anmelden. Die Anmeldung muss gleichzeitig mit dem Beginn des Gewerbes erfolgen.
Beschreibung
Eine Gewerbeanmeldung ist immer dann notwendig, wenn Sie einen stehenden Gewerbebetrieb beginnen. Mit stehendem Gewerbebetrieb ist ein Gewerbe mit einer festen Betriebsstätte gemeint, von oder in der das Gewerbe ausgeübt wird. Dies ist der Fall, wenn Sie:
- einen Betrieb neu errichten,
- eine Zweigniederlassung neu errichten,
- eine unselbstständige Zweigstelle neu errichten,
- einen bestehenden Betrieb übernehmen, zum Beispiel durch Kauf oder Pacht,
- ein Einzelunternehmen in eine andere Rechtsform umwandeln,
- einen Betrieb aus dem Bereich einer Behörde in den Bereich einer anderen Behörde verlegen (gilt bei der einen Behörde als Aufgabe des Betriebs bei der anderen Behörde als Neuerrichtung).
Sie müssen Ihr Gewerbe gleichzeitig mit dem Beginn des Betriebs anmelden. Die Anmeldepflicht besteht nur, wenn es sich um eine gewerbliche Tätigkeit handelt.
Ausgenommen von einer Gewerbeanmeldung sind:
- Urproduktion (Viehzucht, Ackerbau, Jagdwesen, Forstwesen und Fischerei)
- Freie Berufe
- Verwaltung eigenen Vermögens
Informieren Sie sich frühzeitig darüber, welche persönlichen, finanziellen und fachlichen Voraussetzungen Sie erfüllen müssen, um in diesen Gewerbebereichen tätig werden zu können.
Der Zweck der Anmeldung eines Gewerbes ist, den zuständigen Behörden die Überwachung der Gewerbeausübung sowie statistische Erhebungen zu ermöglichen.
Online-Dienste
- Altenstadt (Landkreis Wetteraukreis, Hessen)
- Angelburg (Landkreis Marburg-Biedenkopf, Hessen)
- Bad Hersfeld (Landkreis Hersfeld-Rotenburg, Hessen)
- Bad König (Landkreis Odenwaldkreis, Hessen)
- Bad Zwesten (Landkreis Schwalm-Eder-Kreis, Hessen)
- Bensheim (Landkreis Bergstraße, Hessen)
- Birstein (Landkreis Main-Kinzig-Kreis, Hessen)
- Breidenbach (Landkreis Marburg-Biedenkopf, Hessen)
- Buseck (Landkreis Gießen, Hessen)
- Dautphetal (Landkreis Marburg-Biedenkopf, Hessen)
- Dreieich (Landkreis Offenbach, Hessen)
- Ehrenberg (Rhön) (Landkreis Fulda, Hessen)
- Ehringshausen (Landkreis Lahn-Dill-Kreis, Hessen)
- Eltville am Rhein (Landkreis Rheingau-Taunus-Kreis, Hessen)
- Eppertshausen (Landkreis Darmstadt-Dieburg, Hessen)
- Eschborn (Landkreis Main-Taunus-Kreis, Hessen)
- Frankenberg (Eder) (Landkreis Waldeck-Frankenberg, Hessen)
- Frankfurt am Main (Hessen)
- Friedrichsdorf (Landkreis Hochtaunuskreis, Hessen)
- Fritzlar (Landkreis Schwalm-Eder-Kreis, Hessen)
- Gelnhausen (Landkreis Main-Kinzig-Kreis, Hessen)
- Gernsheim (Landkreis Groß-Gerau, Hessen)
- Ginsheim-Gustavsburg (Landkreis Groß-Gerau, Hessen)
- Glashütten (Landkreis Hochtaunuskreis, Hessen)
- Gudensberg (Landkreis Schwalm-Eder-Kreis, Hessen)
- Haina (Kloster) (Landkreis Waldeck-Frankenberg, Hessen)
- Hanau (Landkreis Main-Kinzig-Kreis, Hessen)
- Hasselroth (Landkreis Main-Kinzig-Kreis, Hessen)
- Hattersheim am Main (Landkreis Main-Taunus-Kreis, Hessen)
- Hessisch Lichtenau (Landkreis Werra-Meißner-Kreis, Hessen)
- Heusenstamm (Landkreis Offenbach, Hessen)
- Hochheim am Main (Landkreis Main-Taunus-Kreis, Hessen)
- Hofheim am Taunus (Landkreis Main-Taunus-Kreis, Hessen)
- Hünfelden (Landkreis Limburg-Weilburg, Hessen)
- Kelsterbach (Landkreis Groß-Gerau, Hessen)
- Kronberg im Taunus (Landkreis Hochtaunuskreis, Hessen)
- Langen (Hessen) (Landkreis Offenbach)
- Lauterbach (Hessen) (Landkreis Vogelsbergkreis)
- Lautertal (Vogelsberg) (Landkreis Vogelsbergkreis, Hessen)
- Liederbach am Taunus (Landkreis Main-Taunus-Kreis, Hessen)
- Limeshain (Landkreis Wetteraukreis, Hessen)
- Linsengericht (Landkreis Main-Kinzig-Kreis, Hessen)
- Lohfelden (Landkreis Kassel, Hessen)
- Marburg (Landkreis Marburg-Biedenkopf, Hessen)
- Messel (Landkreis Darmstadt-Dieburg, Hessen)
- Mittenaar (Landkreis Lahn-Dill-Kreis, Hessen)
- Neu-Anspach (Landkreis Hochtaunuskreis, Hessen)
- Neuental (Landkreis Schwalm-Eder-Kreis, Hessen)
- Neu-Isenburg (Landkreis Offenbach, Hessen)
- Nidda (Landkreis Wetteraukreis, Hessen)
- Nidderau (Landkreis Main-Kinzig-Kreis, Hessen)
- Ober-Ramstadt (Landkreis Darmstadt-Dieburg, Hessen)
- Offenbach am Main (Hessen)
- Otzberg (Landkreis Darmstadt-Dieburg, Hessen)
- Ranstadt (Landkreis Wetteraukreis, Hessen)
- Raunheim (Landkreis Groß-Gerau, Hessen)
- Rodenbach (Landkreis Main-Kinzig-Kreis, Hessen)
- Rödermark (Landkreis Offenbach, Hessen)
- Rosbach v. d. Höhe (Landkreis Wetteraukreis, Hessen)
- Schauenburg (Landkreis Kassel, Hessen)
- Sinntal (Landkreis Main-Kinzig-Kreis, Hessen)
- Spangenberg (Landkreis Schwalm-Eder-Kreis, Hessen)
- Stadtallendorf (Landkreis Marburg-Biedenkopf, Hessen)
- Taunusstein (Landkreis Rheingau-Taunus-Kreis, Hessen)
- Ulrichstein (Landkreis Vogelsbergkreis, Hessen)
- Viernheim (Landkreis Bergstraße, Hessen)
- Wächtersbach (Landkreis Main-Kinzig-Kreis, Hessen)
- Weilmünster (Landkreis Limburg-Weilburg, Hessen)
- Weimar (Lahn) (Landkreis Marburg-Biedenkopf, Hessen)
- Weinbach (Landkreis Limburg-Weilburg, Hessen)
- Wiesbaden (Hessen)
alternativ geben Sie bitte im Stadt / Ort Eingabefeld einen Ort oder eine PLZ ein, um den zuständigen Online-Dienst in diesem Abschnitt anzuzeigen
Zuständigkeit
Gewerbeamt bzw. die Stadt oder Gemeindeverwaltung am Ort des Betriebssitzes.
Ansprechpartner
Bitte geben Sie im Stadt / Ort Eingabefeld einen Ort oder eine PLZ ein um den zuständigen Ansprechpartner zu sehen
erforderliche Unterlagen
- Nachweis der Identität (zum Beispiel Personalausweis, Reisepass oder Meldebescheinigung)
- notariell beurkundeter Gesellschaftsvertrag beziehungsweise Handelsregisterauszug,
- Beiblatt Vertretungsberechtigte
Voraussetzungen
Sie wollen ein Gewerbe betreiben.
Gewerbetreibende sind
- natürliche Personen oder
- juristische Personen, zum Beispiel Aktiengesellschaft (AG), Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH), eingetragene Genossenschaft (eG) oder eingetragener Verein (e.V.), Kommanditgesellschaft auf Aktien (KG)
Anzeigepflichtig sind:
- bei Einzelgewerben die oder der Einzelgewerbetreibende,
- bei Personengesellschaften (zum Beispiel. OHG, GbR) die geschäftsführungsberechtigten Gesellschafterinnen und Gesellschafter
- bei Kommanditgesellschaft (KG) jede oder jeder persönlich haftende Gesellschafterin und Gesellschafter, die Kommanditistinnen und Kommanditisten einer KG nur dann, wenn sie Geschäftsführungsbefugnis besitzen
- bei Kapitalgesellschaften (zum Beispiel GmbH, AG) der bzw. die gesetzliche(n) Vertreter.
Handlungsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Sie können Ihr Gewerbe persönlich, online, per Post oder Fax anmelden.
- Wenn die Anmeldung persönlich oder schriftlich erfolgt, müssen Sie das Formular "Gewerbe-Anmeldung" – (GewA 1) ausfüllen und persönlich unterschreiben.
- Die zuständige Stelle bescheinigt den Empfang der Gewerbeanmeldung, wenn das Anmeldeformular vollständig ausgefüllt wurde
- Die zuständige Stelle leitet die Gewerbeanmeldung an andere Stellen, wie u. a. das Finanzamt, die Berufsgenossenschaft, die Handwerkskammer, die Industrie- und Handelskammer und gegebenenfalls das Registergericht weiter.
- Das Verfahren kann über einen einheitlichen Ansprechpartner abgewickelt werden. Sie haben einen Rechtsanspruch auf elektronische Abwicklung.
Fristen
Sie müssen Ihr Gewerbe unmittelbar zum Zeitpunkt des Betriebsbeginns anmelden. Bei einer verspäteten Anmeldung kann eine Geldbuße verhängt werden.
Bearbeitungsdauer
- Bei persönlicher Vorsprache: sofort
- Bei schriftlicher oder elektronischer Anmeldung: innerhalb von 3 Tagen, sofern das Gewerbeanmeldeformular vollständig und korrekt ausgefüllt wurde und die erforderlichen Unterlagen vorliegen.
Kosten
Die konkrete Höhe bemisst sich in der Regel nach dem zeitlichen Verwaltungsaufwand.
Für die Gewerbeanzeige.: Gebühr 28,00 EUR (Informationen zur Kostenbildung finden Sie hier)
Für das Ausstellen einer Empfangsbestätigung gemäß Ziffer 2132: Gebühr 8,00 EUR (Informationen zur Kostenbildung finden Sie hier)
Hinweise für Hessen: Gewerbe anmelden
Die konkrete Höhe bemisst sich in der Regel nach dem zeitlichen Verwaltungsaufwand.
Für die Gewerbeanzeige.: Gebühr 28,00 EUR (Informationen zur Kostenbildung finden Sie hier)
Für das Ausstellen einer Empfangsbestätigung gemäß Ziffer 2132: Gebühr 8,00 EUR (Informationen zur Kostenbildung finden Sie hier)
Hinweise (Besonderheiten)
Bei einer Änderung der Rechtsform müssen Sie sowohl eine Gewerbeabmeldung (für die Betriebsaufgabe unter der alten Rechtsform) als auch eine Gewerbeanmeldung (für die Betriebsaufnahme unter der neuen Rechtsform) abgeben.
Dokumente
Eingehend
GewA 1 Gewerbe-Anmeldung
Dokumenttyp: Antrag
Benötigte Signatur: Keine Signatur
Personalausweis / Reisepass und Meldebescheinigung der Wohnsitzgemeinde
Dokumenttyp: Bescheid
Benötigte Signatur: Keine Signatur
Vereinsregisterauszug
Dokumenttyp: Nachweis
Benötigte Signatur: Keine Signatur
Fotokopie des Gesellschaftsvertrages mit Angabe eines vertretungsberechtigten Organs
Dokumenttyp: Nachweis
Benötigte Signatur: Keine Signatur
Übersetzung Handelsregisterauszug
Dokumenttyp: Nachweis
Benötigte Signatur: Keine Signatur
Handelsregisterauszug aus dem Land, in dem sich der Haupt-Firmensitz befindet
Dokumenttyp: Bescheid
Benötigte Signatur: Keine Signatur
Nachweis Eintragung bei der Handwerkskammer
Dokumenttyp: Bescheid
Benötigte Signatur: Keine Signatur
Ausgehend
Gewerbeanmeldebestätigung
Dokumenttyp: Bescheid
Benötigte Signatur: Keine Signatur
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr, Wohnen und ländlichen Raum am 19.09.2025
Stichwörter
Anmeldung einer unselbständigen Zweigstelle, Gewerbeschein, Unternehmensanmeldung, Anmeldung eines Gewerbes, Kleingewerbeanmeldung, Gewerbe, Produktionsstätte, Unternehmensbeginn, Geschäft